ZuZ: Ziel und Zukunft

Wir fördern ambulante Versorgung

Sie interessieren sich für eine ärztliche oder psycho­therapeutische Tätigkeit in Baden-Württemberg und sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr Vorhaben? Mit unserem Förder­programm „Ziel und Zukunft (kurz: ZuZ)“ begleiten wir als Kassen­ärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Ihren Weg in die Nieder­lassung mit Fördergeld passend zur jeweiligen Berufs­phase – während des Studiums, in der Weiterbildung sowie beim Start oder Ausbau Ihrer Praxistätigkeit.

Wo wir fördern

Einige Fördermaßnahmen greifen in ganz Baden-Württemberg, andere sind an bestimmte Regionen gebunden. Besonders gefördert wird überall da, wo ärztliche und psychotherapeutische Praxen dringend benötigt werden. Planungsbereiche mit perspektivisch (drohender) Unter­versorgung weisen wir als Fördergebiete aus. Dort gibt es zum Beispiel Startkapital für Nieder­lassungs­willige – das Herzstück unserer „ZuZ-Richtlinie“.

Was wir fördern

Förderung landesweit


Famulatur

PJ haus- und kinderärztlich

Hospitation

Substitution

Innovationsbudget

Nachwuchstage

Gebiet (drohend) unterversorgt


Neugründung Praxis/BAG/MVZ

Übernahme Praxis/BAG/MVZ

Erweiterung Praxis/BAG/MVZ

Anstellung Ärzte/PT

Gebiet unterversorgt


PJ fachärztlich

Übergang Fachgespräch

Zweigpraxis/Neben­betriebs­stätte

Mentoring

Fortbildung MAK

Fortbildung NäPa

Wie viel wir fördern

Die KVBW unterstützt Nieder­lassungs­vorhaben je nach Größe der neugegründeten Praxis. Gründen zwei neue Vertragsärzte mit jeweils voller Zulassung gemeinsam eine Berufs­ausübungs­gemeinschaft (BAG) in einem ZuZ-Fördergebiet, können sie beispielsweise mit 80.000 Euro Investitions­koste­nzuschuss rechnen. Interessante Förder­möglichkeiten gibt es aber auch für diejenigen, die ihre bestehende Praxis mit Kollegen erweitern. Hier die Übersicht aller Angebote.

Wofür gibt es Fördergeld und in welcher Höhe?

Die tabellarische Darstellung gibt einen Überblick über die Förderbeträge. Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in Kapitel 2.

Fördergrund ZuZ-Förderung
Famulatur
Praktikum Medizinstudierende
  • max. 800 Euro
Praktisches Jahr
Wahltertial des PJ hausärztlich
  • Student: max. 3.240 Euro
  • Praxis: max. 2.000 Euro
Hospitation
Beschäftigung eines Arztes zur Hospitation
  • Hospitant: max. 2.250 Euro
  • Praxis: max. 2.250 Euro
Substitutionsförderung
Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung
  • 1.500 Euro
Substitutionsgestützte Behandlung
  • 3.000 Euro 
Suchtmedizinische Schwerpunktpraxis (Gründung/Erweiterung)
  • max. 20.000 Euro
Innovationsbudget
innovative Sicherstellungsmaßnahmen
  • max. 20.000 Euro

Die tabellarische Darstellung gibt einen Überblick über die Förderbeträge. Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in Kapitel 3.

Fördergrund ZuZ-Förderung
Übernahme oder Neugründung von Praxen im Fördergebiet
Neugründung/Übernahme Einzelpraxis
  • Vertragsarzt: max. 60.000 Euro
  • Psychotherapeut (PT): max. 30.000 Euro
Neugründung/Übernahme Kooperation (BAG/MVZ)
  • 2 neue Ärzte: max. 80.000 Euro
  • je weiterer neuer Arzt: max. 40.000 Euro
  • 2 neue PT: max. 40.000 Euro
  • je weiterer neuer PT: max. 20.000 Euro

Fusion

  • 2 bestehende Ärzte: max. 40.000 Euro
  • je weiterer bestehender Arzt: max. 20.000 Euro
  • 2 bestehende PT: max. 20.000 Euro
  • je weiterer bestehender PT: max. 10.000 Euro
  • neuer & bestehender Arzt: max. 60.000 Euro
  • neuer & bestehender PT: max. 30.000 Euro
Anstellung im Fördergebiet
Anstellung von Ärzten
  • bis zu 1.500 Euro je Monat und Angestelltem (max. zwei Jahre)

Drohend unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie

Die hier genannten Fördermöglichkeiten gibt es nur, wenn der Planungsbereich als Fördergebiet laut 3. Kapitel ZuZ-Richtlinie ausgewiesen ist, und nur für jene Arztgruppen, für die mindestens eine drohende Unterversorgung ermittelt wurde.

