Genehmigungspflichtige Leistungen A bis Z

Qualitätsgesicherte Leistungen im Überblick

Die nachstehenden genehmigungs­pflichtigen Leistungen dürfen Sie nur abrechnen, wenn die KVBW Ihnen hierfür zuvor die schriftliche Genehmigung erteilt hat. Dies gilt auch für genehmigungspflichtige fakultative Leistungsinhalte bei Komplexziffern (z. B. 01780 Planung der Geburtsleitung – fakultativer Leistungsinhalt ist hier eine Ultraschallleistung). Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Antragstellung. 
Die Antragsunterlagen und Ihre Ansprechpartner finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort.

Hinweis: Weiterbildungsassistenten und Sicherstellungsassistenten benötigen keine Genehmigungen, sie stehen unter der Verantwortung des Arbeitgebers.

Genehmigung nur mit vollständigen Unterlagen

Eine Genehmigung können wir erst erteilen, wenn uns alle zum Qualifikations­nachweis erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Bescheinigungen, Geräte­nachweis etc.) vollständig vorliegen. Falls Unterlagen fehlen, verzögert sich die Genehmi­gung, bis die Antrags­unterlagen komplett sind. Bei einem Umzug in andere Räume ist je nach Genehmigungs­art ein neuer Geräte­nachweis erforderlich.

Neu: Anträge digital einreichen

Seit Ende 2023 steht Mitgliedern der KVBW der Online-Antragsservice zur Verfügung. Sie können nun einige Genehmigungen digital im Mitgliederportal beantragen. Welche das aktuell sind, erkennen Sie bei der jeweiligen Leistung an dem roten Tür-Icon. Lesen Sie hier, welche Vorteile Ihnen der Online-Antragsservice bietet: QS-Anträge digital einreichen » 

Legende
Online-Antrag ist im Mitgliederportal verfügbar (und als PDF)
Neu eingestellter Online-Antrag
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Letzte Aktualisierung: 04.09.2024