Zulassungsausschuss

Gremium aus Ärzten und Krankenkassenvertretern

Die Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten obliegt den regional zuständigen Zulassungs­­ausschüssen, die sich paritätisch aus Ärzten und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen zusammensetzen.

Der Zulassungs­ausschuss entscheidet unter anderem über:

  • Zulassung von Vertrags­ärzten, Psychologischen Psycho­therapeuten und Medizinischen Versorgungs­zentren (MVZ)
  • Ermächtigung von (Krankenhaus-)Ärzten beziehungsweise Institutionen
  • Beschränkung auf den hälftigen Versorgungs­auftrag
  • Praxis­kooperationen (Berufsausübungs­gemeinschaften, BAG)
  • Anstellung von Ärzten oder Psycho­therapeuten
  • Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung
  • Verlegung des Praxissitzes
  • Wechsel bzw. Erweiterung des Fachgebiets
  • Ruhen der Zulassung
  • Entziehung einer Zulassung beziehungsweise Widerruf von Ermächtigungen
  • Nachbesetzungsverfahren

Die Zulassungs­ausschüsse sind bei ihren Entscheidungen an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie der Zulassungs­verordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) gebunden. Sie beschließen mit einfacher Stimmen­mehrheit; bei Stimmen­gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Den Vorsitz führt abwechselnd ein Vertreter der Ärzte und der Kranken­kassen.

In Baden-Württemberg gibt es jeweils einen Zulassungsausschuss pro Zulassungs­bezirk. Die Zulassungs­­bezirke entsprechen den vier Regierungs­­bezirken (Bezirks­direktionen).

Gesonderte fachärztliche Versorgung

Der Zulassungsausschuss in Angelegenheiten der gesonderten fachärztlichen Versorgung wurde zum 31. Dezember 2023 aufgelöst. Anträge dieser Arztgruppen werden in den regionalen Zulassungsausschüssen behandelt. Bitte senden Sie Ihren Antrag als „Zulassungssachen in Angelegenheiten der gesonderten fachärztlichen Versorgung“ an den jeweiligen regionalen Zulassungsausschuss (Freiburg, Karlsruhe, Reutlingen, Stuttgart).

Übersicht der Sitzungstermine in den jeweiligen Zulassungs­bezirken:

Hinweis: Der Zulassungsausschuss behält sich Änderungen der Sitzungstermine aus wichtigem Grund vor. Verbindliche Terminauskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Ge­schäfts­stelle.

Antragsformulare zum Download

Die am häufigsten verwendeten Antragsvordrucke in Zulassungs­angelegenheiten (Zulassung, Anstellung, Ermächtigung, Praxiskooperation, Jobsharing etc.) bieten wir Ihnen zum Download an. Alle weiteren Formulare erhalten Sie nach tele­fonischer Anfrage bei der Niederlassungsberatung der KVBW oder bei den Geschäfts­stellen der Zulassungs­ausschüsse.

Beachten Sie die Fristen.

Keine Zulassung ohne Arztsitz

Wichtig ist, dass es dort, wo Sie sich niederlassen möchten, einen freien Arztsitz gibt. Am einfachsten ist es in offenen Planungsbereichen. Hier können Sie problemlos eine neue Praxis gründen, eine bestehende übernehmen oder in eine Gemeinschaftspraxis einsteigen. Im gesperrten Bereich muss zunächst ein Kollege einen passenden Sitz abgeben, den Sie dann im Nachbesetzungs­verfahren übernehmen können. Wo in Baden-Württemberg Sie sich frei niederlassen können, sehen Sie in der Karte unter Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt?

Niederlassungsberatung der KVBW

Sie haben Fragen zur Zulassung und den rechtlichen und formellen Voraussetzungen? Unsere Niederlassungsberater beraten und informieren gern.

Berufshaftpflicht: Nachweise einreichen!

Als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut müssen Sie über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen und müssen diese gegenüber dem Zulassungsausschuss nachweisen. Wenn Sie schon länger zugelassen sind, werden Sie in der nächsten Zeit von den Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse schriftlich aufgefordert, die Bescheinigung einzureichen (mehr erfahren »).