KVBW Neuigkeiten https://www.kvbawue.de/ Aktuelle Neuigkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg de KVBW Wed, 03 Jul 2024 01:08:43 +0200 Wed, 03 Jul 2024 01:08:43 +0200 TYPO3 EXT:news news-1844 Mon, 01 Jul 2024 06:46:00 +0200 Die Urlaubszeit steht vor der Tür: Vertretung nicht vergessen https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/die-urlaubszeit-steht-vor-der-tuer-vertretung-nicht-vergessen Praxisvertretung online über das KVBW-Mitgliederportal melden Egal, ob eine Arztpraxis für einen mehrwöchigen Urlaub oder nur für wenige Tage schließt, in dringenden Fällen muss ärztliche Hilfe erreichbar sein. Informieren Sie Ihre Patienten unbedingt rechtzeitig und konkret über Erreichbarkeit und Vertretung.

Wenn Sie selbst nicht in Ihrer Praxis sein können, müssen Sie jeweils Fachkollegen organisieren, die Ihre Patienten während dieser Zeit versorgen. Das Verweisen auf Kliniken, ermächtigte Ärzte, Notfallpraxen, aber auch auf die 116117 als Vertretung ist definitiv nicht zulässig! Bei längerer Abwesenheit sind Sie verpflichtet, Ihre Kassenärztliche Vereinigung zu informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung zu beantragen. Beides funktioniert jetzt zeitgemäß auf digitalem Weg über das KVBW-Mitglieder­­­portal.

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news-2002 Fri, 28 Jun 2024 14:48:13 +0200 Geringeres Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitswesen sollte zum Umdenken führen https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/geringeres-vertrauen-der-bevoelkerung-in-das-gesundheitswesen-sollte-zum-umdenken-fuehren Reformen und Stärkung der Ambulantisierung Aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Karsten Braun, muss das jüngst deutlich gewordene abnehmende Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitswesen zum Umdenken anregen. Braun bezog sich auf eine aktuelle Studie, wonach nur noch 64 Prozent der Bevölkerung angaben, dass sie mit dem Gesundheitswesen zufrieden sind.

Ambulante Versorgung stärken

Braun sagte dazu am Freitag (28.06.2024) in Stuttgart: „Unser Gesundheitswesen ist einer der Stabilitätsanker unseres sozialen Systems in Deutschland. Die Bedeutung der medizinischen Versorgung geht damit weit über ihre eigentliche Funktion hinaus. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass ein zurückgehendes Vertrauen auch zum Nach- und Umdenken führt.“ Konkret nannte der KVBW-Vorstandsvorsitzende den Reformbedarf im Gesundheitswesen. „Damit wir als KVBW unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen und die ambulante Versorgung gewährleisten können, brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen und eine ausreichende Finanzierung. Die Studie ist daher auch ein erneuter Weckruf an Politik und Krankenkassen, endlich für eine tragfähige Finanzierung der Praxen zu sorgen.“ Gerade die ambulante Versorgung spiele im Gesundheitswesen eine herausragende Rolle: „In den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten finden über 90 Prozent aller medizinischen Behandlungen statt. Umso wichtiger wäre es daher, den ambulanten Sektor zu stärken.“

Reformen sind nötig

Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt mahnte denn auch eine schnelle Umsetzung wichtiger Reformgesetze an: „Unsere Ärztinnen und Ärzte gewährleisten mit großem persönlichem Engagement die ambulante Versorgung. Diese Versorgungszeit wird aber durch zahlreiche strukturelle Hürden, nicht funktionierende EDV und überregulierte Bürokratie immer weniger. Entscheidend ist es daher, dass auch die Ärztinnen und Ärzte wie auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten und ihre Praxisteams auf gute Rahmenbedingungen vertrauen können. Konkretes Beispiel: Die Entbudgetierung der Hausärzte. Eigentlich ein Unding, dass ärztliche Versorgungsleistungen nicht selbstverständlich vollständig vergütet werden, wenn sie für die Patienten­versorgung beansprucht und erbracht werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung war zwar im Koalitionsvertrag verankert, wurde aber bisher noch nicht umgesetzt. Daher muss das geplante Gesetz zur Entbudgetierung der Hausärzte nun dringend verabschiedet werden.“

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news-2001 Thu, 27 Jun 2024 13:17:25 +0200 Impfungen gegen HPV und Herpes zoster weiterhin über Sprechstundenbedarf https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/impfungen-gegen-hpv-und-herpes-zoster-weiterhin-ueber-sprechstundenbedarf Derzeitiger Bezugsweg wurde bis 30. Juni 2026 verlängert Erfreulicherweise konnten wir uns mit den Krankenkassen in Baden-Württemberg darauf einigen, den Bezug von Impfstoffen für HPV- und Herpes-zoster-Impfungen für weitere zwei Jahre über den Sprechstundenbedarf laufen zu lassen. Die Regelung ist somit vorerst bis zum 30. Juni 2026 befristet.

Das bedeutet für Sie, dass sich aktuell nichts ändert. Bitte beziehen Sie Ihre Impfstoffe für HPV- und Herpes-zoster-Impfungen weiterhin über den Sprech­stunden­bedarf.

Allgemein gilt: Wenn Sie Impfstoffe selten benötigen, sind auch Einzeldosen über den Sprechstundenbedarf zu verordnen. Besteht laut Anlage 1 der Schutz­impfungs­­-­­Richt­linie kein Anspruch auf eine Impfung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Impfstoff auf Privatrezept zu verordnen und abzurechnen.

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news-2000 Mon, 24 Jun 2024 09:31:00 +0200 Jetzt anmelden! Veranstaltung Spitzenfrauen Gesundheit 19. Juli https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/veranstaltung-spitzenfrauen-gesundheit-am-19-juli Mit neuen Konzepten weibliche Führungskräfte im Gesundheitswesen gewinnen Der Verein Spitzenfrauen Gesundheit lädt am Freitag, 19. Juli 2024, von 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr zu einer Veranstaltung in die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in Stuttgart ein. Das Thema lautet: „Neue Konzepte zur Gewinnung weiblicher Führungskräfte im Gesundheitswesen – brauchen weibliche Führungskräfte andere Rahmenbedingungen?“

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Frauen, die bereits in Führungspositionen im Gesundheitswesen tätig sind (z. B. Praxisinhaberinnen, Krankenhausärztinnen, Apothekerinnen, Frauen in der Berufspolitik oder in der Pflege) oder die sich für Führungspositionen interessieren. Willkommen sind alle, die das Ziel unterstützen, dass mehr Frauen Führungspositionen im Gesundheitswesen einnehmen.

Dr. Doris Reinhardt, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, wird an der Podiumsdiskussion teilnehmen. Freuen Sie sich auf spannende Diskussionen zu neuen Konzepten, die sich mit den Anforderungen der Arbeits- und Lebenswelt der kommenden Nachwuchsgeneration im Gesundheitswesen beschäftigt. 

Programm 

  • 17.30-18 Uhr: Get-together
  • 18-18.10 Uhr: Begrüßung durch die Spitzenfrauen Gesundheit
    • Prof. Dr. med. Nicola Buhlinger-Göpfarth; Vorstandsmitglied Spitzenfrauen Gesundheit, Vorstandsvorsitzende Hausärztinnen und Hausärzteverband BW
    • Prof. Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser; Vorstandsmitglied Spitzenfrauen Gesundheit, Vizepräsidentin Deutscher Ärztinnenbund
  • 18.10-18.25 Uhr: „Selbständigkeit- oder lieber nicht“ – Risikobereitschaft und Altersvorsorge weiblicher Heilberufler 
    • Vertreterin der ApoBank
  • 18.25-19 Uhr: „Teilzeit, Auszeit, Elternzeit – Versorgungsfallen für die Rente?“ 
    • Dr. Brigitte Ende; Vorstandsmitglied Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV), Vorstandsmitglied Versorgungswerk LÄKH
  • 19-20.30 Uhr: Podiumsdiskussion „New work im Gesundheitswesen – eine Option für mehr weibliche Führungskräfte“
    • Moderation: Cornelia Wanke, Vorsitzende Spitzenfrauen 
    • Petra Büchin, Chefärztin und Ärztliche Direktorin Karl-Olga-Hospital Stuttgart
    • Dr. Susanne Bublitz: Vorstandsvorsitzende Hausärztinnen und Hausärzteverband BW
    • Elvira Schneider, Pflegedirektorin Städtisches Klinikum Karlsruhe
    • Gordana Marsic, Vorständin AOK BW
    • Doris Reinhardt, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Kassenärztliche Vereinigung BW
    • Tatjana Zambo, Präsidentin Landesapothekerverband BW

Veranstaltungsort und Anmeldung

  • Veranstaltungsort: Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
  • Kosten: keine; die Veranstaltung ist kostenlos.
  • Anmeldung: Bitte melden Sie sich unter kampagne@spitzenfrauengesundheit.de zur Veranstaltung an.
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news-1999 Thu, 20 Jun 2024 16:45:00 +0200 Aktualisiert: Musterhygieneplan Arztpraxis https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/aktualisierter-musterhygieneplan-fuer-die-arztpraxis Bringen Sie Ihren Hygieneplan auf den aktuellen Stand Eine praktische Hilfe zum Erstellen eines Hygieneplans für Ihre Arztpraxis ist der jetzt aktualisierte Musterhygieneplan. Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte (CoC) stellt diese Mustervorlage zur Verfügung. In der Mustervorlage werden detailliert fachübergreifend hygienerelevante Abläufe einer Praxis dargestellt. Sie wurde im Juni 2024 unter anderem wegen neuer bzw. überarbeiteter KRINKO-Empfehlungen aktualisiert.

