Arzthonorare

So setzt sich das GKV-Honorar eines Arztes zusammen

Ein Großteil der Leistungen, die Sie im Rahmen der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) erbringen, werden aus der morbiditätsbedingten Gesamt­vergütung (MGV) bezahlt. Rechnen Sie in einem Quartal mehr Leistungen als im Vorjahresquartal ab, stellen die Krankenkassen nicht mehr Geld zur Verfügung. Ein ungebremster Mengenanstieg wird folglich nicht bezahlt.

Um zu verhindern, dass ein Arzt „dem anderen in die Tasche greift“, wird jedem Vertragsarzt in jedem Quartal ein Honorarvolumen zugeteilt, das die Leistungsmenge steuert. Es besteht aus dem zugewiesenen Regelleistungsvolumen (RLV) und gegebenenfalls den zugewiesenen qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV). Es orientiert sich an der Leistungsmenge für diese RLV- und QZV-Leistungen der Praxis im Vorjahresquartal.

Dieses Honorarvolumen ist eine Mengengrenze, bis zu der Ihre Praxis die beinhalteten Leistungen zu den Preisen der Euro Gebührenordnung (EBM) bezahlt bekommt. RLV- oder QZV-Leistungen, die über die Mengengrenze hinausgehen, werden nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu einem abgestaffelten Preis (quotiert) vergütet.

Leistungen innerhalb der MGV

Die meisten Leistungen unterliegen der Mengensteuerung durch Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV).

Darüber hinaus gibt es noch die sogenannten Freien Leistungen (FL). Diese sind zwar nicht von vornherein mengenbegrenzt, allerdings ist für deren Vergütung nur eine beschränkte Geldmenge im Arztgruppentopf vorhanden, sodass sie überwiegend quotiert bezahlt werden.

Leistungen außerhalb der MGV

Einzelleistungen, die außerhalb der MGV in voller Höhe bezahlt werden (zum Beispiel Prävention).

HonoraranteilVergütung
Innerhalb der MGV
Leistungen innerhalb RLV/QZV-Volumen zu den Preisen des Euro-EBM
Leistungen, die RLV/QZV-Volumen überschreitenzu abgesenkten Preisen (quotiert)
Freie Leistungenzu den Preisen des Euro-EBM (ggf. quotiert)
Spezielle Honorarvolumen (z. B. Labor)zu den Preisen des Euro-EBM (ggf. quotiert)
Außerhalb der MGV (extrabudgetäre Leistungen)
Einzelleistungen (z. B. Impfungen) ohne Mengenbegrenzungzu den Preisen
des Euro-EBM bzw. vertraglich vereinbarten Preisen

RLV ist nicht gleich Honorar

Das Gesamthonorar einer Praxis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben RLV, QZV, Freien Leistungen und Leistungen aus speziellen Honorarvolumen (z. B. Labor, Notfalldienst, Pauschale für fachärztliche Grundversorgung, Geriatrie) sind auch die Leistungen außerhalb der MGV (extrabudgetäre Einzelleistungen wie z. B. Leistungen des ambulanten Operierens, Schutzimpfungen, DMP) wichtige Bestandteile des Honorars.

Honorar = (RLV-FW + QZV-FW) x Fallzahl + Labor etc. + FL + extrabudgetäre Leistungen

Konkrete Honorarinformationen zu den einzelnen Quartalen unter <link praxis abrechnung-honorar arzthonorare archiv-arzthonorare>Archiv Arzthonorare.