ZuZ: Ziel und Zukunft

Wir fördern ambulante Versorgung

  • Warum eigentlich Baden-Württemberg?

  • Wirtschaft, Landschaft und Kultur

    Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftsstärksten Regionen und weist mit das höchste Pro-Kopf-Einkommen und mit die niedrigste Arbeitslosen­quote in der Bundesrepublik auf. Es ist landschaftlich von großen Ballungs­zentren bis ins weite Land als Flächenstaat vielfältig, in seinem Kultur- und Freizeit­angebot unvergleichbar.

  • Arzt, der einen Patienten untersucht

    Versorgungsqualität

    9,6 der über 11 Millionen Einwohner Baden-Württembergs sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und werden im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, ergänzt um Selektiv­verträge, von den über 23.000 niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten im Land hocheffektiv medizinisch versorgt.

  • Arzt, der ein Sparschwein in den Händen hält

    Kalkulierbarkeit

    Honorarstabilität, umfangreiche Ausbudgetierung und effektive Strukturkomponenten sowie mit die höchsten Honorare pro Fall bei Haus- und Fachärzten führen dazu, dass
    „Wir – die Ärzte und Psychotherapeuten – in Baden-Württemberg“
    zu den besten der Republik gehören.

  • viele bunte Pillen

    Regressfreie Zone

    Durch eine enge und vertrauensvolle Kooperation mit den Krankenkassen im Lande sind wir in Bezug auf die Arznei-und Heilmitteltherapie seit 2012 eine quasi „Regressfreie Zone BW“, was Richtwertprüfungen angeht, indem evidenzbasierte Therapie der Maßstab ist.

  • Medizinische Fachkräfte die einen Power-Circle bilden

    Wir brauchen Sie!

    Um dies weiter leisten zu können, brauchen „Wir – die Ärzte und Psychotherapeuten – in Baden-Württemberg“ Sie als Arzt und Psychotherapeut in der Niederlassung.

Mit dem Programm „Ziel und Zukunft (kurz: ZuZ)“ begegnet die KV Baden-Württemberg dem Ärztemangel und schafft Anreize für die ärztliche Tätigkeit im Südwesten. Im Rahmen von ZuZ unter­stützen wir in ausgewiesenen Fördergebieten die Niederlassung freiberuflicher Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Tätigkeit angestellter Ärzte in diesen Praxen, Kooperationen und Neben­betriebsstätten. Auch für Ärzte, die in ihrer Haus- oder Facharztpraxis eine Hospitation ermöglichen, angehende und bereits praktizierende Substitutionsärzte und PJ-Studenten, die ein Wahl-Tertial im hausärztlichen Bereich absolvieren, gibt es Fördergeld.

Ab 1. Januar 2025 geänderte Förderbedingungen

Bis zum 31. Dezember 2024 gelten noch die hier veröffentlichten Rahmen­bedingungen für die Förderung durch das Programm „Ziel und Zukunft (ZuZ)“. Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue ZuZ-Richtlinie, mit der sich die Förderkriterien und Fördergebiete des Programms verändern.

Nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinie stellen wir Ihnen voraus­sichtlich Mitte Dezember 2024 alle aktuellen Änderungen hier über die Internetseite zur Verfügung.

Wo wird gefördert?

In ganz Baden-Württemberg greifen:

  • monatlicher Zuschuss für das Tertial Allgemeinmedizin im Rahmen des PJ
  • Förderung für Hospitationen
  • Förderung für Substitutionsärzte (angehende und bereits praktizierende)

Die übrigen Fördermaßnahmen sind an ausgewiesene ZuZ-Fördergebiete gebunden.

In ZuZ-Fördergebieten greifen:

  • Anschubfinanzierung für Neugründung/Übernahme Einzelpraxis
  • Anschubfinanzierung für Gründung/Übernahme/Beitritt Kooperation d. h.
    Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) / Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
  • Anschubfinanzierung für Nebenbetriebsstätten bzw. Zweigpraxen
  • monatlicher Zuschuss und ggf. Ausstattungskosten für Anstellungen

Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie auch in unseren FAQs.