Mustervorlage an die Gegebenheiten Ihrer Praxis anpassen

Sie können eine Word-Version des Musterhygieneplans bei den Hygieneberatern der KVBW anfordern und können diesen dann individuell für Ihre Praxis anpassen. 
Haben Sie bereits die Mustervorlage 2017 an ihre Gegebenheiten angepasst? Dann finden Sie eine Gegenüberstellung der Mustervorlage 2017 und 2024 in dem unten angehängten Dokument. So sehen Sie schnell und auf einen Blick, was sich wo geändert hat.

Inhalt der Mustervorlage

Die neue Mustervorlage ist in fünf Kapitel unterteilt und beinhaltet allgemeine, sowie spezielle Hygienemaßnahmen zu folgenden Themen: 

  • Qualitätsmanagement und Hygiene
  • Basishygiene und erweiterte Maßnahmen
  • Anforderungen an Räume, Flächen und Ausstattung
  • Umgang mit Medizinprodukten
  • Aufbereitung von semikritischen und kritischen Medizinprodukten
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news-1998 Wed, 12 Jun 2024 09:27:07 +0200 Mammographie-Screening bis 75 Jahre https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/mammographie-screening-bis-75-jahre Schriftliche Information für Patientinnen kann jetzt bestellt werden Das Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet: Ab 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme für Frauen bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Das Programm wird somit für Frauen zwischen 70 und 75 erweitert. 

Durch die Ausweitung des Mammographie-Screenings haben zusätzlich 2,5 Millionen Frauen Anspruch auf eine Teilnahme. Um Frauen möglichst schnell eine Screening-Teilnahme zu ermöglichen, gibt es eine Übergangsregelung: Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren können ab 1. Juli 2024 bei den Zentralen Stellen alle zwei Jahre einen Mammographie-Termin vereinbaren. Grund: Das schriftliche Einladungsverfahren für den neuen Personenkreis kann nur mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. 

Wo finden Frauen nähere Informationen zum erweiterten Screening-Angebot?

Der Gemeinsame Bundesausschuss bietet zur Ausweitung eine Broschüre an. Diese kann nun über den gewohnten Bestellservice der KVBW kostenlos bestellt werden.

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news-1996 Mon, 10 Jun 2024 11:46:09 +0200 KVBW: Pläne zur Notdienstreform völlig unrealistisch https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/kvbw-plaene-zur-notdienstreform-voellig-unrealistisch Kritik am aufsuchenden (Haus-)Besuchsdienst rund um die Uhr Als in weiten Teilen „völlig unrealistisch“ hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) das nun bekanntgewordene Reformvorhaben des Bundes zur Reform des Notdienstes kritisiert. „Ich frage mich ernsthaft, wovon in Berlin geträumt wird“, kommentierte der Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun den Plan, dass die KVen einen aufsuchenden (Haus-)Besuchsdienst rund um die Uhr organisieren sollen.

„Irgendwie scheint noch nicht durchgedrungen zu sein, dass wir einen gravierenden Ärztemangel haben. Allein in Baden-Württemberg sind über 900 Hausarztsitze nicht besetzt. Wer also soll das tagsüber machen?“ Dabei sei es auch wenig hilfreich, auf nicht-ärztliche Berufe zu setzen. „Wir haben auch einen erheblichen Mangel an Medizinischen Fachangestellten.“ Der KVBW-Vorstandsvorsitzende stellte klar, dass solche Strukturen nicht von den KVen finanziert werden können. „Wenn die Bundesregierung das so möchte, soll sie auch für die Finanzierung sorgen. Es kann nicht sein, dass die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft das aus ihren Honoraren bezahlen.“

Warnung vor teuren Doppelstrukturen

Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt warnte vor teuren Doppelstrukturen. „In der Regelversorgung finden heute ja Hausbesuche statt. Wie soll es koordiniert werden, wenn nun neben dem Hausarzt auch noch irgendeine Notdienststruktur ebenfalls Hausbesuche durchführt. Wir sollten ganz grundsätzlich die Trennung zwischen dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und der Regelversorgung nicht aufheben. Das führt zu Chaos.“ Reinhardt weiter: „Medizinische Behandlung ist nicht wie eine Pizza, die man einfach bestellt. Im Ärztlichen Bereitschaftsdienst findet daher eine medizinische Prüfung statt, ob ein Hausbesuch überhaupt erforderlich ist. In der Folge sind die Zahlen der Hausbesuche dort eher sinkend. Klar muss daher sein, dass nicht jeder, der der Ansicht ist, dass er einen Hausbesuch benötigt, auch einen bekommt.“

Verbesserungspotenzial des Gesetzesvorhaben

Aus Sicht der KVBW-Vorstände sind gleichwohl auch positive Elemente in dem Gesetzesvorhaben enthalten. „Es geht in die richtige Richtung, dass die Vermittlung der Anrufe im Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116117 und dem Rettungsdienst mit der 112 digital ermöglicht und damit verbessert werden soll. Das begrüßen wir sehr, sind auch in Baden-Württemberg bereits mit entsprechenden Pilotprojekten in dieser Richtung tätig“, erläuterte Dr. Reinhardt. Dr. Braun hob die Elemente zur Patientensteuerung hervor. „Nach den Vorstellungen des Ministeriums sollen die Patienten nicht mehr ungesteuert in die Notaufnahmen bzw. die Bereitschaftspraxen kommen. Das begrüßen wir sehr und sehen hierin ein erhebliches Verbesserungspotenzial für die Versorgung.“ 

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news-1995 Fri, 07 Jun 2024 14:17:00 +0200 Retrospektive Erhöhung der Heilmittel-Richtwerte 2024 https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/retrospektive-erhoehung-der-heilmittel-richtwerte-2024 Neue Richtwerte gelten rückwirkend für Verordnungen ab dem 1. Januar 2024 Die Heilmittel-Richtwerte 2024 wurden aufgrund von Preissteigerungen im Bereich der Physiotherapie und der Preiskorrektur im Bereich der Podologie rückwirkend zum 1. Januar 2024 angepasst. Diese neuen, mit den Krankenkassen vereinbarten Richtwerte gelten retrospektiv für das Jahr 2024 und werden im Rahmen der Heilmittel-Richtwertprüfung für das gesamte Jahr 2024 herangezogen.

Die aktualisierte Übersicht der Heilmittel-Richtwerte 2024 finden Sie unten zum Download.

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news-1994 Tue, 04 Jun 2024 15:00:00 +0200 Jahresberichte DeQS: NET, PCI und NWI https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/jahresberichte-deqs-net-pci-und-nwi-1 Wie Sie den jährlichen Feedbackbericht im Mitgliederportal abrufen

Für die Ärztinnen und Ärzte, die am DeQS-Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI), Nierenersatztherapie (NET) und Nosokomiale Wundinfektion (NWI) teilnehmen, steht der Jahresbericht für das Jahr 2023 im Mitgliederportal zur Verfügung. Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erstellt diesen Rückmeldebericht jährlich aus den von Ihnen gelieferten Daten, um Ihnen anhand verschiedener Qualitätsindikatoren das Ergebnis Ihrer Arbeit widerzuspiegeln. Wir haben Ihren persönlichen Feedbackbericht für das Jahr 2023 aktuell im Mitgliederportal der KVBW für Sie hinterlegt. Der auf den Sozialdaten basierende Rückmeldebericht für die fallbezogene Wundinfektion für das Erfassungsjahr 2022 haben wir Ihnen ebenfalls im Mitgliederportal zur Verfügung gestellt.

