Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (DeQS)

Identische QS-Verfahren für Praxis und Klinik

Immer mehr medizinische Leistungen werden heute sowohl in Krankenhäusern als auch in Vertragsarztpraxen erbracht. Ziel der datengestützten einrichtungs­über­greifenden Qualitätssicherung (DeQS, ehemals sQS) ist eine gleich gute Versorgungs­qualität von Patienten in Praxen und Kliniken.

Die KVBW als Datenannahmestelle 

Wir sind die kollektivvertragliche Datenannahmestelle (DAS) für die Leistungserbringer in Baden-Württemberg. Zu unseren Aufgaben zählt die Annahme Ihrer kollektiv­vertraglichen Dokumentationen, die Pseudonymisierung und die Weiterleitung der Daten an die Bundesauswertestelle.

DeQS-Verfahren NET und PCI: Zwischenberichte 3/2024 abrufbar

Die an den DeQS-Verfahren Nierenersatztherapie (DeQS NET) und Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (DeQS PCI) beteiligten Praxen erhalten quartalsweise Auswertungen vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Wir haben Ihre persönlichen Berichte für das Quartal 3/2024 (NET und PCI) aktuell im Mitgliederportal der KVBW für Sie hinterlegt.
 

Nachfolgend erhalten Sie Informationen, die Ihnen die Verfahren und Prozesse beschreiben.

Verfahren datengestützter einrichtungsübergreifender QS

Bislang gibt es drei sektorenübergreifende Verfahren der Qualitätssicherung (QS) mit vertragsärztlicher Beteiligung.

Gebührenordnungspositionen

Bei der genehmigungspflichtigen Leistung Blutreinigungsverfahren wird die Dokumentationspflicht nach DeQS-Richtlinie ausgelöst:

  • 13602, 13610 und 13611 EBM (Innere Medizin)
  • 04562, 04564 und 04565 EBM (Kinder- und Jugendmedizin)

Dokumentation

Die Dokumentation und Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich elektronisch über Ihr Praxisverwaltungssystem. Hier finden Sie eine Übersicht der Dokumentationsinhalte:

Datenlieferfristen

Quartal  Abgabetermin
1. Quartal 15. Mai
2. Quartal 15. August
3. Quartal 15. November
4. Quartal 28. Februar des Folgejahres

Zur Nachbesserung bereits eingereichter Dokumentationen gilt die Jahreskorrekturfrist 15. März des Folgejahres.

Ihre persönlichen Berichte

Das IQTIG erstellt aus Ihren eingereichten Daten für die Quartale 1 bis 3 des Erfassungsjahres jeweils einen Zwischenbericht. Des Weiteren erhalten Sie einen Rückmeldebericht für das gesamte Erfassungsjahr. Ihre Berichte stellen wir Ihnen über das Mitgliederportal der KVBW zu.

Gebührenordnungspositionen (GOP)

Bei der genehmigungspflichtigen Leistung invasive Kardiologie wird die Dokumentationspflicht nach DeQS-Richtlinie ausgelöst:

  • 34291 EBM 

Dokumentation

Die Dokumentation und Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich elektronisch über Ihr Praxisverwaltungssystem. Hier finden Sie eine Übersicht der Dokumentations­inhalte:

Patientenbefragung

Seit 1. Juli 2022 ist die Patientenbefragung PCI (PPCI) Bestandteil des Verfahrens PCI. Zur Abbildung der Versorgungsqualität wird Patientinnen und Patienten von der Versendestelle Patientenbefragung (VPB) ein Fragebogen zugesandt. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt pseudonymisiert.

Datenlieferfristen

Die PPCI-Daten sind jeweils bis zum 7. Tag des Folgemonats einzureichen. Zur Nachbesserung bereits eingereichter Dokumentationen gilt der 15. Tag des Folgemonats als Korrekturfrist. 

Die PCI-Dokumentationen sind unverändert quartalsweise fristgerecht einzureichen.

Quartal Abgabetermin
1. Quartal  15. Mai
2. Quartal 15. August
3. Quartal 15. November
4. Quartal 28. Februar des Folgejahres

Zur Nachbesserung bereits eingereichter Dokumentationen gilt die Jahreskorrekturfrist 15. März des Folgejahres.

Ihre persönlichen Berichte

Das IQTIG erstellt aus Ihren eingereichten Daten für die Quartale 1 bis 3 des Erfassungsjahres jeweils einen Zwischenbericht. Des Weiteren erhalten Sie einen Rückmeldebericht für das gesamte Erfassungsjahr, in dem auch die Auswertungen aus der Patientenbefragung PCI enthalten sind. Ihre Berichte stellen wir Ihnen über das Mitgliederportal der KVBW zur Verfügung.

