Abrechnungsprüfung
Rechtmäßig und plausibel?
Bevor Sie Ihr Honorar erhalten, prüfen wir, soweit möglich, ob die eingereichte Abrechnung allen gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspricht. Die Kassenärztliche Vereinigung ist laut § 106d SGB V gesetzlich verpflichtet, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu prüfen. Daher kann es neben den sachlich-rechnerischen Korrekturen auch zu nachgehenden Prüfungen kommen.
Sachlich-rechnerische Prüfung (einschließlich Plausibilitätsprüfung):
- Wurden die Regelungen der Gebührenordnung (EBM) korrekt angewendet?
- Wurden die Leistungen gemäß Leistungslegende der jeweiligen Ziffern vollständig erbracht?
- Wurden keine fachfremden Leistungen angesetzt?
- Wurden keine Leistungen angesetzt, für die eine Abrechnungsgenehmigung fehlt?
- Erscheint der Umfang der abgerechneten Leistungen im Hinblick auf den Zeitaufwand plausibel?
- Wurde das Gebot der persönlichen Leistungserbringung eingehalten?
Vorsicht Doppelbehandlung
Bestimmte ärztliche Leistungen sind nur einmalig berechnungsfähig. Nimmt ein Patient eine solche Leistung dennoch bei unterschiedlichen Ärzten in Anspruch, wird sie dem zweiten Arzt nicht bezahlt. Unsere Muster-Patientenerklärungen helfen.
Merkblatt Abrechnungsprüfungen
Merkblatt Plausibilitätsprüfung
Vereinbarung zur Abrechnungsprüfung
Verfahrensordnung Plausibilitätsprüfungen
Richtlinien zur Plausibilitätsprüfung (KBV)
SGB V § 106d (Gesetzestext)
KV-übergreifende Berufsausübung (KBV)
Fragen zum Thema
Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst, den wir ständig aktualisieren: FAQ.