So finden Sie Ihren persönlichen Feedbackbericht:

  • Melden Sie sich im Mitgliederportal der KVBW wie gewohnt mit Ihrem Benutzername und Kennwort an.
  • Wählen Sie auf der Startseite unter Services den Menüpunkt „Praxisorganisation” – „Unterlagen einsehen (Dokumentenarchiv)” aus.
  • Wählen Sie unter Aktentyp „Qualitätssicherung (Jahresbericht)” aus und gehen Sie auf „Suchen”. Alternativ ist der Aufruf auch über die Ansicht „Neueste Dokumente” möglich.
  • Öffnen Sie die Akte Jahresberichte mit der Endung 2023 bzw. 2022 durch Anklicken.
  • Klicken Sie auf den Reiter „elektronische Dokumentation (eDoku)”. Hier finden Sie die Datei mit dem Jahresbericht (Kennzeichen EDO-BSNR-2023).
  • Öffnen oder speichern Sie Ihre Datei.
  • Beim Öffnen der Datei werden eine oder mehrere Dateien sichtbar.
  • Klicken Sie die PDF-Datei mit der mittleren Kennzeichnung _LEAW_an. Dies ist Ihr persönlicher Jahresbericht.
  • Unter der Kennzeichnung _AV finden Sie eine Liste der auffälligen Patienten/Fälle. 

Eine detaillierte bebilderte Anleitung, um Ihre Rückmeldeberichte im Mitgliederportal herunterzuladen, finden Sie unten als PDF.

Bitte beachten Sie: Seit diesem Jahr benennt das IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) Rückmeldeberichte mit AJ (Auswertungsjahr) und nicht mehr mit EJ (Erfassungsjahr). Details finden Sie in unserem Schreiben vom 15. Mai 2024 im Nachrichtencenter des Mitgliederportals.

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news-1991 Tue, 04 Jun 2024 13:45:00 +0200 Kinderkrankengeld: Ab Juli gilt ein neues Formular (Muster 21) https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/kinderkrankengeld-ab-juli-gilt-ein-neues-formular-muster-21 Alte Vordrucke dürfen nicht mehr genutzt werden Wegen gesetzlicher Änderungen wird das Formular 21 „Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ angepasst. Die alten Formulare verlieren zum 1. Juli 2024 ihre Gültigkeit und dürfen dann nicht mehr verwendet werden (Stichtagsregelung!).

Neues Format: DIN A5 statt A6

Das neue Muster 21 hat keine beschreibbare Rückseite mehr und ist dafür größer (DIN-A5-Format). Auf der oberen Hälfte des Formulars machen Sie als Kinderarzt Angaben zur Erkrankung des Kindes. Die untere Hälfte füllt der betreuende Elternteil aus. Bisher waren dessen Angaben auf der Rückseite einzutragen und wurden dort leicht übersehen.

Ankreuzfeld „SER“

Bei den Gründen, weshalb die Betreuung des Kindes erforderlich ist, wird künftig stärker differenziert. Neuerdings ist es möglich, eine behördlich anerkannte Schädigung (Schädigungsfolge) nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SER) anzukreuzen. Das betrifft alle Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten, den Auswirkungen der Weltkriege, dem Zivildienst und Schutzimpfungen oder anderen prophylaktischen Maßnahmen stehen und von der Verwaltungsbehörde als Schädigungsfolge anerkannt wurden.

Muster 21 – Was ist neu?

  • neues Format: DIN A5, einseitig statt bisher DIN A6 doppelseitig 
  • Unterscheidung zwischen „Kita- oder Schulunfall“ und „sonstiger Unfall“
  • neues Ankreuzfeld SER (Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV)

Arztpraxen, die seit 2022 ihre Verordnungsformulare über den Kohlhammer-Verlag beziehen, erhalten ab Mitte Juni 2024 ein Erstausstattungspaket. Bestellen Sie rechtzeitig die neuen Formulare beim Kohlhammer-Verlag.

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news-1992 Mon, 03 Jun 2024 11:35:38 +0200 Neue Impfung gegen Meningokokken B für Kinder vorerst über Kostenerstattung verordnen https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/neue-impfung-gegen-meningokokken-b-fuer-kinder-vorerst-ueber-kostenerstattung-verordnen Impfstoff ist nicht über Sprechstundenbedarf verordnungsfähig Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Impfung gegen Meningokokken B für Kinder im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten in die Anlage 1 der Schutzimpfung-Richtlinie aufzunehmen, ist am 30. Mai 2024 in Kraft getreten. Damit hat der G-BA eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom Januar 2024 umgesetzt.

Der Impfstoff kann derzeit nur im Kostenerstattungsverfahren verordnet werden. Das bedeutet, dass Sie den Impfstoff vorerst privat verordnen und die Impfleistung privat abrechnen müssen.

Zwar ist die Impfung gegen Meningokokken B für Kinder mit dem Beschluss des G-BA in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen worden, jedoch steht die Aufnahme in die Schutzimpfungs-Vereinbarung Baden-Württemberg noch aus. Diese legt fest, wie Pflichtleistungen bei den Impfungen in Baden-Württemberg verordnet und abgerechnet werden.

Sobald die Verhandlungen mit den Krankenkassen abgeschlossen sind, werden wir Sie darüber informieren.

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news-1990 Tue, 28 May 2024 09:58:30 +0200 Prüfung von Verordnungen von Krankenbeförderungen (Muster 4) https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/pruefung-von-verordnungen-von-krankenbefoerderungen-muster-4 AOK kündigt an, die wirtschaftliche Verordnung von Krankenbeförderungen ab dem Quartal 2/2024 zu überprüfen Grundlage für die Verordnung einer Krankenbeförderung ist die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ab dem 2. Quartal 2024 wird die AOK Baden-Württemberg Verordnungen von Krankenbeförderung in Bezug auf wirtschaftliche Verordnungsweise überprüfen.

Was wird geprüft?

Die Verordnungen werden dahingehend geprüft, ob bei dem Versicherten zum Zeitpunkt der Verordnung ein Anspruch auf Krankenbeförderung gemäß der Krankentransport-Richtlinie vorlag.

Bitte beachten Sie, dass nicht nur die AOK Baden-Württemberg Anträge auf Einzelfallprüfungen stellen kann, sondern ebenso andere Krankenkassen. Anträge auf Einzelfallprüfungen können auch ohne Vorankündigung gestellt werden. 

Die Antragsstellung ist allein Sache der jeweiligen Krankenkasse. Die Entscheidung über den potenziellen Prüfantrag liegt im Ermessen der Gemeinsamen Prüfungsstelle.

Die KVBW konnte trotz Gesprächen mit dem Vorstand der AOK BW die o. g. Über­prüfung und hiermit verbundene Regress­gefahr in Bezug auf die Krankenbeförderung leider nicht abwenden.

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news-1983 Tue, 28 May 2024 09:11:00 +0200 Häusliche Krankenpflege: Blankoverordnung mit neuem Muster 12 ab Juli 2024 möglich https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/haeusliche-krankenpflege-blankoverordnung-mit-neuem-muster-12-ab-juli-2024-moeglich Pflegefachkräfte erhalten mehr Entscheidungsbefugnis Qualifizierte Pflegefachkräfte dürfen ab dem 1. Juli 2024 bei bestimmten Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) eigenständig Häufigkeit und Dauer festlegen, wie etwa Positionswechsel bei der Dekubitusbehandlung. Damit können Pflegefachkräfte mehr Verantwortung bei bestimmten pflegerischen Interventionen erhalten. Welche Leistung verordnet wird, entscheiden aber weiterhin Sie als Arzt. Im Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie sind die verordnungsfähigen Maßnahmen geregelt.

Grundlage dieser Änderung ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der damit den Auftrag des Gesetzgebers aus dem Gesundheits­versorgungs­weiter­entwicklungs­gesetz umgesetzt hat. 

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news-1989 Mon, 27 May 2024 10:03:00 +0200 COVID-19-Impfstoff Comirnaty Omicron XBB.1.5 für 5- bis 11-Jährige ab August nicht mehr verfügbar https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/covid-19-impfstoff-comirnaty-omicron-xbb15-fuer-5-bis-11-jaehrige-ab-august-nicht-mehr-verfuegbar Impfstoffchargen des Bundes nur noch bis 31. Juli haltbar Der an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff Corminaty für 5- bis 11-Jährige des Herstellers BioNTech/Pfizer steht ab 1. August in Deutschland nicht mehr zur Verfügung. Wie das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) mitteilte, sind alle im Zentrallager des Bundes verfügbaren und ausgelieferten Chargen nur noch bis zum 31. Juli haltbar.

Der Einsatz des Vakzins Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5 ist nach Angaben des ZEPAI über den 31. Juli 2024 hinaus nicht möglich. Eventuell noch vorhandene Impfdosen beim pharmazeutischen Großhandel, in Apotheken, Krankenhäusern oder Arztpraxen seien nach diesem Datum fachgerecht zu entsorgen.

Das ZEPAI konnte der KBV aktuell noch keine Auskunft darüber geben, ob und gegebenenfalls ab wann und in welcher Varianten-Anpassung wieder ein Impfstoff für Kinder in der Altersgruppe 5 bis 11 Jahre zur Verfügung stehen wird. Das ZEPAI steht hierzu in engem Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Hersteller BioNTech/Pfizer.

