Hybrid-DRG
Ambulante Operationen nach § 115f SGB V abrechnen
Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups) sind spezielle Fallpauschalen für ambulante Operationen. Diese Vergütungssystematik wurde für medizinische Eingriffe entwickelt, die sowohl Krankenhäuser als auch Vertragsarztpraxen erbringen.
Die Abrechnung über Ihre reguläre Quartalsabrechnung (Übergangsregelung) war für GKV-Versicherte letztmalig für das Quartal 2024/4 möglich. Ab sofort bieten wir Ihnen die 1-Click-Abrechnung über KIM an – direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS). Alternativ können Sie Ihre Abrechnungsdatei auch über unser Mitgliederportal hochladen. Falls Ihr PVS das dafür notwendige HDRG-Datensatzformat noch nicht unterstützt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hybrid-DRG-Fälle manuell im Mitgliederportal zu erfassen (mehr dazu: Abrechnung ab Quartal 1/2025).
Senden Sie uns bitte die Hybrid-DRG-Abrechnungserklärung 2025 ausgefüllt und unterzeichnet zu, um weiterhin über Ihre KV abrechnen zu können.
Hybrid-DRG-Abrechnungserklärung 2025
Auftrag zur Abrechnung von Leistungen der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) nach § 115f SGB V über die KVBW ab dem 1. Januar 2025
Hybrid-DRG Selbsterklärung Anästhesisten
Ergänzung zur Hybrid-DRG-Erklärung für die Fachgruppe Anästhesiologie
Keine EBM-Abrechnung von Hybrid-DRGs
Wenn es für einen Eingriff eine Hybrid-DRG gibt, ist keine Abrechnung dieses Eingriffs nach EBM möglich. Eine Wahlmöglichkeit zwischen EBM-Abrechnung und Hybrid-DRG schließt das Gesetz seit 1. Januar 2025 ausdrücklich aus.
Abrechnungspartner Hybrid-DRG: Warum die KV?
Es gibt mehrere Vorteile, wenn Sie Hybrid-DRG über die KVBW abrechnen:
Komfort:
- Abrechnung „all in one“: Die Abrechnung über die KV ist deutlich einfacher und zeitsparender als die Einzelabrechnung mit den Krankenkassen.
- Weniger Bürokratie: Gewohnte und bewährte Prozesse und Abläufe mit der KV als absolut verlässlicher Partner. Die Bündelung der Abrechnung bei uns als Dienstleister reduziert Ihren Verwaltungsaufwand.
- Ihre Hybrid-DRG-Fälle können Sie ab 2025 jederzeit abrechnen – vollkommen unabhängig von der Quartalsabrechnung.
- Höhere Transparenz: Nachweis in Honorarunterlagen und Honorarbescheid wie gewohnt (ab 2025: eigene Honorarunterlage Anlage 17f ). Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Abrechnungsdaten, ohne dass Sie überwachen müssen, ob und wann Zahlungen anderer Anbieter eingehen.
Service:
- Wir unterstützen Sie ganz individuell dabei, die Hybrid-DRG korrekt abzurechnen. Fällt uns in Ihrer Abrechnung etwas auf, nehmen wir umgehend Kontakt zu Ihnen auf und machen kurzfristig Änderungen möglich.
- Wir stehen mit unserer Abrechnungsberatung für sämtliche Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.
Hybrid-DRG 2025 weiter über die KVBW abrechnen
Abrechnung Hybrid-DRG ab 2025: Neue Einreichungswege und Erweiterung des Leistungskatalogs »