Arzneimittel
Rational und wirtschaftlich verordnen
Steigende Arzneimittelausgaben, komplizierte Verordnungsregelungen, mögliche Nachforderungen – diese Themen verunsichern Niedergelassene. Die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu beachten und die jeweils aktuelle wissenschaftliche Datenlage bei der Verordnung von Arzneimitteln zu kennen, ist der Schlüssel für einen unbelasteten Arbeitsalltag.
Ist das gewählte Arzneimittel verordnungsfähig?
Maßgeblich für die Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels ist unter anderem der Einsatz innerhalb der Zulassung (In-Label-Use). Das bedeutet, dass die Vorgaben der Fachinformation (z. B. hinsichtlich zugelassener Anwendungsgebiete, Dosierung, Therapiedauer, erforderlicher Vortherapien und vorgeschriebener Begleitmedikationen) zu beachten sind. Achten Sie darauf, alle Diagnosen bei der Abrechnung korrekt zu codieren. Ein Einsatz außerhalb der Zulassung
(Off-Label-Use) ist zulasten der GKV nur in genehmigten Einzelfällen möglich.
Darüber hinaus schließt die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) bestimmte Wirkstoffe und Wirkstoffklassen von der Verordnungsfähigkeit für gesetzlich Versicherte aus. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn es zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln frei verkäufliche Alternativen gibt. Bei Nichtbeachtung der AM-RL oder bei einem ungerechtfertigten Einsatz außerhalb der Zulassung drohen Einzelfallprüfungen, die im schlimmsten Fall in eine Nachforderung münden können.
eRezept als neuer Standard
Inzwischen ist das eRezept Standard bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Das Muster-16-Papierrezept kann z. B. bei Hausbesuchen verwendet werden oder wenn das Ausstellen von eRezepten aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist.
Korrektes Ausstellen des Arzneimittel-Papierrezepts (Muster 16)
- nur Rezeptvordrucke mit eigener Betriebsstättennummer nutzen (Neubeschaffung Muster 16: Kohlhammer Verlag)
- Praxen mit Nebenbetriebsstätten (bzw. Zweigpraxen) verwenden Muster-16-Formulare mit in der Codierzeile voreingedruckter BSNR des jeweiligen Leistungsortes.
- höchstens drei verschiedene Arzneimittel pro Rezept, maximal eine Rezeptur verordnen
- keine Mischrezepte: Arzneimittel und Hilfsmittel separat verordnen
- Wichtige Punkte für das Ausstellen von Rezepten finden Sie in unserer
Muster 16 Ausfüllhilfe.
Arzneimittelberatung der KVBW
Sie sind sich unsicher, ob Sie ein Medikament zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen dürfen und befürchten mögliche Prüfverfahren? Wir beraten Sie verlässlich zu allen Fragen der wirtschaftlichen Verordnung für Patienten im Einzelfall zur Arzneimittel-Richtwertsystematik.
Bei medizinischen Arzneimittel-Anfragen wenden Sie sich bitte an einen der Pharmakotherapie-Beratungsdienste für Vertragsärzte.