Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Darmkrebs und Zervixkarzinom

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Früherkennung von Darmkrebs und Zervixkarzinom zu organisierten Screeningprogrammen weiter­entwickelt.

Das ist neu bei den organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen:

  • regelmäßige Einladung und Information der Versicherten durch ihre Krankenkasse (unabhängig von Screeninghistorie oder Vorbefunden)
  • Zielgruppen, Untersuchungsmethoden, Altersgrenzen und Intervalle, Abklärungsdiagnostik und Qualitätssicherung
  • Evaluation der Programme (Teilnahmeraten, Intervallkarzinome, falsch positive Diagnosen und Mortalität)

Die neue G-BA-Richtlinie für organisierte Krebs­früherkennungs­programme (oKFE-​RL) regelt speziell die organisierten Krebs­früherkennungs­­programme. Sie steht somit neben der bereits etablierten Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie (KFE-​RL), die nicht organisierte Krebs­früherkennungs­untersuchungen zum Gegenstand hat.

Was Sie zum Einreichen Ihrer Daten wissen müssen

oKFE-Datenlieferfristen

Seit 1. Oktober 2020 sind die Früherkennungsuntersuchungen Zervixkarzinom und Darmkrebs elektronisch zu dokumentieren. Die Quartalslieferfristen sind:

Quartal
Lieferfrist
Jahreskorrekturfrist
1. Quartal15. Mai15. März des Folgejahres
2. Quartal15. August
3. Quartal15. November
4. Quartal28. Februar des Folgejahres

Die Aussetzung der Lieferfrist gilt ab dem Erfassungsjahr 2022 nicht mehr.

KVBW-Mitgliederportal → Menüpunkt  „Abrechnung“ → Dateien einreichen

Benachrichtigung im Mitgliederportal

Wer seine DK sowie ZK-Daten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingereicht hat, erhält neben der bereits bekannten Bestätigung über den Upload ab Oktober 2022 eine Benachrichtigung bei Prüffehlern in seinem Nachrichtencenter im Mitgliederportal

Bitte beachten Sie: Bei Vorliegen anderer Fehler, zum Beispiel Verarbeitungsfehlern, erhalten Sie keine automatisierte Nachricht in Ihr Nachrichtencenter.

Details zu Ihren Lieferungen können Sie jederzeit im Mitgliederportal abrufen: 
Services → Praxisorganisation → Sendeberichte DeQS / oKFE und NWI-Bogen.

Zur Abklärung auffälliger Befunde kommt der Abklärungskolposkopie im organisierten Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs eine zentrale Rolle zu. Gynäkologen brauchen eine Genehmigung, wenn sie Abklärungskolposkopien ab 2020 als Leistung anbieten und abrechnen wollen.

Hier finden Sie das Formular und alle Informationen für die Genehmigung Abklärungskolposkopie »

Schaubilder zum Abklärungsalgorithmus und alles Wissenswerte zur Abrechnung der relevanten Gebührenordnungspositionen (GOP) für Gynäkologen hat unsere Abrechnungsberatung für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt.

Versicherteninformationen des G-BA

Der G-BA hat Patienteninformationen veröffentlicht, die als Entscheidungshilfe dienen:

  • Darmkrebs-​Früherkennung für Männer ab 50 Jahren
  • Darm-​Krebs früh erkennen (für Männer ab 50 Jahre in Leichter Sprache)
  • Darmkrebs-​Früherkennung für Frauen ab 50 Jahren
  • Darm-​Krebs früh erkennen (für Frauen ab 50 Jahre in Leichter Sprache)
  • Gebärmutterhalskrebs-​Früherkennung (für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren)
  • Gebärmutterhalskrebs-​Früherkennung (für Frauen ab 35 Jahren)

Die Patienteninformationen stehen auf der Homepage des G-BA zum Download zur Verfügung und können über den Verlag W. Kohlhammer in Papierform bestellt werden.