Honorarverteilung

So teilt sich die Gesamtvergütung in die Honorartöpfe auf

Die Gesamtvergütung, die die gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung ihrer Versicherten an die Kassenärztliche Vereinigung zahlt, gliedert sich im Wesentlichen in zwei Teile: die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und die Einzelleistungsvergütung außerhalb der MGV.

Der Großteil der ambulanten Leistungen, die im Kollektivvertrag erbracht werden, wird aus der MGV vergütet. Zusätzliches Geld stellen die Krankenkassen für Leistungen bereit, die sie außerhalb der MGV zu festen Preisen bezahlen. Außerhalb und ohne Mengenbegrenzung (extrabudgetär) werden besonders förderungswürdige Leistungen wie Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen und ambulante Operationen honoriert. MGV und extrabudgetäre Vergütung bilden zusammen die Gesamtvergütung.

So wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) verteilt:

In einem ersten Schritt werden die Honoraranteile für die Laborleistungen, den organisierten Notfalldienst und für den Grundbetrag „Kinder- und Jugendmedizin“ gebildet und die entsprechenden Geldbeträge von der MGV abgezogen. Danach:

Trennung der verbleibenden MGV in ein

  • hausärztliches Vergütungsvolumen (Hausarzttopf)
  • fachärztliches Vergütungsvolumen (Facharzttopf)

Innerhalb von Haus- und Facharzttopf selbst werden im nächsten Schritt noch weitere Honoraranteile vorweg reserviert, beispielsweise für die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG), für hausärztliche geriatrische oder sozialpädiatrische Leistungen oder für Rückstellungen für Neuärzte (siehe Grafik).

Arztgruppentöpfe

Das verbleibende Vergütungsvolumen je Versorgungsbereich wird in sogenannte Arztgruppentöpfe aufgeteilt, also zum Beispiel den Topf für Orthopäden, den Topf für Urologen und so weiter. Basis für die Bemessung der Arztgruppentöpfe ist das – bereinigte – zugewiesene (eingestellte) Honorar des Vorjahresquartals. Aus diesen Arztgruppentöpfen werden RLV-Leistungen, QZV-Leistungen und Freie Leistungen sowie Kosten und abgestaffelt zu vergütende Leistungen der jeweiligen Fachgruppe vergütet.

Hinweise zur Abrechnung 2. Quartal 2024

Auszahlungsquoten infolge der Honorarverteilung und Mengensteuerung

Hinweise zur Abrechnung 1. Quartal 2024

Auszahlungsquoten infolge der Honorarverteilung und Mengensteuerung

Honorarinformationen älterer Quartale finden Sie im Archiv Arzthonorare.