Was bedeutet drohend unterversorgt? Die in der Bedarfsplanungs-Richtlinie genannten Prozentsätze für den Versorgungsgrad geben einen rechnerischen Anhaltspunkt. Drohende Unterversorgung im Sinne der ZuZ-Richtlinie bezieht weitere Kriterien mit ein, beispielsweise die Altersstruktur in einem Planungsbereich.

Die tabellarische Darstellung gibt einen Überblick über die Förderbeträge. Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in Kapitel 4.

Fördergrund ZuZ-Förderung
Neue Nebenbetriebsstätten/Zweigpraxen im Fördergebiet
Errichtung Nebenbetriebsstätte/Zweigpraxis

≥ 25 Sprechstunden pro Woche:

  • Vertragsarzt: max. 40.000 Euro
  • Psychotherapeut: max. 20.000 Euro

 ≥ 12,5 Sprechstunden pro Woche:

  • Vertragsarzt: max. 20.000 Euro
  • Psychotherapeut: max. 10.000 Euro
Praktisches Jahr
Wahltertial des PJ fachärztlich
  • Student: max. 3.240 Euro
  • Praxis: max. 2.000 Euro
Übergang Fachgespräch
Weiterbildungsassistent im Übergangszeitraum
  • 1.500 Euro bei Vollzeit (≙ Anstellungsförderung) für max. sechs Monate
Mentoring
Begleitung für Neuniedergelassene durch erfahrene Ärzte/PT
  • 4.000 Euro pro Mentee
Fortbildungskurse Management Akademie (MAK)
Seminarteilnahme
  • max. 1.000 Euro pro Jahr/Praxis
 Nichtärztliche Praxisassistenz (NäPa)
Fortbildung zur NäPa
  • max. 2.000 Euro

Unterversorgter Planungsbereich im Sinne der ZuZ-Richtlinie

Die hier genannten Fördermöglichkeiten gibt es nur, wenn der Planungsbereich als Fördergebiet laut 4. Kapitel ZuZ-Richtlinie ausgewiesen ist, und nur für jene Arztgruppen, für die eine Unterversorgung ermittelt wurde.

Was bedeutet unterversorgt? Die in der Bedarfsplanungs-Richtlinie genannten Prozentsätze für den Versorgungsgrad geben einen rechnerischen Anhaltspunkt. Unterversorgung im Sinne der ZuZ-Richtlinie liegt vor, wenn diese Kriterien rechnerisch erfüllt sind, ggf. schon vor der förmlichen Feststellung durch den Landesausschuss.

Wie Sie profitieren

ZuZ für Praxen

Sie wollen in einem drohend unterversorgten Gebiet eine Praxis gründen oder erweitern, z. B. mit einem Angestellten? Hier finden Sie alle Informationen zur Förderung.

Weitere ZuZ-Förderungen

Sie engagieren sich in einem unterversorgten Gebiet? Dort gibt es noch mehr Förder­angebote, z. B. für Zweigpraxen, Mentoring, MAK-Fortbildungen und die NäPa.

ZuZ für Substitution

Sie interessieren sich für die Arbeit in der Suchtmedizin? Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um dafür über ZuZ Startkapital zu bekommen.

ZuZ für Studierende

Sie lassen Studierende Praxisluft schnuppern? Was Sie wissen müssen, um einen Förderantrag für Famulatur oder PJ zu stellen.

Wann wir fördern

Sie studieren Medizin oder Psychotherapie? Sie wollen sich niederlassen? Sie haben bereits eine eigene Praxis und wollen Ihre Tätigkeit ausweiten? Wir fördern eine Vielzahl von Initiativen, die die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg stärken. Je nachdem, an welchem Punkt Ihrer Laufbahn Sie gerade stehen, sind unterschiedliche Förder­angebote interessant für Sie. Hier finden Sie eine Übersicht, gegliedert nach Berufs­phase.

ZuZ-Förderung in der ärztlichen Laufbahn

Studium
Famulatur
Praktisches Jahr
PJ Wahltertial/-quartal haus- und kinderärztlich
PJ Wahltertial/-quartal fachärztlich 
nach der Weiterbildung
Weiterbildungsassistenz im Übergangszeitraum zum Fachgespräch
Tätigkeitseinstieg als Facharzt
Hospitation
Praxisförderung (Gründung, Übernahme, Erweiterung einer Praxis)
Mentoring für Neuniedergelassene
Anstellungsförderung
Tätigkeitsausbau
Substitutionsförderung
Innovationsbudget
Förderung für neue Zweigpraxis oder Nebenbetriebsstätte
Fortbildungsförderung MAK
Fortbildungsförderung NäPa