Fehlverhalten bekämpfen
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Die Bekämpfung von Abrechnungsmanipulationen im Gesundheitswesen ist gesetzlich verankert. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) ist der § 81a in das SGB V aufgenommen worden.
Gemäß § 81a SGB V hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet. Diese hat Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung hindeuten. Der Gesetzgeber möchte mit § 81a SGB V erreichen, dass Fälle von Korruption und Fehlverhalten im Gesundheitswesen frühzeitig und umfassend geklärt werden.
Die KVBW hat die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen nach § 81a SGB V in ihrem Rechtsbereich angesiedelt. Falls Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten haben, wenden Sie sich bitte dorthin.