Sie interessieren sich für eine ärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit in Baden-Württemberg und sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr Vorhaben? Mit unserem Förderprogramm „Ziel und Zukunft (kurz: ZuZ)“ begleiten wir als Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Ihren Weg in die Niederlassung mit Fördergeld passend zur jeweiligen Berufsphase – während des Studiums, in der Weiterbildung sowie beim Start oder Ausbau Ihrer Praxistätigkeit.
Wo wir fördern
Einige Fördermaßnahmen greifen in ganz Baden-Württemberg, andere sind an bestimmte Regionen gebunden. Besonders gefördert wird überall da, wo ärztliche und psychotherapeutische Praxen dringend benötigt werden. Planungsbereiche mit perspektivisch (drohender) Unterversorgung weisen wir als Fördergebiete aus. Dort gibt es zum Beispiel Startkapital für Niederlassungswillige – das Herzstück unserer „ZuZ-Richtlinie“.
Was wir fördern
Förderung landesweit
Famulatur
PJ haus- und kinderärztlich
Hospitation
Substitution
Innovationsbudget
Nachwuchstage
Gebiet (drohend) unterversorgt
Neugründung Praxis/BAG/MVZ
Übernahme Praxis/BAG/MVZ
Erweiterung Praxis/BAG/MVZ
Anstellung Ärzte/PT
Gebiet unterversorgt
PJ fachärztlich
Übergang Fachgespräch
Zweigpraxis/Nebenbetriebsstätte
Mentoring
Fortbildung MAK
Fortbildung NäPa
Wie viel wir fördern
Die KVBW unterstützt Niederlassungsvorhaben je nach Größe der neugegründeten Praxis. Gründen zwei neue Vertragsärzte mit jeweils voller Zulassung gemeinsam eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in einem ZuZ-Fördergebiet, können sie beispielsweise mit 80.000 Euro Investitionskostenzuschuss rechnen. Interessante Fördermöglichkeiten gibt es aber auch für diejenigen, die ihre bestehende Praxis mit Kollegen erweitern. Hier die Übersicht aller Angebote.
Wofür gibt es Fördergeld und in welcher Höhe?
Die tabellarische Darstellung gibt einen Überblick über die Förderbeträge. Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in Kapitel 2.
Fördergrund
ZuZ-Förderung
Famulatur
Praktikum Medizinstudierende
max. 800 Euro
Praktisches Jahr
Wahltertial des PJ hausärztlich
Student: max. 3.240 Euro
Praxis: max. 2.000 Euro
Hospitation
Beschäftigung eines Arztes zur Hospitation
Hospitant: max. 2.250 Euro
Praxis: max. 2.250 Euro
Substitutionsförderung
Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung
Die tabellarische Darstellung gibt einen Überblick über die Förderbeträge. Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in Kapitel 3.
Fördergrund
ZuZ-Förderung
Übernahme oder Neugründung von Praxen im Fördergebiet
Neugründung/Übernahme Einzelpraxis
Vertragsarzt: max. 60.000 Euro
Psychotherapeut (PT): max. 30.000 Euro
Neugründung/Übernahme Kooperation (BAG/MVZ)
2 neue Ärzte: max. 80.000 Euro
je weiterer neuer Arzt: max. 40.000 Euro
2 neue PT: max. 40.000 Euro
je weiterer neuer PT: max. 20.000 Euro
Fusion
2 bestehende Ärzte: max. 40.000 Euro
je weiterer bestehender Arzt: max. 20.000 Euro
2 bestehende PT: max. 20.000 Euro
je weiterer bestehender PT: max. 10.000 Euro
neuer & bestehender Arzt: max. 60.000 Euro
neuer & bestehender PT: max. 30.000 Euro
Anstellung im Fördergebiet
Anstellung von Ärzten
bis zu 1.500 Euro je Monat und Angestelltem (max. zwei Jahre)
Drohend unterversorgt im Sinne der ZuZ-Richtlinie
Die hier genannten Fördermöglichkeiten gibt es nur, wenn der Planungsbereich als Fördergebiet laut 3. Kapitel ZuZ-Richtlinie ausgewiesen ist, und nur für jene Arztgruppen, für die mindestens eine drohende Unterversorgung ermittelt wurde.
