Ergotherapie: Blankoverordnung ab 1. April möglich

Blankoverordnung bei drei ergotherapeutischen Diagnosegruppen

Erstmals ab 1. April 2024 können Ärzte und Psychotherapeuten eine Blankoverordnung für Heilmittel ausstellen. Möglich ist dies für Ergotherapie bei bestimmten Diagnosen wie Gelenkerkrankungen, wahnhaften Störungen sowie dementiellen Syndromen. Das Muster 13 wird nicht geändert. 

Bei einer Blankoverordnung bestimmen Ergotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit. Bisher wurden Heilmittel, unter Angabe der Menge und Therapiefrequenz gemäß Heilmittelkatalog, von den verordnenden Ärzten und Psychotherapeuten vorgegeben.

Ermöglicht wurde die Blankoverordnung durch die Entscheidung der Heilmittel-Schiedsstelle, die den Vertrag zwischen den Berufsverbänden der Ergotherapeuten und dem GKV-Spitzenverband im Dezember 2023 festgesetzt hat.

Blankoverordnung bei folgenden Diagnosegruppen möglich

Blankoverordnung nur durch Ärzte:

  • SB1: bei Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen

Blankoverordnungen durch Ärzte und Psychotherapeuten:

  • PS3: bei wahnhaften- und affektiven Störungen / Abhängigkeitserkrankungen
  • PS4: bei dementiellen Syndromen 

Die Einschränkung, dass Psychotherapeuten nur bei bestimmten Diagnosen Ergotherapie verordnen dürfen, gilt bei der Blankoverordnung ebenfalls.

Was Sie beim Ausfüllen der Blankoverordnung wissen müssen 

Das Muster 13 bleibt trotz Einführung der Blankoverordnung wie gehabt. Es wird keine Änderung des bisherigen Formulars vorgenommen.

Bei der Blankoverordnung verzichten Sie auf die Angaben zu Heilmittel, Anzahl der Behandlungseinheiten und Therapiefrequenz und lassen die entsprechenden Felder auf dem Muster 13 frei. Die Dauer einer Behandlungseinheit legt ebenfalls der Ergotherapeut selbstständig fest. 

Praxisverwaltungssystem (PVS) unterstützt 

  • Der Arzt oder Psychotherapeut entscheidet, ob es bei den aufgeführten Indikationen zu einer Blankoverordnung oder einer konventionellen Verordnung kommt. 
  • Das PVS erkennt durch die eingegebene Diagnosegruppe (SB1, PS3 oder PS4), ob eine Blankoverordnung ausgestellt werden kann. 
  • Das PVS fordert den Arzt/Psychotherapeuten mit einem Hinweis zur Entscheidung auf, ob eine Blankoverordnung erfolgen soll oder nicht.
  • Im Falle einer Blankoverordnung fügt das PVS das Wort „BLANKOVERORDNUNG“ in das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ auf dem Muster 13 ein. 
  • In medizinisch begründeten Einzelfällen kann von einer Blankoverordnung abgesehen werden. Ist dies der Fall, wird wie bisher verordnet.

Neben dem Personalienfeld geben Sie bei einer Blankoverordnung weiterhin auf dem Muster 13 an:

  • die behandlungsrelevante Diagnose (ICD-10-Code)
  • die Diagnosegruppe (SB1/PS3/PS4)
  • Leitsymptomatik
  • Hausbesuch (ja/nein)
  • und bei Bedarf der Therapiebericht sowie ggf. der dringliche Behandlungsbedarf

Therapiebericht

Wenn Sie einen Therapiebericht vom Therapeuten anfordern, kreuzen Sie nach wie vor „Therapiebericht“ auf dem Muster 13 an. Die Mindestanforderungen an den Inhalt des bisherigen Therapieberichts haben sich mit Einführung der Blankoverordnung geändert. Dieser muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • geplantes Therapieziel
  • Darstellung der erzielten Behandlungsergebnisse
  • angewandte Heilmittel und Anzahl der Behandlungstermine
  • Angabe der erbrachten Zeitintervalle pro Blankoverordnung
  • Angabe der Frequenz

Die Verordnungssoftware wird im Rahmen eines Updates aktualisiert, um ab 1. April Blankoverordnungen ausstellen zu können.

Wie lange eine Blankoverordnung gültig ist

  • Eine Blankoverordnung ist ab dem Verordnungsdatum maximal 16 Wochen gültig.
  • Die Frist beginnt am Tag nach der Ausstellung der Verordnung.
  • Eine etwaige Unterbrechung von länger als 14 Kalendertagen innerhalb der 16-Wochen-Frist führt nicht zur Verlängerung der Gültigkeit.
  • Es gelten die bekannten Beginnfristen von 28 Kalendertagen bzw. 14 Kalendertagen bei dringlichem Behandlungsbedarf

Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit liegt beim Ergotherapeuten 

  • Die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit von Menge, Art und Intensität der Behandlung tragen die behandelnden Ergotherapeuten.
  • Blankoverordnungen sind nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die Kosten aus Blankoverordnungen fließen somit – wie die Kosten des langfristigen Heilmittelbedarfs – auch nicht in das Heilmittel-Richtwertvolumen der Praxis ein. Psychotherapeuten haben keinen Richtwert bzw. Richtwertvolumen.

Wird durch die Ärzte und Psychotherapeuten bewusst auf die Ausstellung einer Blankoverordnung verzichtet, bleiben sie in der Verantwortung für die wirtschaftliche Verordnungsweise. Die Verordnungskosten fließen demnach in das Heilmittel-Richtwertvolumen der Praxis ein (außer es handelt sich um Verordnungen des langfristigen Heilmittelbedarfs).

Quellen: KBV, GKV-Spitzenverband