Verordnung von Krankenbeförderung per Video oder nach Telefonkontakt möglich
Seit dem 17. Dezember 2024 können Sie auch Krankenbeförderung per Videosprechstunde verordnen, wenn der Patient der Praxis bekannt ist. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden und die Krankentransport-Richtlinie entsprechend angepasst.
Was Sie als verordnender Arzt oder Psychotherapeut wissen müssen
- Für eine Verordnung während der Videosprechstunde muss der Patient Ihnen als verordnendem Arzt oder Psychotherapeuten grundsätzlich bekannt sein.
- Voraussetzung für die Verordnung einer Krankenbeförderung ist, dass Sie sich vom Gesundheitszustand sowie der Mobilitätsbeeinträchtigung des Patienten persönlich überzeugt haben oder diese Ihnen aus der laufenden Behandlung bekannt ist.
- Sie als Arzt oder Psychotherapeut entscheiden, ob eine Verordnung in der Videosprechstunde möglich ist. Sofern die Verordnungsvoraussetzung per Video nicht ausreichend beurteilbar ist, müssen Sie als verordnender Arzt oder Psychotherapeut den Patienten in die Praxis einbestellen, um dann dort gegebenenfalls eine Verordnung auszustellen.
- Außerdem darf die Erkrankung des Patienten, etwa aufgrund ihrer Art und Schwere, eine Verordnung in der Videosprechstunde nicht ausschließen.
Weitere Hinweise
Sie sollten Patienten bereits vor der Videosprechstunde darauf hinweisen, dass die Möglichkeiten zur Befunderhebung zum Zweck einer Verordnung in diesem Rahmen nur eingeschränkt bestehen. Generell sind Sie nicht verpflichtet, Videosprechstunden anzubieten. Es besteht für Patienten kein Anspruch auf Verordnungen per Video.
Verordnung nach telefonischem Kontakt
Sind Ihnen alle relevanten Informationen zum Gesundheitszustand und der Mobilitätsbeeinträchtigung des Patienten für die Verordnung einer Krankenbeförderung bekannt, können Sie diese auch nach telefonischem Kontakt ausstellen. Dies ist möglich, wenn der Patient wegen seiner aktuellen Beschwerden bereits in der Praxis oder in der Videosprechstunde war.
Bitte beachten Sie, dass bei jeder Verordnung einer Krankenbeförderung die Voraussetzungen gemäß der Krankentransport-Richtlinie erfüllt sein müssen.
- KBV: Krankenbeförderung: Verordnung auch per Video möglich
- G-BA: Krankentransport-Richtlinie
- Sonstige Verordnungen
- Videosprechstunde
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