Was bedeutet drohend unterversorgt? Die in der Bedarfsplanungs-Richtlinie genannten Prozentsätze für den Versorgungsgrad geben einen rechnerischen Anhaltspunkt. Drohende Unterversorgung im Sinne der ZuZ-Richtlinie bezieht weitere Kriterien mit ein, beispielsweise die Altersstruktur in einem Planungsbereich.
Die tabellarische Darstellung gibt einen Überblick über die Förderbeträge. Die genauen Konditionen regelt die ZuZ-Richtlinie in Kapitel 4.
Fördergrund
ZuZ-Förderung
Neue Nebenbetriebsstätten/Zweigpraxen im Fördergebiet
Errichtung Nebenbetriebsstätte/Zweigpraxis
≥ 25 Sprechstunden pro Woche:
Vertragsarzt: max. 40.000 Euro
Psychotherapeut: max. 20.000 Euro
≥ 12,5 Sprechstunden pro Woche:
Vertragsarzt: max. 20.000 Euro
Psychotherapeut: max. 10.000 Euro
Praktisches Jahr
Wahltertial des PJ fachärztlich
Student: max. 3.240 Euro
Praxis: max. 2.000 Euro
Übergang Fachgespräch
Weiterbildungsassistent im Übergangszeitraum
1.500 Euro bei Vollzeit (≙ Anstellungsförderung) für max. sechs Monate
Mentoring
Begleitung für Neuniedergelassene durch erfahrene Ärzte/PT
4.000 Euro pro Mentee
Fortbildungskurse Management Akademie (MAK)
Seminarteilnahme
max. 1.000 Euro pro Jahr/Praxis
Nichtärztliche Praxisassistenz (NäPa)
Fortbildung zur NäPa
max. 2.000 Euro
Unterversorgter Planungsbereich im Sinne der ZuZ-Richtlinie
Die hier genannten Fördermöglichkeiten gibt es nur, wenn der Planungsbereich als Fördergebiet laut 4. Kapitel ZuZ-Richtlinie ausgewiesen ist, und nur für jene Arztgruppen, für die eine Unterversorgung ermittelt wurde.
Was bedeutet unterversorgt? Die in der Bedarfsplanungs-Richtlinie genannten Prozentsätze für den Versorgungsgrad geben einen rechnerischen Anhaltspunkt. Unterversorgung im Sinne der ZuZ-Richtlinie liegt vor, wenn diese Kriterien rechnerisch erfüllt sind, ggf. schon vor der förmlichen Feststellung durch den Landesausschuss.
Sie wollen in einem drohend unterversorgten Gebiet eine Praxis gründen oder erweitern, z. B. mit einem Angestellten? Hier finden Sie alle Informationen zur Förderung.
Sie engagieren sich in einem unterversorgten Gebiet? Dort gibt es noch mehr Förderangebote, z. B. für Zweigpraxen, Mentoring, MAK-Fortbildungen und die NäPa.
Sie studieren Medizin oder Psychotherapie? Sie wollen sich niederlassen? Sie haben bereits eine eigene Praxis und wollen Ihre Tätigkeit ausweiten? Wir fördern eine Vielzahl von Initiativen, die die ambulante Versorgung in Baden-Württemberg stärken. Je nachdem, an welchem Punkt Ihrer Laufbahn Sie gerade stehen, sind unterschiedliche Förderangebote interessant für Sie. Hier finden Sie eine Übersicht, gegliedert nach Berufsphase.
ZuZ-Förderung in der ärztlichen Laufbahn
Studium
Famulatur
Praktisches Jahr
PJ Wahltertial/-quartal haus- und kinderärztlich
PJ Wahltertial/-quartal fachärztlich
nach der Weiterbildung
Weiterbildungsassistenz im Übergangszeitraum zum Fachgespräch
Tätigkeitseinstieg als Facharzt
Hospitation
Praxisförderung (Gründung, Übernahme, Erweiterung einer Praxis)
Mentoring für Neuniedergelassene
Anstellungsförderung
Tätigkeitsausbau
Substitutionsförderung
Innovationsbudget
Förderung für neue Zweigpraxis oder Nebenbetriebsstätte