Terminservicestelle (TSS)

Wissenswertes für die Praxis

Die Kassenärztlichen Vereinigungen betreiben Terminservicestellen. Dazu hat sie der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) verpflichtet (§ 75 Abs. 1a SGB V). Aufgabe der Terminservicestellen ist es, gesetzlich Krankenversicherten einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten sowie Haus- und Kinderarzt zu vermitteln.

So melden Sie uns Ihre Termine

  1. im Mitgliederportal anmelden (Benutzerkennung wie bei Online-Abrechnung)
  2. Klicken Sie auf den Menüpunkt „Praxisorganisation“
  3. Klicken Sie in der Dropdown-Liste auf „Termine melden (116117 Terminservice)“ 
  4. gewünschtes Terminprofil wählen und Termine einpflegen:
  5. 116117 Terminservice Kurzanleitung
  6. Zahl der zu meldenden Termine pro Arzt/Therapeut siehe Tabelle: Terminservicestelle: Terminzahl nach Fachgruppen
  7. im Praxisprofil unbedingt Benachrichtigungskanal (KIM-Mailadresse, E-Mail oder Fax) zur Rückmeldung über vergebene Termine festlegen (mehr zum Benachrichtigungssystem »)

Antworten auf die häufigsten Fragen zum 116117 Terminservice finden Sie unter FAQ 116117 Terminservice.

Das regelt das Gesetz unter anderem:

  • Terminvermittlung innerhalb einer Woche
  • Überweisung als Voraussetzung
    (Ausnahme: Augen- und Frauenärzte, Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte, Psychotherapeuten)
  • Wartezeit bis zu einem dringenden Termin maximal 35 Tage
    (zwei Wochen bei psychotherapeutischer Akutbehandlung)
  • nicht dringende Termine werden in einer angemessenen Frist vermittelt
  • kein Anspruch auf Termin bei bestimmtem Arzt oder Therapeuten („Wunscharzt“)
  • zumutbare Entfernung
  • Behandlungstermin im Krankenhaus, falls fristgerechte Terminvermittlung scheitert

Terminvermittlung lohnt sich für Sie

Was Ärzte & Psychotherapeuten wissen müssen:

  • Bitte nutzen Sie den 116117 Terminservice der KVen, um Termine einzutragen, die Sie für Patienten freihalten, die sich an unseren Terminservice wenden.
  • Aufruf im Mitgliederportal der KVBW siehe:
    FAQ Wie ist der 116117 Terminservice zu erreichen?.
  • Terminmangel kann teuer werden. Gelingt es nicht, fristgerecht Termine an die Patienten zu vermitteln, verlangt der Gesetzgeber die ambulante Versorgung durch das Krankenhaus, bezahlt von den Niedergelassenen.
  • Rückmeldung über Termine, die unsere Terminservicestelle an Patienten vergeben hat, erhalten Praxen automatisiert aus der Software 116117 Terminservice. Bitte richten Sie dort unter dem Menüpunkt „Praxisdaten“ unbedingt einen Benachrichtigungs­­k­anal (KIM-Mailadresse, E-Mail oder Fax) ein
    (mehr Informationen zu den Benachrichtungskanälen »).

Antworten auf die häufigsten Fragen zum 116117 Terminservice finden Sie unter FAQ.

  • Es obliegt dem überweisenden Arzt, in dringenden Fällen einen TSS-Fall auszulösen. Voraussetzung ist die ärztliche Entscheidung, ob eine Terminvermittlung innerhalb von 35 Tagen (dringlich) erforderlich ist oder nicht. Hierfür stellt der Arzt seinem Patienten einen Überweisungsschein mit einem Dringlichkeitscode aus. Dieser wendet sich damit an die Terminservicestelle (TSS) per Telefon 116117 oder online über 116117.de.
  • Es ist nicht zulässig, dass ein Arzt einen Patienten zu einem anderen Arzt zurückschickt, damit dieser einen TSS-Fall auslöst.
  • Um einen TSS-Fall handelt es sich, wenn ein Termin, der im 116117 Terminservice eingestellt wurde, gebucht wird. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Termin von der Terminservicestelle oder dem Patienten über die Onlinebuchung selbst gebucht wird.
  • Es ist nicht zulässig, den TSS-Zuschlag abzurechnen, wenn keine Buchung über den 116117 Terminservice vorgenommen wurde. Das alleinige Vorhandensein eines Überweisungsscheins mit einem Vermittlungscode reicht nicht aus.
  • Für die Buchung eines TSS-Akutfalls ist es notwendig, dass vorab das strukturierte medizinische Erst­einschätzungs­verfahren (SmED) durchgeführt wurde. Diese Ersteinschätzung erfolgt entweder telefonisch durch das Personal der Akutlinie der 116117, oder der Patient durchläuft das Online-Patienten-Navi, das über www.116117.de abrufbar ist.
  • Es ist nicht zulässig, dass ein Arzt einen Patienten an die 116117 verweist, damit dieser zunächst SmED durchläuft und sodann einen Termin in der Praxis erhält.
  • Nur wenn die SmED-Prüfung ergibt, dass eine medizinische vertragsärztliche Versorgung innerhalb von 24 Stunden stattfinden muss, kann ein Akuttermin vermittelt werden. Und nur dann kann die ausführende Praxis den 200-Prozent-Zuschlag „A“ abrechnen.

No-Show-Rate erfassen

Ein Patient, der Ihnen über die Terminservicestelle (TSS) vermittelt wurde, kommt nicht zu dem in Ihrer Praxis gebuchten Termin? Bitte melden Sie uns diese sogenannten „No-Shows“ im 116117 Terminservice. Dazu müssen Sie nur einen Haken am entsprechenden Termin setzen: 116117 Terminservice Tutorial 6: Dokumentation von No-Shows.

Was Überweiser wissen müssen:

  • Sie entscheiden, ob eine Überweisung dringlich ist!
  • Verschiebbare Untersuchungen sind insbesondere
    • Früherkennungsuntersuchungen
    • Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Erkrankungen
    • Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.
  • Eine Bagatellerkrankung liegt vor, wenn ein Zuwarten von mehr als vier Wochen hingenommen werden kann.
  • Der Überweisende macht auf der Überweisung durch das Aufbringen eines Vermittlungscodes deutlich, ob es sich um eine dringliche Überweisung handelt.
  • Die Vermittlungscode-Etiketten können Sie im neuen 116117 Terminservice-Tool jetzt selbst herstellen, indem Sie Etikettenbögen als PDF generieren und ausdrucken. Als Nutzer von KV-Connect können Sie die Vermittlungscodes auch direkt über Ihr Praxisverwaltungssystem erhalten und automatisch auf die Überweisung drucken (Informationen bei Ihrem Systemhaus).
Letzte Aktualisierung: 18.02.2025