Hausärzte: Förder-Bereiche (Akut-1-Fördergebiete)

Für Hausärzte ist in den folgenden Mittelbereichen aktuell eine ZuZ-Förderung im gesamten Mittelbereich möglich* (nächster Stichtag: 6. Dezember 2024):

MittelbereichGemeindenverfügbare Förderungen
BacknangAllmersbach im Tal, Althütte, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal, Aspach, Großerlach, Spiegelberg5
Bad SäckingenBad Säckingen, Görwihl, Herrischried, Laufenburg (Baden), Murg, Rickenbach, Wehr4
Bad SaulgauAltshausen, Bad Saulgau, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Guggenhausen, Herbertingen, Hoßkirch, Königseggwald, Ostrach, Riedhausen, Unterwaldhausen3
Balingen
 
Balingen, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Hausen am Tann, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Weilen unter den Rinnen, Zimmern unter der Burg4
BrettenBretten, Gondelsheim, Kürnbach, Oberderdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen6
EberbachBinau, Eberbach, Neckargerach, Schönbrunn, Waldbrunn, Zwingenberg4
GeislingenBad Ditzenbach, Bad Überkingen, Böhmenkirch, Deggingen, Drackenstein, Geislingen an der Steige, Gruibingen, Hohenstadt, Kuchen, Mühlhausen im Täle, Wiesensteig3
GöppingenAdelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Birenbach, Börtlingen, Donzdorf, Dürnau, Ebersbach an der Fils, Eislingen/Fils, Eschenbach, Gammelshausen, Gingen an der Fils, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Lauterstein, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlat, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wangen, Wäschenbeuren, Zell unter Aichelberg9
HorbEmpfingen, Eutingen im Gäu, Horb am Neckar3
MosbachAglasterhausen, Billigheim, Elztal, Fahrenbach, Haßmersheim, Hüffenhardt, Limbach, Mosbach, Neckarzimmern, Neunkirchen, Obrigheim, Schefflenz, Schwarzach3
ÖhringenBretzfeld, Neuenstein, Öhringen, Pfedelbach, Waldenburg, Zweiflingen3
Ostalb 3/
Schwäbischer Wald
Abtsgmünd, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot4
Ostalb 4
Ellwangen
Adelmannsfelden, Ellenberg, Ellwangen, Jagstzell, Neuler, Rainau, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Wört4
RottweilBösingen, Deißlingen, Dietingen, Dornhan, Epfendorf, Fluorn-Winzeln, Oberndorf am Neckar, Rottweil, Sulz am Neckar, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil9
SchopfheimAitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen im Wiesental, Kleines Wiesental, Maulburg, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Schopfheim, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental3
SigmaringenBeuron, Bingen, Gammertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Mengen, Neufra, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt5
VaihingenEberdingen, Oberriexingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz7

Hausärzte: Förder-Gemeinden (Akut-2/3-Fördergebiete)

Für Hausärzte ist in den folgenden Mittelbereichen aktuell eine ZuZ-Förderung bezogen auf bestimmte Gemeinden des Mittelbereichs möglich*
(nächster Stichtag: 6. Dezember 2024):