Das Verfahren Wundinfektion (WI) basiert auf zwei Säulen: 

  • Fallbezogene WI: Die Krankenhäuser erfassen postoperative Wundinfektionen, die zu einer stationären Aufnahme geführt haben. Durch die Verknüpfung dieser Daten mit Sozialdaten der Krankenkassen ist es möglich, diese Wundinfektionen zurückzuverfolgen und festzustellen, wo der ambulante oder stationäre Eingriff erfolgt ist.
  • Einrichtungsbefragung WI: Operierende Ärzte in Praxen, MVZs, OP-Zentren und Krankenhäusern, die sogenannte Tracereingriffe durchführen, müssen jährlich ihr Hygiene- und Infektionsmanagement dokumentieren. 

Tracerleistungen

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) legt jährlich fest, welche Leistungen im Rahmen des Verfahrens QS WI nachbeo­bachtet werden. Ziel ist die Vermeidung nosokomialer Infektionen durch Verbesserung des Hygiene- und Infektionsmanagements. 

Betroffene Fachgruppen: 

  • Chirurgie/Allgemein Chirurgie
  • Gefäßchirurgie
  • Viszeralchirurgie
  • Orthopädie/Unfallchirurgie
  • Plastische Chirurgie
  • Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Urologie

Die festgelegten Tracerleistungen finden Sie in den Spezifikationen des IQTIGs:

Gebührenordnungsposition

Bei Erbringung von Tracerleistungen wird Ihnen automatisch durch die KVBW die GOP 01650 EBM zugesetzt. Der Höchstwert beträgt 704 Punkte je Praxis und Quartal.

Dokumentation

Die Dokumentation und Übermittlung der Einrichtungsbefragung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Mitgliederportal der KVBW. Hier finden Sie eine Übersicht der Dokumentationsinhalte:

Einreichungsfristen

Die Einrichtungsbefragung ist in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar des Folgejahres über das Mitgliederportal (Menüpunkt: Praxisorganisation -> oKFE/DeQS und NWI-Bogen) der KVBW durchzuführen.

Ihre persönlichen Berichte

Das IQTIG erstellt sowohl für die Einrichtungsbefragung als auch für die fallbezogene Wundinfektion jeweils einen Rückmeldebericht. Ihre Berichte stellen wir Ihnen über das Mitgliederportal der KVBW zur Verfügung.

Verfahrensübergreifende Informationen

Welche Informationen für die datengestützte Qualitätssicherung erhoben werden müssen, ist verbindlich vorgegeben. Die detaillierten Anforderungen an die Erfassungs­instrumente werden vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesund­heits­wesen (IQTIG) in einer jeweils verfahrenseigenen Spezifikation fest­gehalten. Sie werden regelmäßig aktualisiert.

Der Datenfluss erfolgt elektronisch und in elektronisch auswertbarer Form unter Einbeziehung einer Datenannahmestelle und – soweit patientenidentifizierende Daten verarbeitet werden – einer Vertrauensstelle an die Bundesauswertungsstelle.

Ob die von Ihnen eingereichten Dokumentationen auch ausgewertet werden konnten, erfahren Sie innerhalb von 48 Stunden über die Datenflussprotokolle im Mitgliederportal der KVBW. 

  • Startseite Mitgliederportal → Praxisorganisation → Sendeberichte DeQS/oKFE und NWI-Bogen → Status der eingereichten Dokumentationen

Die Rückmeldeberichte werden aus den von Ihnen gelieferten Daten erstellt und Ihnen ebenfalls über das Mitgliederportal zur Verfügung gestellt. 

  • Startseite Mitgliederportal → Praxisorganisation → Unterlagen einsehen (Dokumentenarchiv) oder Neuste Dokumente (Dokumentenarchiv)

Wenn es in den Rückmeldeberichten zu rechnerischen Auffälligkeiten kommt oder die Dokumentationsrate bei Null Prozent liegt, kann die Landesarbeits­gemeinschaft (LAG QiG) ein Stellungnahmeverfahren einleiten. In diesem Fall werden Sie über das Nachrichtenportal der LAG (SD-Portal) informiert. Um Mitteilungen einsehen zu können, ist eine entsprechende Registrierung notwendig. 

Die eingehenden Stellungnahmen werden von der zuständigen Fachkommission unter Wahrung der Anonymität der betroffenen Leistungserbringer fachlich bewertet.

Wie läuft das Stellungnahmeverfahren ab?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung – DeQS-RL – erlassen. Die Richtlinie beinhaltet einen allgemeinen Teil mit den Rahmenbestimmungen, zum Beispiel den Aufgaben der Bundesstelle. Im zweiten Teil werden die themenspezifischen Bestimmungen für das jeweilige Verfahren festgelegt. Die aktuelle Richtlinie kann über die Homepage des G-BA aufgerufen werden.

Verfahren in Entwicklung

Aktuell entwickelt das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) weitere Verfahren. Grundlage sind vom G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) getroffene Beschlüsse zur Verbesserung der Versorgungsqualität.