Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Was ändert sich ab April 2025?
Für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Baden-Württemberg (ehemals Notfalldienst) hat die KVBW ein neues Standortkonzept beschlossen. Der Bereitschaftsdienst ist für die medizinische Versorgung außerhalb der Sprechzeiten, also insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen, zuständig. Aufgrund des steigenden Ärztemangels ist es notwendig geworden, die derzeit bestehenden Strukturen zu überdenken und an die veränderten Ressourcen anzupassen. Nur so lässt sich die ambulante wohnortnahe Versorgung insgesamt zukunftsfest aufstellen. Die ersten Änderungen ergeben sich schrittweise ab April 2025.
Im Zuge der Reform hat die KVBW eine Namensänderung vorgenommen und spricht nun von Bereitschaftsdienst und Bereitschaftspraxen anstatt wie bisher vom Notfalldienst und Notfallpraxen. Diese Namensänderung soll die wichtige Differenzierung zwischen Rettungsdienst/Notaufnahme und dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst deutlicher machen.
Wie wird der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg zukünftig aussehen?
Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg umfasst drei Versorgungsangebote: Telemedizin, Bereitschaftspraxen, Fahrdienst
Telemedizin:
Der Ausbau der telemedizinischen Versorgung der Patienten, wie bereits tagsüber über die Online-Sprechstunde docdirekt, ermöglicht auch im Bereitschaftsdienst über die Vermittlung durch die 116117 ärztliche Beratung von Zuhause aus.
Bereitschaftspraxen:
Die Versorgung im Bereitschaftsdienst wird zukünftig in 57 allgemein- und 32 fachärztliche Bereitschaftspraxen, ehemals Notfallpraxen, gewährleistet. Die Patienten haben in jedem Stadt- und Landkreis mindestens eine Praxis zur Verfügung, die sie in 30 bis 45 Minuten mit dem PKW erreichen können. Alle Bereitschaftspraxen haben zukünftig eine direkte Anbindung an ein Krankenhaus und somit eine Notaufnahme. Einige der bestehenden Standorte werden im Zuge der Reform vergrößert, indem zum Beispiel mehrere Ärzte gleichzeitig im Dienst sind.
Fahrdienst:
Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen keine Bereitschaftspraxis aufsuchen können, werden wie bisher durch unseren ärztlichen Fahrdienst im Hausbesuch versorgt.
Videos des Vorstands
Karte mit den zukünftigen Standorten
Pressemitteilung der KVBW
Pressemitteilungen weiterer Akteure im Gesundheitswesen
- Sozialministerium BW: Minister Lucha zum Wegfall von Bereitschaftspraxen
- LÄK BW: Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Dr. Miller: „Wir müssen uns neuen Versorgungsrealitäten stellen“
- HÄVBW begrüßt Pläne der KVBW zur Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes
- MEDI BW: Ärztlicher Bereitschaftsdienst – MEDI unterstützt Reform der KVBW
- Spitzenverband der Fachärztlichen Berufsverbände BW: Schließung von Bereitschaftsdienstpraxen