Quelle: KBV

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news-1988 Thu, 23 May 2024 13:27:16 +0200 Neu: Onlineberatung in Gruppen zu Niederlassungsfragen https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/neu-onlineberatung-in-gruppen-zu-niederlassungsfragen Online-Beratungen der KVBW in Gruppen zu Praxisübergabe und Anstellung Sie stehen vor einer Praxisübergabe oder möchten einen Arzt oder Psychotherapeuten in Ihrer Praxis anstellen? Sie haben Fragen und benötigen eine Beratung? Ab Ende Juni 2024 bietet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) erstmalig Onlineberatung in Gruppen zu Niederlassungsthemen an.

In kleinen Gruppen beantworten die Fachberater der KVBW allgemeine Fragen zu Praxisüber- oder -abgabe oder Anstellung von ärztlichen oder psychotherapeutischen Kollegen, etwa zu Anstellungsvoraussetzungen, dem Antragsprozess, etwaigen Fristen und vielem mehr.

Anmeldung und Beratungstermine

Auf der KVBW-Webseite finden Sie die Gruppen-Beratungstermine und können sich dort auch auf der Seite Niederlassungsoptionen ganz unten dafür anmelden. 

  • Gruppenberatung Praxisübergabe (Psychotherapeuten) am Mittwoch, 26. Juni 2024
  • Gruppenberatung Praxisübergabe (Ärzte) am Mittwoch, 3. Juli 2024
  • Gruppenberatung Anstellung (Psychotherapeuten) am Mittwoch, 17. Juli 2024
  • Gruppenberatung Anstellung (Ärzte) am Mittwoch, 31. Juli 2024
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news-1985 Wed, 22 May 2024 11:13:00 +0200 Hybrid-DRG: Zusätzliche Abrechnungshinweise https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/hybrid-drg-zusaetzliche-abrechnungshinweise Berufsverbände helfen bei Zweifelsfällen Prä- und postoperative Leistungen lassen sich auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Verordnung über den EBM abrechnen. Das ist inzwischen geregelt und gilt rückwirkend ab 1. Januar 2024 (vorerst auf ein Jahr befristet).

Bitte beachten Sie ergänzend zu den bereits kommunizierten Regelungen (vgl. Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen nach EBM abrechenbar) folgende Abrechnungshinweise:

Prä-OP

Hausärzte rechnen die präoperativen Untersuchungen wie gewohnt je nach Alter des Patienten über die GOP 31010 bis 31013 auf einem separaten Schein ab, ergänzen den OPS und zur Kennzeichnung die Pseudo-GOP 99115.

Post-OP auf Überweisung

Die postoperative Behandlung wird ebenfalls auf diesem Überweisungsschein abgerechnet wie gewohnt je nach OPS-Kode über die GOP der Abschnitte 31.4.2 und 31.4.3 des EBM und mit Angabe des OPS (FK 5035) und des OPT-Tags im Datumsformat (FK 5034) – Angabe in Verbindung mit der Post-OP-GOP – sowie der Pseudo-GOP 99115.

Post-OP durch Operateur

In diesem Fall wird die Post-OP auf demselben Schein wie die Hybrid-DRG frühestens einen Tag nach der OP abgerechnet. Operateure, die die Hybrid-DRG-Eingriffe nicht über die KV abrechnen, geben bei der Post-OP unter Angabe des OPS auf einem separaten Schein die Pseudo-GOP 99115 an.

Die Hybrid-DRG kann auch Eingriffe enthalten, die nicht zum Kapitel 31 des EBM gehören. In diesen Sonderfällen (OPS-Kode aus Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung ist nicht im Anhang 2 des EBM enthalten), ist zusätzlich zur GOP 99115 die GOP 88110 anzugeben. Hierbei gibt es für den Operateur die Post-OP GOP 31611 und für den Überweisung annehmenden Facharzt die GOP 31610 sowie für den Haus-/Kinderarzt die GOP 31600. 

EBM-Abrechnung der Hybrid-DRG-Eingriffe weiterhin fraglich

Ob die entsprechenden Operationen alternativ auch nach EBM abgerechnet werden können, bleibt weiterhin unklar. Eine abschließende Klärung wird vermutlich über den Rechtsweg erfolgen müssen. Die KVBW akzeptiert die EBM-Abrechnungen. Die GKV hat allerdings angekündigt, Eingriffe nicht nach EBM zu bezahlen, für die es eine Hybrid-DRG gibt. Es ist deshalb leider damit zu rechnen, dass Krankenkassen später Algorithmen anwenden, um solche Fälle gezielt aufgrund bestimmter Kriterien (denkbar sind sowohl ICD als auch OPS) zu identifizieren. Für solche Operationen und operationsassoziierten Leistungen – soweit nach EBM abgerechnet – würden dann Berichtigungen gefordert. Um das zu vermeiden, sollten, sobald eine Prozedur erbracht wurde, welche in der Hybrid-DRG-Verordnung verzeichnet ist, die passenden ICD und OPS verschlüsselt, die Hybrid-GOP abgerechnet und die entscheidende ICD auch in FK 5009 eingetragen werden, entsprechend unserer bisherigen Sprachregelung und Veröffentlichungen.

In Fällen bei denen nicht klar ist, ob die erbrachte Prozedur eindeutig einem Hybrid-OPS entspricht, empfehlen wir Operateuren, sich zur fachlich medizinischen Klärung in erster Linie an ihre jeweiligen Berufsverbände zu wenden.

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news-1987 Wed, 22 May 2024 11:07:34 +0200 KVBW: Medizinische Versorgung ist flächendeckend gesichert https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/kvbw-medizinische-versorgung-ist-flaechendeckend-gesichert Besetzung von Arztsitzen aber immer schwieriger Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat mit Unverständnis auf die Stellungnahme des Landkreistages Baden-Württemberg zur medizinischen Versorgung im Land reagiert. „Die Versorgung der Bevölkerung ist flächendeckend und qualitativ hochwertig gesichert“, stellte KVBW-Chef Dr. Karsten Braun klar. 

In Baden-Württemberg gibt es derzeit nur einen Landkreis, für den vom Landes­aus­schuss eine Unterversorgung im hausärztlichen Bereich festgestellt wurde. Dort haben die gemeinsam mit den Akteuren vor Ort ergriffenen Maßnahmen jedoch bereits gute Erfolge erzielt, betonten die KVBW-Vorstände Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt.

Neue Ärzte müssen auch in Zukunft her

Dass die Besetzung von Arztsitzen immer schwieriger werde, stellt auch für die KVBW ein Problem dar. Braun: „Wir können die Versorgung nur mit dem ärztlichen Nachwuchs sicherstellen, den uns die bundesweite Gesundheitspolitik zur Verfügung stellt. Die KVBW verweist seit Jahren auf die Entwicklung, dass die zur Verfügung stehende Arztzeit weniger wird. Umso wichtiger, dass die Politik die Rahmenbedingungen für die ambulante flächendeckende haus- wie fachärztliche Versorgung verbessert. Der Trend zu Anstellung, Teilzeit und Teamarbeit erfordere Planungssicherheit und Rahmen­bedingungen für die Praxisinhaber, die dies ermöglichen, sind die KVBW-Vorstände überzeugt. „Dies gilt doch genauso für die MVZs der Kliniken und Kommunen. Erstaunlich auch der Verweis auf eine vermeintliche doppelte Facharztschiene, und dies zu einer Zeit, in der Klinikstandorte reduziert werden. Lobbyismus für die oft landkreiseigenen Krankenhäuser zu betreiben ist ja legitim, aber ambulante fach­ärztliche Behandlung ist mehr als zu entscheiden, ob und welche OP erfolgen soll.“   

Der Landkreistag hatte in einer Pressemitteilung gefordert, dass die KVBW ihren Sicherstellungsauftrag so wahrnehmen solle, dass „ihn die Menschen überall im Land als erfüllt ansehen.“ Die Landkreise könnten nicht als „Ausfallbürgen“ einspringen, um Löcher im ambulanten Versorgungsnetz zu stopfen. „Ich kann nicht erkennen, wo das der Fall sein soll. Dafür gibt es auch keine Notwendigkeit“, konterte Braun. „Der Landkreistag wäre gut beraten, ehrlich mit der Bevölkerung umzugehen. Gesund­heits­versorgung der Zukunft wird anders aussehen als heute, Vieles wird nicht mehr so bequem sein. Man muss zwischen Bedarf und Bedürfnissen unterscheiden.“

Ambulante Versorgung erhalten

Die KVBW arbeitet intensiv an Zukunftskonzepten für eine tragfähige ambulante Versorgung und kooperiert dabei längst mit den Landkreisen und den Akteuren vor Ort: „Es ist unser gemeinsames Interesse, eine ambulante wohnortnahe Regel- und Akut­versorgung im gemeinsamen Schulterschluss zu erhalten“, so Reinhardt.

Eine Absage erteilten die KVBW-Vorstände den Wünschen der Landräte, Kranken­häuser vermehrt für die ambulante Versorgung zu öffnen. Schon jetzt hätten viele Kliniken aufgrund von Personalmangel Probleme, ihre eigentlichen Aufgaben im stationären Bereich zu erfüllen. Wie sollen sie dann noch mehr übernehmen? Wo erforderlich, gibt es schon jetzt funktionierende Ermächtigungen von Klinik­ärzten für die ambulante Versorgung.

