Terminservicestelle (TSS)

Wissenswertes für die Praxis

Die Kassenärztlichen Vereinigungen betreiben Terminservicestellen. Dazu hat sie der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) verpflichtet (§ 75 Abs. 1a SGB V). Aufgabe der Terminservicestellen ist es, gesetzlich Krankenversicherten einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten sowie Haus- und Kinderarzt zu vermitteln.

So melden Sie uns Ihre Termine

  1. ausschließlich wie gewohnt im Mitgliederportal anmelden (Benutzerkennung wie bei Online-Abrechnung)
  2. Klicken Sie auf den Menüpunkt „Praxisorganisation“
  3. Klicken Sie in der Dropdown-Liste auf „Termine melden (116117 Terminservice)“ 
  4. gewünschtes Terminprofil wählen und Termine einpflegen:
  5. 116117 Terminservice Kurzanleitung
  6. Zahl der zu meldenden Termine pro Arzt/Therapeut siehe Tabelle: Terminservicestelle: Terminzahl nach Fachgruppen
  7. im Praxisprofil unbedingt Benachrichtigungskanal (KIM-Mailadresse, E-Mail oder Fax) zur Rückmeldung über vergebene Termine festlegen (mehr zum Benachrichtigungssystem »)

Antworten auf die häufigsten Fragen zum 116117 Terminservice finden Sie unter FAQ 116117 Terminservice.

Das regelt das Gesetz unter anderem:

  • Terminvermittlung innerhalb einer Woche
  • Überweisung als Voraussetzung
    (Ausnahme: Augen- und Frauenärzte, Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte, Psychotherapeuten)
  • Wartezeit bis zum Termin maximal 35 Tage
    (zwei Wochen bei psychotherapeutischer Akutbehandlung)
  • kein Anspruch auf Termin bei bestimmtem Arzt oder Therapeuten („Wunscharzt“)
  • zumutbare Entfernung
  • Behandlungstermin im Krankenhaus, falls fristgerechte Terminvermittlung scheitert

Terminvermittlung lohnt sich für Sie

  • höhere Zuschläge und neue Zeitfenster ab 2023 »
  • extrabudgetäre Vergütung aller TSS-Behandlungsfälle → Kennzeichnung in der Abrechnung erforderlich! (mehr zur Kennzeichnung erfahren »)
  • Honorarzuschläge für TSS-Fälle gestaffelt je nach Wartezeit → Kennzeichnung in der Abrechnung erforderlich! (mehr zu Wartezeitzuschlägen erfahren »)

Was Ärzte & Psychotherapeuten wissen müssen:

  • Bitte nutzen Sie den 116117 Terminservice der KVen, um Termine einzutragen, die Sie für Patienten freihalten, die sich an unseren Terminservice wenden.
  • Aufruf im Mitgliederportal der KVBW siehe:
    FAQ Wie ist der 116117 Terminservice zu erreichen?.
  • Terminmangel kann teuer werden. Gelingt es nicht, fristgerecht Termine an die Patienten zu vermitteln, verlangt der Gesetzgeber die ambulante Versorgung durch das Krankenhaus, bezahlt von den Niedergelassenen.
  • Rückmeldung über Termine, die unsere Terminservicestelle an Patienten vergeben hat, erhalten Praxen automatisiert aus der Software 116117 Terminservice. Bitte richten Sie dort unter dem Menüpunkt „Praxisdaten“ unbedingt einen Benachrichtigungs­­k­anal (KIM-Mailadresse, E-Mail oder Fax) ein
    (mehr Informationen zu den Benachrichtungskanälen »).

Antworten auf die häufigsten Fragen zum 116117 Terminservice finden Sie unter FAQ.

No-Show-Rate erfassen

Ein Patient, der Ihnen über die Terminservicestelle (TSS) vermittelt wurde, kommt nicht zu dem in Ihrer Praxis gebuchten Termin? Bitte melden Sie uns diese sogenannten „No-Shows“ im 116117 Terminservice. Dazu müssen Sie nur einen Haken am entsprechenden Termin setzen: 116117 Terminservice Tutorial 6: Dokumentation von No-Shows.

Was Überweiser wissen müssen:

  • Sie entscheiden, ob eine Überweisung dringlich ist!
  • Verschiebbare Untersuchungen sind insbesondere
    • Früherkennungsuntersuchungen
    • Verlaufskontrollen bei medizinisch nicht akuten Erkrankungen
    • Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.
  • Eine Bagatellerkrankung liegt vor, wenn ein Zuwarten von mehr als vier Wochen hingenommen werden kann.
  • Der Überweisende macht auf der Überweisung durch das Aufbringen eines Vermittlungscodes deutlich, ob es sich um eine dringliche Überweisung handelt.
  • Die Vermittlungscode-Etiketten können Sie im neuen 116117 Terminservice-Tool jetzt selbst herstellen, indem Sie Etikettenbögen als PDF generieren und ausdrucken. Als Nutzer von KV-Connect können Sie die Vermittlungscodes auch direkt über Ihr Praxisverwaltungssystem erhalten und automatisch auf die Überweisung drucken (Informationen bei Ihrem Systemhaus).