Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Was ändert sich ab April 2025?

Für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Baden-Württemberg (ehemals Notfalldienst) hat die KVBW ein neues Standortkonzept beschlossen. Der Bereit­schafts­dienst ist für die medizinische Versorgung außerhalb der Sprechzeiten, also insbesondere an den Wochenenden und Feiertagen, zuständig. Aufgrund des steigenden Ärztemangels ist es notwendig geworden, die derzeit bestehenden Strukturen zu überdenken und an die veränderten Ressourcen anzupassen. Nur so lässt sich die ambulante wohnortnahe Versorgung insgesamt zukunftsfest aufstellen. Die ersten Änderungen ergeben sich schrittweise ab April 2025.

Im Zuge der Reform hat die KVBW eine Namensänderung vorgenommen und spricht nun von Bereitschaftsdienst und Bereitschaftspraxen anstatt wie bisher vom Notfall­dienst und Notfallpraxen. Diese Namensänderung soll die wichtige Differenzierung zwischen Rettungsdienst/Notaufnahme und dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst deutlicher machen.

Wie wird der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg zukünftig aussehen?

Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg umfasst drei Versorgungsangebote: Telemedizin, Bereitschaftspraxen, Fahrdienst

Telemedizin: 
Der Ausbau der telemedizinischen Versorgung der Patienten, wie bereits tagsüber über die Online-Sprechstunde docdirekt, ermöglicht auch im Bereitschaftsdienst über die Vermittlung durch die 116117 ärztliche Beratung von Zuhause aus.

Bereitschaftspraxen: 
Die Versorgung im Bereitschaftsdienst wird zukünftig in 57 allgemein- und 32 fachärztliche Bereitschafts­praxen, ehemals Notfallpraxen, gewährleistet. Die Patienten haben in jedem Stadt- und Landkreis mindestens eine Praxis zur Verfügung, die sie in 30 bis 45 Minuten mit dem PKW erreichen können. Alle Bereit­schafts­praxen haben zukünftig eine direkte Anbindung an ein Kranken­haus und somit eine Notaufnahme. Einige der bestehenden Standorte werden im Zuge der Reform vergrößert, indem zum Beispiel mehrere Ärzte gleichzeitig im Dienst sind. 

Fahrdienst:
Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen keine Bereitschaftspraxis aufsuchen können, werden wie bisher durch unseren ärztlichen Fahrdienst im Haus­besuch versorgt.

Videos des Vorstands

Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Wie der Ärztliche Bereitschaftsdienst funktioniert

Karte mit den zukünftigen Standorten

FAQs Reform ÄBD

Die Bereitschaftsdienste, zu denen niedergelassene Ärzte gesetzlich verpflichtet sind, müssen zusätzlich zum regulären Praxisbetrieb geleistet werden. Die Nacht- und Wochenenddienste sind eine enorme Belastung und schwächen den Praxisbetrieb. Die Regelversorgung an den Werktagen ist aufgrund des Ärztemangels und der Zunahme von Teilzeit und Anstellung bereits sehr angespannt. Würde die KVBW den Bereitschaftsdienst nicht an die sinkende Ressource Arztzeit anpassen, wäre auf Dauer die Regelversorgung gefährdet. 

Zudem zeigen Umfragen, dass geregelte Arbeits- und Bereitschaftszeiten bei der nachrückenden Ärztegeneration eine große Rolle spielen. Die Reform ist eine von mehreren Maßnahmen, um junge Ärzte für die Niederlassung zu gewinnen, aber auch um Ärzte im Rentenalter noch länger in der Versorgung zu halten.

Bis zum 31. März 2025 ändert sich an der bestehenden Struktur nichts und die Dienstpläne bleiben unverändert. Ab 1. April 2025 setzt die KVBW die neue Struktur schrittweise um. Über die Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Die KVBW bündelt die Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten an 89 Standorten – 57 allgemein- und 32 fachärztliche Bereitschaftspraxen. Jede Bereitschaftspraxis muss an einem Krankenhaus mit Notaufnahme angesiedelt sein. In jedem Landkreis wird die KVBW mindestens eine Notfallpraxis betreiben.

Die Standorte sind so gewählt, dass jeder Patient eine Bereitschaftspraxis innerhalb von 30 bis 40 Minuten Fahrzeit mit dem Pkw erreicht. Für Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, eine Bereitschaftspraxis aufzusuchen, gibt es auch weiterhin einen Fahrdienst, der die medizinisch notwendigen Hausbesuche leistet.

Liste der im Verlauf 2025/2026 schließenden Praxen:

  • Achern
  • Albstadt
  • Backnang
  • Bad Saulgau
  • Brackenheim
  • Eberbach
  • Ellwangen
  • Ettlingen
  • Herrenberg
  • Kirchheim/Teck
  • Müllheim
  • Münsingen
  • Nagold
  • Neuenbürg
  • Oberndorf
  • Schwetzingen
  • Tettnang
  • Wolfach

Die Verzahnung mit dem stationären Bereich der Krankenhäuser schafft Synergieeffekte. So können Räume und Technik (Labor/Ultraschall) gemeinsam genutzt werden. Auch für die Krankenhäuser ist die Kooperation sinnvoll, denn deren Notfallambulanz wird entlastet.

Die Ressource Arztzeit wird immer knapper. Die neue Struktur wird so angepasst, dass möglichst wenige Ärzte Dienst haben, aber die Patientenversorgung dennoch auf hohem Niveau gewährleistet ist. Durch die Konzentration der Bereitschaftspraxen, die Vergrößerung der Fahrdienstbereiche sowie den Ausbau der Telemedizin wird eine robuste und zukunftsfähige Struktur entstehen.

Aktuell ändern sich die Dienstbezirke nicht. Sicherlich wird es aber hier in Zukunft auch Veränderungen geben. Aber darüber werden wir Sie vorher rechtzeitig informieren.

Bisher haben wir uns bei der ÄBD-Reform auf den allgemeinen Dienst konzentriert. Die fachärztlichen Dienste werden wir in der Folge angehen.

Der Fahrdienst wird im Zuge der ÄBD-Reform auf Dauer ebenfalls verändert. Ziel ist es, dass es einen landesweiten Fahrservice geben wird. Gleichzeitig werden die Fahrdienstbezirke vergrößert. Allerdings wird das erst ab Ende 2025 umgesetzt werden können, da hierfür umfangreiche Vorarbeiten erforderlich sind.