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news-1984 Wed, 08 May 2024 10:35:14 +0200 MAK-Seminarprogramm mit vielen attraktiven Angeboten https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/mak-seminarprogramm-mit-vielen-attraktiven-angeboten Stöbern Sie in unserem ePaper Die Management Akademie – kurz MAK – bietet Ärztinnen und Ärzten, Psycho­therapeutinnen und Psychotherapeuten sowie deren Praxisteams eine breite Auswahl an maßgeschneiderten Fortbildungen an. Nutzen Sie die umfassenden Möglichkeiten zur beruflichen oder persönlichen Weiterentwicklung. Das aktuelle Programm umfasst mehr als 230 Fortbildungen zu über 70 Themen der Praxis­organisation und -führung. Entdecken Sie neben bekannten Inhalten auch spannende neue Angebote, wie zum Beispiel zum Umstieg auf ein anderes Praxisverwaltungssystem oder zur Personal­gewinnung in Arztpraxen. Unsere Kurse gibt es in drei unterschiedlichen Lernformaten: Ob in Präsenz, Live-Online oder mit einem web-based Training auf unserem Online-Lernportal – Sie haben die Wahl.

Die Seminarbroschüre 2024 der MAK ist im Online-Format und auch als ePaper erschienen. Mit nur wenigen Klicks gelangen Sie hier zum gewünschten Kurs und von dort direkt zur Anmeldung. Ganz einfach und intuitiv – und zugleich viel besser für die Umwelt. Denn wir verzichten auf den Druck. Alle Veranstaltungen und die Broschüre zum Download finden Sie auf unserer Website unter www.mak-bw.de. Schauen Sie sich gern unser Video zum MAK-ePaper an und stöbern anschließend nach passenden Seminaren. Wir freuen uns auf Sie.

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news-1982 Mon, 06 May 2024 08:14:46 +0200 Wir dürfen das leistungsfähige Netz der Facharztpraxen nicht zerstören https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/wir-duerfen-das-leistungsfaehige-netz-der-facharztpraxen-nicht-zerstoeren „Arztpraxen dürfen nicht die Zeche für eine verfehlte Krankenhauspolitik zahlen“ Mit scharfen Worten hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Karsten Braun, die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausplanung kommentiert, in denen drastische Einschränkungen der fachärztlichen Versorgung vorgeschlagen werden. 

„Allen Ernstes setzt sich die Kommission dafür ein, dass fast alle fachärztlichen Behandlungen künftig nur noch an oder gemeinsam mit Krankenhäusern stattfinden sollen. Das hätte fatale Konsequenzen für die fachärztliche Versorgung in weiten Teilen der Bevölkerung.“ Für Braun ist das nicht nachvollziehbar. „Jeden Tag bekommt die KVBW Anrufe oder Schreiben von Bürgermeistern und Landräten, die sich über fehlende Fachärzte und zu weite Anfahrtswege Ihrer Bürgerinnen und Bürger beklagen. Die Krankenhäuser ziehen sich Schritt für Schritt aus der Fläche zurück. Selbst in einem großen Bundesland wie Baden-Württemberg gibt es für viele Fachgebiete nur noch wenige vollstationäre Abteilungen. Die Konsequenz wäre also, dass die Patienten sehr weite Wege zurücklegen müssten.“ 

Kein Verständnis für ambulante Versorgung

Der KV-Chef beklagte die Einseitigkeit der Sichtweise der Kommission: „Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, Vorschläge für eine sektorenübergreifende Versorgung zu unterbreiten. Selbst war sie aber nicht fähig, die Sektoren zu überwinden. Kein einziges Mitglied der Kommission kommt aus dem ambulanten Sektor, die Kommission setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Kliniken zusammen. Kein Wunder, dass jegliches Verständnis für die ambulante Versorgung fehlt.“ Braun warnte davor, die Versorgung aufs Spiel zu setzen. „Vor allem die Facharztpraxen sorgen dafür, dass immer mehr Behandlungen ambulant stattfinden und die Patienten dafür nicht ins Krankenhaus müssen. Das spart dem Gesundheitswesen enorme Kosten. Das funktioniert aber nur, weil es ein leistungsfähiges und in der Fläche breit aufgestelltes Netz an Facharztpraxen gibt. Die Vorschläge der Kommission zielen darauf ab, dieses Netz zu zerstören.“ Der KVBW-Vorsitzende verwies auf die heute bereits enge Kooperation zwischen den Arztpraxen und den Kliniken. „Jeder Facharzt kooperiert heute mit den Kliniken. Es gibt gemeinsame Qualitätszirkel, bei komplexen Fällen sind die Kommunikationswege kurz. Das funktioniert im Großen und Ganzen gut.“ Braun abschließend: „Ich habe es einfach satt, dass die Praxen die Zeche für eine verfehlte Krankenhauspolitik zahlen sollen. Das ist der Leistung der Ärztinnen und Ärzte und ihrer Praxisteams nicht angemessen.“ Er kündigte daher Widerstand gegen weitergehende Pläne an, sollten die Vorschläge seitens der Bundesregierung aufgegriffen werden.

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news-1981 Mon, 22 Apr 2024 08:56:58 +0200 eHealth Forum: Digitale Aufholjagd mit der ePA für alle https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/ehealth-forum-digitale-aufholjagd-mit-der-epa-fuer-alle Ohne Digitalisierung geht es nicht mehr Rund 200 Teilnehmende haben am Samstag beim eHealth Forum in Freiburg über die Chancen und Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen diskutiert. Im Mittelpunkt stand die elektronische Patientenakte (ePA) für alle, die ab 15. Januar 2025 für alle Versicherten eingesetzt wird. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) informierte über den Ausbau ihrer digitalen Angebote.

Ausbildungsangebot zum Digi-Manager

Vor einem Jahr wurde auf dem eHealth Forum das Ausbildungsangebot der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Digi-Managerin vorgestellt, das auf großes Interesse stieß. Viele Teilnehmer wünschten sich ein ähnliches Angebot für Baden-Württemberg. Innerhalb eines Jahres hat die KVBW gemeinsam mit der Landesärztekammer nun ein Curriculum für eine solche Ausbildung entwickelt. „Im Herbst wird in unserer Management Akademie eine solche Ausbildung starten“, so KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. Karsten Braun. „In unseren Praxen wird dann fachkundiges Personal mit erweiterten Kompetenzen zu TI-Themen, IT-Sicherheit und anderen digitalen Anwendungen zur Verfügung stehen.“

Digitalisierung startet

Auch beim Ausbau der digitalen Services für die Mitglieder hat sich viel getan. „Für die Digitalisierung der Antragsverfahren für genehmigungspflichtige Leistungen kann ich Vollzug melden“, so Braun. Die KVBW gehe Digitalisierungsthemen offensiv an und sei auf dem richtigen Weg. In Kürze wird die digitale Bearbeitung der sachlich-rechnerischen Berichtigung der Abrechnung für die Mitglieder möglich sein. Welche digitalen Services es im Mitgliederportal gibt und welche noch geplant sind, berichtete das KVBW-Team Karin Kaufmann und Lars Wiezorreck.

Sebastian Zilch vom Bundesgesundheitsministerium stellte klar, dass es für einen erfolgreichen Digitalisierungsprozess eine Strategie brauche, die es in Deutschland seit dem vergangenen Jahr gibt. Zu den drei Eckpfeilern gehören eine funktionierende Technik, strukturierte Daten und definierte digitale Prozesse. Die elektronische Patientenakte gilt als Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. In der ePA werden alle wichtigen medizinischen Informationen in Form von Daten und Dokumenten eines Versicherten gesammelt. „Die ePA schafft sofort Mehrwerte, weil sie viele wichtige Inhalte enthält“, betonte Zilch. Dazu gehörten die Medikamentationsliste, OP-Berichte, Arzt- und Krankenhausentlassbriefe.
Lena Dimde von der gematik stellte die Vorteile heraus, vor allem auch für Praxen. „Die ePA soll sich in den Behandlungskontext einfügen. Das heißt, sobald ein Patient oder eine Patientin die Versichertenkarte abgegeben hat, ist der Zugriff auf die ePA möglich.“ Kritikpunkte der Ärzteschaft beziehen sich oftmals auf die Frage, wie die Inhalte der ePA aufbereitet sind und Sicherheitsrisiken. „Die Akte wird sukzessive befüllt.“ Die ePA für alle ist zum Start nicht leer, sondern enthält die Abrechnungsdaten der Krankenversicherung aus den letzten Jahren sowie Medikationsdaten aus dem E-Rezept-Fachdienst. Zum Umgang mit sensiblen Daten erklärte Dimde, dass es möglich sei, auch bestimmte Dokumente in Absprache mit dem Patienten nicht in die ePA zu laden. Die Sicherheit werde unter anderem durch die Verschlüsselung der Daten gewährleistet. Jeder Zugriff auf die Daten der Akte wird für den Versicherten protokolliert, so dass nachvollzogen werden kann, wer wann auf die Daten zugegriffen hat.

