ZuZ: Ziel und Zukunft
Wir fördern ambulante Versorgung
Mit dem Programm „Ziel und Zukunft (kurz: ZuZ)“ begegnet die KV Baden-Württemberg dem Ärztemangel und schafft Anreize für die ärztliche Tätigkeit im Südwesten. Im Rahmen von ZuZ unterstützen wir in ausgewiesenen Fördergebieten die Niederlassung freiberuflicher Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Tätigkeit angestellter Ärzte in diesen Praxen, Kooperationen und Nebenbetriebsstätten. Auch für Ärzte, die in ihrer Haus- oder Facharztpraxis eine Hospitation ermöglichen, angehende und bereits praktizierende Substitutionsärzte und PJ-Studenten, die ein Wahl-Tertial im hausärztlichen Bereich absolvieren, gibt es Fördergeld.
Ab 1. Januar 2025 geänderte Förderbedingungen
Bis zum 31. Dezember 2024 gelten noch die hier veröffentlichten Rahmenbedingungen für die Förderung durch das Programm „Ziel und Zukunft (ZuZ)“. Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue ZuZ-Richtlinie, mit der sich die Förderkriterien und Fördergebiete des Programms verändern.
Nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinie stellen wir Ihnen voraussichtlich Mitte Dezember 2024 alle aktuellen Änderungen hier über die Internetseite zur Verfügung.
Wo wird gefördert?
In ganz Baden-Württemberg greifen:
- monatlicher Zuschuss für das Tertial Allgemeinmedizin im Rahmen des PJ
- Förderung für Hospitationen
- Förderung für Substitutionsärzte (angehende und bereits praktizierende)
Die übrigen Fördermaßnahmen sind an ausgewiesene ZuZ-Fördergebiete gebunden.
In ZuZ-Fördergebieten greifen:
- Anschubfinanzierung für Neugründung/Übernahme Einzelpraxis
- Anschubfinanzierung für Gründung/Übernahme/Beitritt Kooperation d. h.
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) / Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) - Anschubfinanzierung für Nebenbetriebsstätten bzw. Zweigpraxen
- monatlicher Zuschuss und ggf. Ausstattungskosten für Anstellungen
Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie auch in unseren FAQs.
Fördergebiete und Niederlassungsoptionen als Karte
Das Icon mit dem €-Symbol zeigt Ihnen in der Kartendarstellung unter Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt?, wo sich ZuZ-Fördergebiete befinden. Per Klick auf den betreffenden Planungsbereich können Sie dort außerdem sofort sehen, ob dort aktuell Möglichkeiten zur Praxisübernahme bestehen.
* Hinweis: Die Veröffentlichung der Fördergebiete erfolgt ohne Gewähr.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Bitte verwenden Sie das passende ZuZ-Antragsformular und reichen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der KVBW ein.
Bei einigen Antragstypen sammeln wir die eingegangenen Anträge bis zu einem festgelegten Stichtag (entscheidend ist das Datum des Antragseingangs), um eine transparente Antragsprüfung vornehmen zu können. Anschließend prüfen wir das geplante Vorhaben.
Mit Stichtag
- Neugründung/Übernahme Einzelpraxis
- Neugründung/Übernahme/Einstieg in BAG/MVZ (Kooperation)
- Nebenbetriebsstätte/Zweigpraxis
- Anstellung
- Substitution
Nächster Stichtag: 6. Dezember 2024
Bei folgenden Anträgen erfolgt eine stichtagsunabhängige Bearbeitung der eingegangenen Anträge.
Ohne Stichtag
- Praktisches Jahr
- Hospitation
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung Ihrer Daten und die Bestimmungen der geltenden Richtlinie.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
ZuZ-Antragsformulare
Praxen und Anstellungen im Fördergebiet
Praktisches Jahr und Hospitation
Substitutionsförderung
Wie wird aktuell gefördert?
Fördergrund | ZuZ-Förderung |
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Übernahme oder Neugründung von Praxen im Fördergebiet | |
Neugründung/Übernahme Einzelpraxis |
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Neugründung/Übernahme ärztl. Kooperation (BAG/MVZ) |
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Beitritt zu einer ärztl. Kooperation |
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Neue Nebenbetriebsstätten/Zweigpraxen im Fördergebiet | |
Errichtung Nebenbetriebsstätte |
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Errichtung Zweigpraxis | |
Anstellung im Fördergebiet | |
Anstellung von Ärzten |
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Praktisches Jahr | |
Wahltertial des PJ in der Allgemeinmedizin |
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Hospitation | |
Beschäftigung eines Arztes zur Hospitation |
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Substitutionsförderung | |
Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung |
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Substitutionsgestützte Behandlung |
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Suchtmedizinische Schwerpunktpraxis |
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Einzelheiten zu den Förderbestimmungen sind der ZuZ-Richtlinie zu entnehmen.