Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa)

Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung

Rechtsgrundlagen

Vereinbarung über die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen gem. § 87 Abs. 2b SGB V (Delegations-Vereinbarung)

Delegationsfähige Leistungen in Verbindung mit Anlage 8 zum Bundes­mantel­vertrag – § 7 Zusatzqualifikation der nicht-ärztlichen Praxisassistentin

Jeder Arzt benötigt eine Genehmigung

Wichtiger Hinweis, insbesondere bei Neuanstellung eines Arztes oder bei Nachbesetzung:
Für jeden (neuen) Arzt in der Praxis – ob angestellt oder zugelassen – muss ein Genehmigungsantrag eingereicht werden. Dieser kann im Einzelfall auch formlos sein, beispielsweise als E-Mail. Für die Qualifikation der nichtärztlichen Praxis­assistenz kann auf eine bereits in der Praxis bestehende Genehmigung verwiesen werden.

Gebührennummern

Hausärztlicher Versorgungsbereich  (Besuch zu Hause und/oder in einer geschützten Einrichtung)

  • GOP 03060, 03061: Zuschlag zur Strukturpauschale
  • GOP 03062, 03064: Hausbesuch des Assistenten einschließlich Wegekosten
  • GOP 03063, 03065: Mitbesuch des Assistenten einschließlich Wegekosten 
  • GOP 38200: Zuschlag zur GOP 38100 für Besuch/Betreuung durch NäPa
  • GOP 38205: Zuschlag zur GOP 38105 für Besuch/Betreuung eines weiteren Patienten durch NäPa

Fachärztlicher Versorgungsbereich (Besuch zu Hause und/oder in einer geschützten Einrichtung)

  • GOP 38200: Zuschlag zur GOP 38100 für Besuch/Betreuung durch NäPa
  • GOP 38202: Zuschlag zur GOP 38100 für Besuch/Betreuung durch NäPa in der Häuslichkeit (Facharzt)
  • GOP 38205: Zuschlag zur GOP 38105 für Besuch/Betreuung eines weiteren Patienten durch NäPa
  • GOP 38207: Zuschlag zur GOP 38105 für Besuch/Betreuung eines weiteren Patienten durch NäPa (Facharzt)

Online-Antragsservice

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Letzte Aktualisierung: 03.04.2025