Anwendungsbeispiele der digitalen Gesundheitsversorgung

Warum Gesundheitsdaten für die Forschung und Wissenschaft relevant sind, erläuterte Prof. Dr. Dr. Melanie Börries von der Universitätsklinik Freiburg anhand des molekularen Tumorboards ihrer Klinik. In dem interdisziplinären Team werden mit Hilfe aufwendiger Datenanalysen Therapieoptionen für besonders schwere Krebsfälle entwickelt. Börries warb für das Gesundheits­datennutzungs­gesetz, das ein wichtiger erster Schritt sei, um Voraussetzung für eine personalisierte Medizin zu schaffen.
Zur Bedeutung einer digitalen Identität im Gesundheitswesen informierte Chief Digital Officer Marek Rydzewski von der Barmer. Digitale Identitäten sollen künftig als Alternative zu Gesundheitskarten (eGK) eingesetzt werden. Die Versicherten können sich dann mit dem Smartphone in Apps wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte einloggen. Bekannt ist das bereits aus vielen anderen Lebensbereichen, z. B. beim Zugang zum Bankkonto. Rydzewski hob die hohen Sicherheitsanforderungen hervor, die für eine digitale Identität wie auch für das E-Rezept und die ePA gelten.
Zu den Projekten im Bereich der Digitalisierung in Baden-Württemberg gehört das Projekt „TeleCare – Einführung einer digitalen interprofessionellen Televisite“, das Prof. Cornelia Mahler und Dr. Hannah Haumann vom Universitätsklinikum Tübingen vorstellten. Durch die Einführung einer digitalen interprofessionellen Televisite soll die Versorgung der häuslich versorgten Pflegebedürftigen verbessert werden. Dabei ist der sichere Austausch von patientenbezogenen Daten zwischen Pflegediensten und Hausarztpraxen Voraussetzung.
Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Innovationen und KI-Anwendungen zeigte Prof. Oliver Opitz von der Koordinierungsstelle Telemedizin Baden-Württemberg am Beispiel des Reallabors. Das Ziel ist, einen Experimentierraum für die Akteure im Gesundheitswesen zu schaffen, um KI-gestützte Methoden in der Gesundheitsversorgung zu erproben.

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news-1980 Thu, 18 Apr 2024 14:31:22 +0200 Zukunftsfähige Strukturen in der hausärztlichen Versorgung schaffen https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/zukunftsfaehige-strukturen-in-der-hausaerztlichen-versorgung-schaffen Resolution fordert konsequente und rückwirkende Entbudgetierung Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und der Vorstand haben am Mittwoch, 17. April 2024, auf ihrer Sondersitzung zur Zukunft der hausärztlichen Versorgung eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Sie fordern von der Gesundheitspolitik, die ambulante Versorgung endlich in den Fokus zu rücken und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen.

Starkes Signal gegen die Aushöhlung der ambulanten Versorgung

Grund für die außer­ordentliche Sitzung der Vertreter­versammlung war die hausärztliche Budgetierung, die mit der aktuellen Quartalsabrechnung für die Praxen spürbar wird. „Von der Vertreter­versammlung ging gestern ein starkes Signal aus, dass wir die Aushöhlung der ambulanten Versorgung nicht länger akzeptieren werden“, betonen die KVBW-Vorstände Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt. „Es geht hier nicht nur um Verschlechterungen für Hausärztinnen und -ärzte, sondern die ganze ambulante Versorgung steht auf dem Spiel. Die Ärzte- und Psychotherapeuten­schaft steht hier geschlossen und setzt sich gemeinsam für Verbesserungen ein.“ Das betrifft auch die Finanzierung der Praxen. „Der aktuelle Honorar­verlust von sieben Prozent bei unseren Hausärzten sowie die Kosten­steigerungen durch die Teuerungs­rate führen dazu, dass die Praxen mit Einbußen zurechtkommen müssen, die weit über den sieben Prozent liegen. Diesen Kostendruck müssen die Praxisinhaber ganz alleine schultern“, verdeutlicht Dr. Braun. „Dies wird unmittelbare Auswirkungen auf die Patienten­versorgung haben, da die Praxen gezwungen werden, ihr Leistungs­angebot den Gegeben­heiten anzupassen.“

Fast 1.000 Hausärzte fehlen im Land

Die desolate Lage der hausärztlichen Versorgung wird in der Resolution eindringlich geschildert: „Der Versorgungsdruck in den Hausarztpraxen ist weiter gestiegen und hat ein Maß erreicht, das für sie kaum mehr zu bewältigen ist. Jahrelange Untätigkeit bei der Förderung gerade der haus­ärztlichen Versorgung zeigt jetzt Wirkung. Fast 1.000 offene Hausarztsitze und ein zunehmender Altersdurchschnitt, massive Probleme mit den Anwendungen in der Telematik­­infrastruktur und steigende Kosten für die Praxisteams verschärfen die Situation weiter.“ Ohne niedergelassene Hausärztinnen und -ärzte, Fachärzte sowie Psychotherapeuten sei die Versorgung der Bevölkerung weder in der Quantität noch in der Qualität auf dem heutigen Stand zu halten.

„Wer heute nicht die Weichen für die künftige hausärztliche Versorgung stellt, wird böse erwachen“, warnen die Delegierten in der Resolution.

Konsequente Entbudgetierung gefordert

Die Vertreter­versammlung fordert daher die konsequente und rückwirkende Entbudgetierung der Hausärztinnen und -ärzte. Handlungs­bedarf bestehe auf Dauer auch hinsichtlich der Entbudgetierung im fachärztlichen wie im psychothera­peutischen Bereich.

Der genaue Wortlaut der Resolution steht im PDF unten.

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news-1979 Wed, 17 Apr 2024 08:11:53 +0200 Honorarverlust für die Hausärzte https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/honorarverlust-fuer-die-hausaerzte Grund: Die Budgetierung Knapp sieben Prozent beträgt der Honorarverlust für die Hausärztinnen und -ärzte im vierten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal. Das haben die Ergebnisse gezeigt, die durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg nun vorgelegt wurden, nachdem die Abrechnungsergebnisse des Quartals vorliegen.

Immer weniger Ärzte, aber mehr Kosten

Grund sind die Budgets, welche für die Hausärzte seit dem vierten Quartal 2023 wieder wirksam sind. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Hausärzte einen Teil der Behandlungen aus der eigenen Tasche übernehmen müssen. Für den Vorstandsvorsitzenden der KVBW, Dr. Karsten Braun, ist das eine völlig inakzeptable Situation: „An allen Ecken und Enden fehlen uns Hausärzte, wir bekommen Schreiben von Patienten, Bürgermeistern und Landräten, dass es zu wenige Termine bei den Hausärzten gibt. Und dann müssen wir unseren hausärztlich tätigen Mitgliedern sogar zumuten, dass sie nicht einmal alle Behandlungen vergütet bekommen. Das ist nicht zu verstehen, aber noch weniger zu akzeptieren.“

Wir brauchen die Entbudgetierung

Die stv. Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Doris Reinhardt, befürchtet ernsthafte Konsequenzen für die Versorgung. „Wir müssen uns ja darüber im Klaren sein, dass unsere Ärzte gleichzeitig eine Kostensteigerung zu verkraften haben, die sich aus der allgemeinen Teuerungsrate und aus gestiegenen Gehältern für die Medizinischen Fachangestellten ergeben. Und weiter müssen Kostensteigerung und Honorarverlust alleine von den Praxisinhabern getragen werden. Das wird den Trend noch verstärken, dass Ärztinnen und Ärzte als Angestellte tätig sein möchten.“ Beide Vorstände forderten die Bundesregierung auf, die geplanten Gesetzesänderungen für eine Entbudgetierung der Hausärzte schnell umzusetzen. „Die Entbudgetierung ist bereits im Koalitionsvertrag enthalten, aber bisher steht sie eben noch nicht im Gesetz. Zwar gibt es endlich einen Gesetzentwurf, aber nun gilt es, das Gesetz auch schnell zu verabschieden. An der hausärztlichen Versorgung muss künftig ein attraktives Preisschild hängen, damit eine zukunftsfähige hausärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist.“

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news-1978 Mon, 15 Apr 2024 12:59:01 +0200 Gutachtertätigkeit für Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/gutachtertaetigkeit-fuer-systemische-therapie-bei-kindern-und-jugendlichen Bewerbung bei der KBV ab 17. April 2024 Vom 17. April bis 17. Mai 2024 können Sie sich bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für eine Gutachtertätigkeit im Bereich der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen bewerben. Zum 1. Juli 2024 sollen die Gutachterinnen und Gutachter ihre Tätigkeit beginnen.

