Praxisnetze
Qualität durch Kooperation
Praxisnetze sind regionale Zusammenschlüsse von Haus- und Fachärzten, gegebenenfalls auch weiteren Anbietern aus dem Gesundheitswesen (zum Beispiel Kliniken, Physiotherapeuten, Pflegeheimen). Im Fokus steht dabei eine verbesserte Kooperation und Kommunikation zwischen den Teilnehmern des Netzes und dessen Umfeld, um die Versorgungsqualität, die Effizienz der Versorgung sowie die Patientenzufriedenheit in der Region des Netzverbundes nachhaltig zu erhöhen. Die verstärkte, besonders strukturierte Kooperation der Netzteilnehmer ermöglicht besser koordinierte Behandlungsabläufe und damit eine besonders wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten.
Praxisnetze sind grundsätzlich als dezentrale wohnortnahe Strukturen geeignet, einen wichtigen Beitrag zur Versorgung, insbesondere in strukturschwachen Gebieten oder für besondere Versorgungserfordernisse, wie die Betreuung von Patienten in Pflegeeinrichtungen zu leisten.
Mit dem Versorgungsstruktur-Gesetz (GKV-VStG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Zusammenschlüsse von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen (Praxisnetze) in der wohnortnahen ambulanten Versorgung zu fördern.
Anerkennung von Praxisnetzen
Voraussetzung für die Förderung von Praxisnetzen ist die Anerkennung durch die KVBW. Die Anerkennung erfolgt auf der Basis der Anerkennungsrichtlinie der KVBW (Praxisnetze Richtlinie). Die Anerkennungsrichtlinie sieht ein Stufenverfahren vor:
- Netze müssen bestimmte Mindeststandards in Bezug auf ihre Struktur erfüllen.
- Darauf aufbauend gibt es ein dreistufiges Anerkennungsverfahren
- Basisstufe
- Stufe I
- Stufe II
Formulare (Antrag auf Anerkennung)
Gesetzliche Förderung von Praxisnetzen
Für Praxisnetze, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen anerkannt sind, müssen gesonderte Vergütungsregelungen vorgesehen werden. Informationen zur Förderung der Praxisnetze in Baden-Württemberg finden Sie unter Honorarverteilung (vgl. § 9 Abs. 6 HVM).
Jährlich zum 1. Oktober Daten übermitteln
Damit ein Praxisnetz anerkannt bleibt, muss es jährlich Daten (z. B. Patientenzahlen) für den Versorgungsbericht an die KV übermitteln. Welche Daten wir im Einzelnen benötigen, sehen Sie in der Übersicht Daten Versorgungsbericht