Für alle Fragen zu Vorsorge, Diagnostik und Therapie ist Ihr Arzt oder Psychotherapeut mit seiner fachlichen Kompetenz Ihr erster Ansprechpartner. Gemeinsam bemühen Sie sich um die Wiederherstellung und Erhaltung Ihrer Gesundheit. Jedoch lassen sich die Wünsche der Patienten nicht immer mit allen berufspraktischen und -rechtlichen Vorgaben und Pflichten eines Arztes oder Psychotherapeuten vereinbaren. Dies kann in manchen Fällen zu Konflikten zwischen Ärzten bzw. Psychotherapeuten und ihren Patienten führen.
Patiententelefon MedCall
Um Sie über dieses Spannungsfeld aufzuklären und zu informieren, steht Ihnen unser Patiententelefon MedCall unter 0711 7875-3966 für Ihre Anliegen zur Verfügung. Das Team ist ausschließlich mit medizinischem Fachpersonal besetzt. Es informiert neutral, sachlich und qualifiziert über die Diagnose- und Therapiemöglichkeiten der Praxen in Baden-Württemberg und die Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bitte berücksichtigen Sie: Die Mitarbeiter von MedCall stellen keine Diagnosen und können Sie am Telefon nicht behandeln. Das kann nach wie vor nur einer: der Arzt oder Psychotherapeut Ihres Vertrauens.
Patientenbeschwerden
Erster Ansprechpartner für die Anfragen und Beschwerden von Patienten ist grundsätzlich die Krankenkasse. Das hat der Gesetzgeber so vorgeschrieben (SGB I § 14 und 15). Darüber hinaus stehen Patienten, die sich über einen Arzt oder Psychotherapeuten beschweren möchten oder z. B. eine ärztliche Fehlbehandlung vermuten, verschiedene Wege und Ansprechpartner offen. Nur im Falle einer Verletzung vertragsarztrechtlicher Pflichten kann sich die KVBW selbst weiter um Ihr Anliegen kümmern. MedCall hilft Ihnen telefonisch gerne weiter, den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen zu finden:
Beschwerden im Zusammenhang mit dem Ausstellen von Rezepten für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Beschwerden zu Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankschreibungen)
Beschwerden zu unberechtigt ausgestellten Privatrezepten oder Privatrechnungen Ihres Arztes
Fragen zu den abgerechneten Leistungen Ihres Arztes (Auskunftsrecht des Versicherten auf Antrag)
Beschwerde über einen vermuteten Verstoß gegen die Berufsordnung
Beschwerde über unethisches oder respektloses Verhalten Ihres Arztes oder Psychotherapeuten
Sie erhalten von Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten keine Einsicht in Ihre Patientenakte (Behandlungsunterlagen).
Sie vermuten einen Behandlungsfehler (Diagnosefehler, Aufklärungsfehler oder Therapiefehler) und wurden von einem in Baden-Württemberg tätigen Arzt behandelt. → Wenden Sie sich an die zuständige Gutachterkommission der vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg: https://www.aerztekammer-bw.de/behandlungsfehler
Beschwerde zur Praxisorganisation oder zum Praxispersonal (z. B. unzumutbare Wartezeiten, Telefonkontakt etc.) → Suchen Sie das Gespräch mit dem Praxisinhaber oder dem Praxispersonal und weisen Sie höflich auf Ihr Anliegen hin.