Hybrid-DRG
Ambulante Operationen nach § 115f SGB V abrechnen
Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups) sind spezielle Fallpauschalen für ambulante Operationen. Diese neue Vergütungssystematik wurde für medizinische Eingriffe entwickelt, die sowohl Krankenhäuser als auch Vertragsarztpraxen erbringen.
Um Hybrid-DRG-Leistungen mit uns abrechnen zu können, müssen Sie die KVBW beauftragen. Die Abrechnung für die Quartale 1/2024 bis 4/2024 erfolgt über Ihre reguläre Quartalsabrechnung (Übergangsregelung).
Ab Anfang 2025 bieten wir Ihnen die 1-Click-Abrechnung über KIM an – direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS). Alternativ können Sie Ihre Abrechnungsdatei auch über unser Mitgliederportal hochladen. Falls Ihr PVS das neue HDRG-Datensatzformat noch nicht unterstützt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hybrid-DRG-Fälle manuell im Mitgliederportal zu erfassen. Egal, welche Variante Sie nutzen möchten: Senden Sie uns bitte die Hybrid-DRG-Abrechnungserklärung 2025 ausgefüllt und unterzeichnet zu, um weiterhin über Ihre KV abrechnen zu können.
Hybrid-DRG-Abrechnungserklärung 2025
Auftrag zur Abrechnung von Leistungen der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) nach § 115f SGB V über die KVBW ab dem 1. Januar 2025
EBM-Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen – ja oder nein?
Entgegen anderslautender Meldungen Dritter untersagt der Gesetzgeber erst mit dem ab 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ausdrücklich die EBM‐Abrechnung von Leistungen nach § 115 f SGB V. Bisher war dies sowohl durch den Wortlaut des § 115f SGB V als auch durch unterschiedliche Stellungnahmen des Bundesgesundheitsministeriums unklar. Jedoch haben wir als KVBW von Beginn der Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen an auf diese gesetzliche Unklarheit hingewiesen und vor einer Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen nach dem EBM gewarnt.
Ob in diesem Zusammenhang Anträge der Krankenkassen auf sachlich-rechnerische Richtigstellung von nach dem EBM abgerechneten Hybrid-DRG-Leistungen gestellt werden, kann Stand heute niemand sagen. Die KVBW wird aber aufgrund der unklaren Rechtslage im Jahr 2024 solche Anträge der Krankenkassen ablehnen und diese notfalls auch rechtlich klären lassen.
Hybrid-DRG-Abrechnungserklärung 2024
Auftrag zur Abrechnung von Leistungen der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) nach § 115f SGB V über die KVBW bis 31. Dezember 2024
Hybrid-DRG Selbsterklärung Anästhesisten
Ergänzung zur Hybrid-DRG-Erklärung für die Fachgruppe Anästhesiologie
Abrechnungspartner Hybrid-DRG: Warum die KV?
Es gibt mehrere Vorteile, wenn Sie Hybrid-DRG über die KVBW abrechnen:
Komfort:
- Abrechnung „all in one“: Die Abrechnung über die KV ist deutlich einfacher und zeitsparender als die Einzelabrechnung mit den Krankenkassen.
- Weniger Bürokratie: Gewohnte und bewährte Prozesse und Abläufe mit der KV als absolut verlässlicher Partner. Die Bündelung der Abrechnung bei uns als Dienstleister reduziert Ihren Verwaltungsaufwand.
- Ihre Hybrid-DRG-Fälle können Sie ab 2025 jederzeit abrechnen – vollkommen unabhängig von der Quartalsabrechnung. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Erstattung durch die Krankenkassen.
- Höhere Transparenz: Nachweis in Honorarunterlagen und Honorarbescheid wie gewohnt (ab 2025: eigene Honorarunterlage Anlage 17f ). Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Abrechnungsdaten, ohne dass Sie überwachen müssen, ob und wann Zahlungen anderer Anbieter eingehen.
Service:
- Wir unterstützen Sie ganz individuell dabei, die Hybrid-DRG korrekt abzurechnen. Fällt uns in Ihrer Abrechnung etwas auf, nehmen wir umgehend Kontakt zu Ihnen auf und machen kurzfristig Änderungen möglich.
- Wir stehen mit unserer Abrechnungsberatung für sämtliche Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.
Hybrid-DRG 2025 weiter über die KVBW abrechnen
Abrechnung Hybrid-DRG ab 2025: Neue Einreichungswege und Erweiterung des Leistungskatalogs »