Wie Sie sich bewerben

Die Ausschreibung ist auf die Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen begrenzt. Sie kann bei entsprechender Qualifikation Gruppenpsychotherapie einschließen, wenn dies bei der Bewerbung beantragt wird. 

Anderweitig eingegangene Bewerbungen oder Bewerbungen für andere Psychotherapieverfahren werden nicht berücksichtigt. Eine Bewerbung ist auch dann erforderlich, wenn bereits eine Bestellung als Gutachterin oder Gutachter für ein anderes Verfahren besteht.

Die Ausschreibung mit den Modalitäten des Bewerbungsverfahrens wird am 17. April 2024 im Deutschen Ärzteblatt und dessen Ausgabe für Psychologische Psychotherapeuten veröffentlicht.
 

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news-1977 Thu, 11 Apr 2024 15:29:46 +0200 Patientenbetreuung aus dem Homeoffice https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/patientenbetreuung-aus-dem-homeoffice Digital-Gesetz (DigiG) stärkt die Videosprechstunde Ab sofort dürfen Sie Ihre Patientinnen und Patienten nicht nur aus der Praxis per Video­sprechstunde betreuen, sondern beispielsweise auch von zu Hause aus (Ergänzung 22.05.2024: innerhalb Deutschlands). Die Bundes­regierung will die Gesundheits­versorgung per Tele­medizin stärken. Dazu hat sie die bisher geltende Bindung der Video­sprechstunden an den Vertrags­arztsitz aufgehoben.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheits­wesens (Digital-Gesetz – DigiG), das am 27. März 2024 in Kraft getreten ist, ergänzt § 24 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) um diesen achten Absatz:
„(8) Die vertragsärztliche Tätigkeit darf in Form von Video­sprechstunden außerhalb des Vertrags­arztsitzes erbracht werden, sofern der Vertragsarzt seiner Verpflichtung nach § 19a Absatz 1 Satz 2 und 3 am Ort des Vertrags­arztsitzes nachkommt.“

Ärztinnen und Ärzte bzw. Psycho­therapeutinnen und Psycho­therapeuten müssen Video­sprechstunden nun also nicht mehr von der Praxis aus durchführen, sofern sie ihre Mindest­sprechstunden­pflicht am Praxis­sitz einhalten.

Die Sorgfalts­pflicht gilt selbstverständlich auch bei der Behandlung von zu Hause aus. Bei Video­sprechstunden ist die Sicher­stellung des Daten­schutzes zentral.

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news-1976 Wed, 10 Apr 2024 09:10:14 +0200 TI-Sanktionen bei fehlendem eRezept https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/ti-sanktionen-bei-fehlendem-erezept Digital-Gesetz sieht Honorarkürzung vor, wenn das Modul nicht in der Praxis installiert ist Seit dem 1. Januar 2024 ist die Verwendung des elektronischen Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Vertragsärzte verpflichtend. In den Arztpraxen und Apotheken kommt das eRezept trotz einiger Start­schwierig­keiten inzwischen flächendeckend zum Einsatz. Bisher sind über 140 Millionen eRezepte erfolgreich von den Patienten eingelöst worden.

Für Praxen, die das eRezept als Fachanwendung der Telematikinfrastruktur (TI) nicht vorhalten, ist nun mit dem am 26. März 2024 in Kraft getretenen Digital-Gesetz (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens) eine weitere TI-Sanktion hinzugekommen: Ab dem 1. Mai 2024 sollen Praxen nach dem Willen des Gesetzgebers eine Honorarkürzung in Höhe von 1 % erhalten, wenn das eRezept-Modul nicht installiert ist (§ 360 SGB V Abs. 17). Diese Honorarkürzung wird – im Gegensatz zur Kürzung bei einer nicht vorhandenen elektronischen Patientenakte (ePA) – zu möglichen bereits bestehenden Honorarkürzungen addiert.

Beispiele

  • Wenn uns für Ihre Praxis weder für die Installation der ePA noch für die Installation des eRezepts ein Prüfnachweis vorliegt (automatische Übermittlung anhand der Abrechnungsdatei), erhöht sich Ihre Honorarkürzung auf 2 %.
  • Wenn uns keine Informationen zur TI-Anbindung Ihrer Praxis vorliegen, erhöht sich Ihre Honorarkürzung von 2,5 % auf 3,5 %.

Ausnahmen für bestimmte Fachgruppen

Für einzelne Fachgruppen gelten Ausnahmeregelungen bei den TI-Fachanwen­dun­gen. Ob Ihre Fachgruppe verpflichtet ist z. B. das eRezept einzusetzen, sehen Sie in unserer Übersicht. Bitte beachten Sie, dass sich die Ausnahmen aufgrund von neuen Verordnungsmöglichkeiten per eRezept verändern können. Wir werden Sie hierzu separat informieren.

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news-1975 Tue, 09 Apr 2024 10:54:08 +0200 Impfung gegen Dengue-Virus-Infektion ist in Ausnahmefällen Kassenleistung https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/impfung-gegen-dengue-virus-infektion-in-ausnahmefaellen-kassenleistung Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) um berufliche Impfung gegen Dengue-Virus ergänzt Nachdem die berufliche Impfung gegen das Dengue-Virus in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen worden ist, können Sie künftig Ihre Patienten unter folgenden Voraussetzungen gegen das Dengue-Virus zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung impfen:

  • Patienten, die anamnestisch eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben und außerhalb von Endemiegebieten gezielte Tätigkeiten mit Dengue-Viren ausüben (z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien)
  • Patienten ≥ 4 Jahren die anamnestisch eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben und aus beruflichen Gründen eine Reise in ein Endemiegebiet (Asien, Mittel- und Südamerika, Afrika, Mittlerer Osten und pazifische Inseln) unternehmen. Dies gilt besonders bei Reisen, bei denen ein erhöhtes Expositionsrisiko besteht (Langzeitaufenthalt (> 4 Wochen), aktuelles Ausbruchsgeschehen).

Für Patienten, die in der Vergangenheit keine Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben, spricht die STIKO aufgrund der limitierten Datenlage derzeit keine Impf­empfeh­lung aus.

Die Dengue-Virus-Impfung wird mit der Ziffer 89136 V für die erste Dosis und mit der 89136 W für die letzte Dosis abgerechnet. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung getroffen werden, da die entsprechenden Studien hierzu noch nicht abgeschlossen sind.

Der Impfstoff wird auf Namen des Patienten verordnet.

Impfungen gegen das Dengue-Virus, die aufgrund einer Urlaubsreise vom Patienten gewünscht werden, sind privat zu verordnen und abzurechnen.

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news-1930 Fri, 05 Apr 2024 11:44:00 +0200 Vorbestellung von Grippe-Impfstoffen für die Saison 2024/2025 https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/vorbestellung-von-grippe-impfstoffen-fuer-die-saison-2024-2025 Das Wichtigste zu Impfstoffauswahl, Vorbestellquote und Bezugsweg im Überblick Zu den Vorgaben für die Vorbestellung der Influenza-Impfstoffe für die Grippesaison 2024/2025 informiert der Vorstand der KVBW.

Die Vorbestellung von Grippe-Impfstoffen für die Saison 2024/2025 ist noch bis zum 30. April 2024 möglich, nachdem alle Hersteller die Bestellfrist verlängert haben.

Die wichtigsten Informationen für Arztpraxen zur Auswahl der vorgesehenen Impfstoffe, zur vereinbarten Vorbestellquote sowie zum korrekten Bezugsweg finden Sie in der tabellarischen Übersicht zusammengefasst:

Patientenalter Auswahl Impfstoff Vorbestellquote Bezugsweg
< 60 Jahre Normaldosierter Impfstoff 115 % der 2022/2023 erbrachten Grippeimpfungen < 60 J SSB (auch Satzungsleistung!)
≥ 60 Jahre Efluelda® (Hochdosis-Impfstoff) 115 % der 2022/2023 erbrachten Grippeimpfungen ≥ 60 J SSB

Patienten ≥ 60 Jahre

Bitte denken Sie daran: Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren können nur mit dem Hochdosis-Grippeimpfstoff Efluelda® geimpft werden. Die STIKO empfiehlt seit 2020 die Verwendung eines Hochdosis-Impfstoffs bei allen ≥ 60-Jährigen. Der Hochdosis-Impfstoff gilt – trotz deutlich höherer Kosten – als wirtschaftlich.

