Verordnungen: Was, wie, wie viel?

Verantwortungsvolle Therapie auf Kassenrezept

Kein anderes Versorgungs­segment steht bei Politik, Krankenkassen und Öffentlichkeit so im Fokus wie das Verordnungsverhalten der Ärzte. Richtlinien, Richtwerte, Ver­ord­nungs­­aus­schlüsse, Ausnahme­listen, Off-Label-Use, Sprechstundenbedarf und eine Reihe an Regelungen, Vorschriften, Vereinbarungen (siehe Verträge & Recht) und Prüfungen sind das tägliche Brot.

Krankenkassen und Gemeinsame Prüfungseinrichtungen können fehlerhafte oder unwirtschaftliche Verordnungen beanstanden. Durch Kenntnisse der entsprechenden Regelungen können Sie Nachforderungen in diesen Bereichen wirksam vorbeugen.

Prüfungen sind möglich

Was

Was Sie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen können, ist durch die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die mit den Krankenkassen geschlossenen Verträge geregelt.

Näheres dazu finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten:

Wie

Wie eine Verordnung auf einem vereinbarten Verordnungsvordruck aussehen muss, erfahren Sie in unseren Ausfüllhilfen. Welche Formalien Sie beim Ausstellen einer Arzneimittelverordnung in unterschiedlichen Praxiskonstellationen beachten müssen, erfahren Sie in unserem Merkblatt.

Wie viel

Wie viel Sie an Arzneimitteln und Heilmitteln verordnen können, wird bei bestimmten Fachgruppen durch sogenannte Richtwerte vorgegeben. Ob für Ihre Fachgruppen Richtwerte gelten und wie hoch die jeweiligen Euro-Beträge pro Patient und Quartal sind, die für Ihre Verordnungen im Durchschnitt zur Verfügung stehen, erfahren Sie unter:

Gut zu wissen, dass bestimmte Verordnungskosten herausgerechnet werden, siehe:

Verordnungsmanagement – Service für unsere Mitglieder

All diese Angebote tragen entscheidend dazu bei, dass baden-württembergische Ärzte sehr rational und effizient verordnen. Im Bundesvergleich gehören sie zur Spitzengruppe derer, die Qualität und Wirtschaftlichkeit auf einen Nenner bringen.

Seminarangebote zum Thema

Unser Seminar „Sicher durch den Richtlinien-Dschungel” informiert – getrennt für die Zielgruppen Ärzte und Praxismitarbeiter – umfassend über die relevanten Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln und hilft so, Nachforderungen zu vermeiden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung bietet unser Seminarkalender. Dort finden Sie auch unsere Fortbildung „Verordnung von Sprechstundenbedarf ohne Stolperfallen und Regressgefahr”.

Verordnungsleitfäden

Verordnungsleitfaden für neu Niedergelassene

Praktische Hilfestellung zu jeglicher Art von Verordnungen auf der Grundlage des SGB V sowie der G-BA-Richtlinien.

Verordnungsleitfaden Notfalldienst

Der Verordnungsleitfaden für den Notfalldienst ist Bestandteil des Dokuments „Informationen zum Ärztlichen Notfalldienst“. Sie finden dort Hinweise zur Verordnung von Arzneimitteln, Verbandmitteln, Impfstoffen, Sprechstundenbedarf, Hilfsmitteln und Krankentransport im organisierten Notfalldienst.

Verordnungen für Psychotherapeuten

Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten dürfen ihren Patienten Verordnungen für Krankenhaus­behandlung, Krankenbeförderung, medizinische Rehabilitation und Soziotherapie ausstellen. Seit Januar 2021 können Psychotherapeuten auch Ergotherapie verordnen (mehr erfahren »). Die wichtigsten Vorgaben und Verordnungsregeln erläutern die Infobroschüren der KVBW und der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung.

Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements

Patienten haben gegenüber dem Krankenhaus einen Anspruch auf ein Entlass­manage­ment im Anschluss an eine voll- und teilstationäre Behandlung im Krankenhaus. Ansprechpartner für Fragen von Kranken­haus­ärzten ist die BWKG.