Patienten < 60 Jahre

Für Patientinnen und Patienten < 60 Jahre stehen verschiedene normaldosierte Impfstoffe zur Verfügung. Bei der Bestellung der normaldosierten Impfstoffe orientieren Sie sich bitte bezüglich der Wirtschaftlichkeit an der Preistabelle:

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news-1974 Tue, 02 Apr 2024 16:31:46 +0200 Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen nach EBM abrechenbar https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/hybrid-drg-prae-und-postoperative-leistungen-nach-ebm-abrechenbar Vor- und Nachuntersuchungen nicht von der Fallpauschale umfasst Rückwirkend zum 1. Januar 2024 lassen sich prä- und postoperative Leistungen auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Verordnung laut EBM abrechnen. Hierfür können Haus- und Kinderärzte, die nicht in der operierenden Einrichtung tätig sind, für präoperative Untersuchungen die GOP 31010 bis 31013 altersabhängig abrechnen. Zusätzlich kennzeichnen sie den Schein mit der GOP 99115.

Für die postoperative Behandlung stehen die GOP der Abschnitte 31.4.2 und 31.4.3 des EBM zur Verfügung. Welche GOP des Abschnitts 31.4.3 jeweils die zutreffende ist, richtet sich nach dem OPS-Kode des durchgeführten Eingriffs (Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung) und dessen Zuordnung gemäß Anhang 2 des EBM. Die postoperative Überwachung ist von der Hybrid-DRG umfasst und kann nicht separat abgerechnet werden.

Eine Besonderheit gilt, wenn dieser OPS-Kode aus Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung nicht im Anhang 2 des EBM enthalten ist. Der Operateur gibt dann die GOP 31611 in seiner Abrechnung auf einem separaten Schein an. Übernimmt auf dessen Überweisung ein anderer Facharzt die postoperative Behandlung, rechnet dieser die GOP 31610 ab, Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte die GOP 31600. In allen drei Fällen fügen Ärzte die GOP 88110 und 99115 hinzu.

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news-1973 Tue, 02 Apr 2024 13:15:33 +0200 Seit 1. April 2024 kein BtM-Rezept mehr für Cannabisverordnungen zu medizinischen Zwecken https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/seit-1-april-2024-kein-btm-rezept-mehr-fuer-cannabisverordnungen-zu-medizinischen-zwecken Vertragsärzte nutzen künftig das eRezept Seit dem 1. April 2024 verordnen Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken auf dem „normalen“ Rezept, d. h. per eRezept. Eine Verordnung auf Betäubungs­mittelrezept (BtM-Rezept) ist künftig nicht mehr möglich. Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis unterliegt die Verordnung von medizinischem Cannabis nicht mehr dem Betäu­bungs­mittelgesetz (BtMG).

Zum Hintergrund

Am 1. April 2024 ist das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten, das eine Teil-Legalisierung von Cannabis vorsieht.

Cannabis zu medizinischen Zwecken wurde in diesem Zusammenhang aus dem BtMG in ein neues Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) überführt und damit in Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verordnungsfähige Betäubungsmittel) gestrichen. Zu medizinischem Cannabis zählen Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen sowie Delta-9-Tetrahydrocannabinol einschließlich Dronabinol und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe.

Damit können Sie die oben genannten Arzneimittel auch für die Versorgung von Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung mit einem eRezept (Muster 16e) verordnen.

Ausnahme

Der Wirkstoff Nabilon (Canemes®) ist auch nach dem 1. April auf einem BtM-Rezept zu verordnen, da er weiterhin in Anlage III des BtMG aufgeführt ist. Nabilon ist ein synthetisches Cannabinoid, das strukturell Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), dem psychoaktiven Hauptbestandteil der Cannabispflanze, ähnelt.

Hinweise zur Verordnung zulasten der GKV

An den leistungsrechtlichen Regelungen der Verordnung hat sich nichts geändert. Cannabis zu medizinischen Zwecken, Dronabinol und off-label angewandtes Nabilon sind nach § 31 Absatz 6 SGB V sowie der Arzneimittel-Richtlinie für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.

Eine Genehmigung der Therapie durch die entsprechende Krankenkasse ist weiterhin vor der ersten Verordnung zwingend notwendig.

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news-1971 Wed, 27 Mar 2024 15:21:00 +0100 Der ärztliche Bereitschaftsdienst im Rems-Murr-Kreis wird neu strukturiert https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/notfallpraxis-schorndorf-wird-nicht-mehr-geoeffnet Notfallpraxis in Schorndorf wird nicht wieder eröffnet Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wird den ärztlichen Bereitschaftsdienst im Rems-Murr-Kreis neu strukturieren. Die bisherige Notfallpraxis in Schorndorf, die bereits vergangenen Oktober geschlossen wurde, wird nicht wieder eröffnet. Die Praxis in Backnang bleibt noch erhalten, bis die Räume in der Bereitschaftspraxis am Klinikum Winnenden ausgebaut sind. 

Die KVBW arbeitet aktuell an einer neuen Struktur für den ärztlichen Bereitschaftsdienst im Land. Der Kern liegt dabei auf der Stabilisierung der Regelversorgung, also der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu den Sprechstundenzeiten der Arztpraxen. Hier sind die Engpässe größer geworden.

Allein im Rems-Murr-Kreis sind heute bereits über 40 Hausarztsitze nicht besetzt. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereitschaftsdienst, da weniger Ärztinnen und Ärzte für die Dienste zur Verfügung stehen. Verstärkt wird diese Entwicklung noch durch den zunehmenden Trend zur Anstellung von Ärzten in einer Praxis - denn die Dienstverpflichtung liegt beim anstellenden, nicht beim angestellten Arzt. 

„Wir müssen daher umdenken“, erläuterte die zuständige Vorständin, Dr. Doris Reinhardt, das Vorgehen. „Wir können das Angebot in dieser Form auf Dauer nicht mehr aufrechterhalten.“ Reinhardt weiter: „Wir müssen uns im Bereitschaftsdienst auf unsere Kernaufgabe konzentrieren. Denn wir reden nicht über die Versorgung von medizinischen Notfällen. Wir reden über eine Überbrückungsbehandlung, die jede Bürgerin und jeder Bürger in Baden-Württemberg im Schnitt alle paar Jahre mal in Anspruch nimmt.“ 

Alternative: NFP Winnenden und Backnang

Die Bereitschaftspraxis am zentralen Klinikum in Winnenden ergibt daher Sinn. „Der Standort Winnenden ist geografisch zentral im Landkreis gelegen und gut zu erreichen. Gerade die Verbindung der Notfallpraxis mit der Einrichtung eines Krankenhauses und der Notaufnahme ist ein wichtiges Element in der Versorgung der Patientinnen und Patienten und auch die Zukunft des Bereitschaftsdienstes.

An dem zentralen Standort Winnenden sichern wir zu den sprechstundenfreien Zeiten eine verlässliche Versorgungsstruktur für die Bevölkerung. Derzeit werden weitere Behandlungsräume für den ärztlichen Bereitschaftsdienst von der Klinik geschaffen. Daher erhalten wir am Standort Backnang den Betrieb der Notfallpraxis noch aufrecht.“ Die KVBW-Vorständin erläuterte, dass die Konzeption nach einer gründlichen Prüfung der Inanspruchnahme und der Kapazitäten sowie nach Beratung mit den beteiligten ärztlichen Verantwortlichen vor Ort erfolgt ist. 

Telemedizin als Chance

Reinhardt verwies darauf, dass der Fahrdienst für die medizinisch erforderlichen Hausbesuche unverändert angeboten wird. Der Fahrdienst ist über die 116117 zu erreichen.

Ebenso kündigte Reinhardt ein telemedizinisches Angebot für die Patientinnen und Patienten an. „Wir haben bereits heute mit docdirekt unter der Woche tagsüber ein sehr gut funktionierendes telemedizinisches Angebot, das über eine App oder die 116117 zu erreichen ist. Ebenso gibt es aktuell schon an den Wochenenden ein entsprechendes telemedizinisches Angebot, das wir nun ausbauen. Viele Patientinnen und Patienten, die am Wochenende ärztliche Unterstützung benötigen, müssten nicht unbedingt in die Bereitschaftspraxis kommen. Eine große Anzahl der Anfragen könnte auch durch eine telemedizinische Beratung beantwortet werden.“

Notaufnahme nur für Notfälle

Großen Wert legte Reinhardt auch darauf, dass die Patientinnen und Patienten nicht die Notaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen. „Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sind für die schwer erkrankten Patientinnen und Patienten zuständig, bei denen eine stationäre Aufnahme im Raum steht. Wegen leichter Erkrankungen, die unter der Woche vom Haus- oder Facharzt behandelt werden, sollten die Patientinnen und Patienten bitte die Bereitschaftspraxis in Winnenden oder aktuell in Backnang aufsuchen oder die 116117 anrufen. Das ist besonders wichtig, um die Kapazitäten in den Notaufnahmen für die dort erforderlichen Behandlungen freizuhalten.“

Gleichzeitig wies Dr. Reinhardt darauf hin, dass die Patientinnen und Patienten für die Vermittlung eines Hausbesuchs im ärztlichen Bereitschaftsdienst die 116117 anrufen sollen, nicht die 112. Der Rettungsdienst ist ausschließlich bei lebensbedrohlichen Erkrankungen zu kontaktieren. 

Keine Änderung gibt es im kinderärztlichen Dienst. 

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