MittelbereichGemeindenverfügbare
Förderungen
AlbstadtBitz1
Meßstetten1
Bad MergentheimNiederstetten1
Weikersheim1
Bad WaldseeBergatreute1
Bad WildbadBad Herrenalb1
Bietigheim-Bissingen/BesigheimBesigheim1
Erligheim1
Ingersheim1
Kirchheim am Neckar1
Löchgau1
Walheim1
Blaubeuren/LaichingenWesterheim1
Böblingen/SindelfingenMagstadt1
Schönaich1
Waldenbuch1
Weil im Schönbuch1
BruchsalKraichtal1
Philippsburg1
BuchenHardheim1
Höpfingen1
Mudau1
BühlBühlertal1
Lichtenau1
CalwAlthengstett1
Bad Teinach-Zavelstein1
Neuweiler1
Oberreichenbach1
CrailsheimBlaufelden1
Gerabronn1
Kreßberg1
Stimpfach1
Wallhausen1
DonaueschingenBlumberg1
Hüfingen1
EsslingenAichwald1
EttlingenMalsch1
Marxzell1
HeidenheimDischingen1
Giengen an der Brenz1
Königsbronn1
Sontheim an der Brenz1
HeilbronnBad Wimpfen1
Beilstein1
Cleebronn1
Ellhofen1
Kirchardt1
Obersulm1
Wüstenrot1
Zaberfeld1
HerrenbergBondorf1
Jettingen1
Mötzingen1
KarlsruheDettenheim1
Graben-Neudorf1
KehlWillstätt1
Lörrach/WeilSteinen1
MetzingenRiederich1
MühlackerIllingen1
Ötisheim1
NagoldWildberg1
NeckarsulmBad Friedrichshall1
Erlenbach1
Gundelsheim1
Hardthausen am Kocher1
Neuenstadt am Kocher1
NürtingenBempflingen1
Großbettlingen1
Neckartailfingen1
Neckar­tenzlingen1
Oberboihingen1
Unterensingen1
Ostalb 1 AalenHüttlingen1
PforzheimEngelsbrand1
Friolzheim1
Heimsheim1
Kämpfelbach1
Kieselbronn1
Mönsheim1
Neuenbürg1
Neuhausen1
Ölbronn-Dürrn1
Wiernsheim1
RastattAu am Rhein1
Steinmauern1
RheinfeldenGrenzach-Wyhlen1
RiedlingenUttenweiler1
SchrambergAichhalden1
Dunningen1
Schiltach1
Schwäbisch HallBühlertann1
Fichtenberg1
Michelbach an der Bilz1
Michelfeld1
Rosengarten1
Vellberg1
SingenGailingen am Hochrhein1
Gottmadingen1
Rielasingen-Worblingen1
SinsheimNeckarbischofsheim1
StuttgartLeinfelden-Echterdingen1
TauberbischofsheimGrünsfeld1
Werbach1
Titisee-NeustadtLenzkirch1
Löffingen1
TuttlingenImmendingen1
Villingen-SchwenningenBrigachtal1
Schonach im Schwarzwald1
Waiblingen/FellbachBerglen1
Korb1
Leutenbach1
Schwaikheim1
Waldshut-TiengenAlbbruck1
Klettgau1
Ühlingen-Birkendorf1
Weilheim1
Wutöschingen1

Fachärzte / Psychotherapeuten: Fördergebiete

Für Fachärzte ist aktuell eine ZuZ-Förderung in folgenden Facharztgruppen und Planungsbereichen möglich* (nächster Stichtag: 6. Dezember 2024):

FacharztgruppePlanungsbereichverfügbare Förderungen
FrauenärzteWaldshut2
HautärzteSchwäbisch Hall3
Tuttlingen1
HNO-ÄrzteHohenlohekreis1
Neckar-Odenwald-Kreis2
Ostalbkreis2
Schwäbisch Hall1
Sigmaringen1
Waldshut1
Kinder- und JugendärzteBiberach3
Calw2
Pforzheim2
NervenärzteAlb-Donau-Kreis2
Enzkreis1
UrologenNeckar-Odenwald-Kreis1
Kinder- und JugendpsychiaterHeilbronn-Franken2
Hochrhein-Bodensee3
Neckar-Alb2
Nordschwarzwald4
Ostwürttemberg3
Stuttgart15

Förderung von suchtmedizinischen Schwerpunktpraxen

Für Ärzte mit einer KV-Genehmigung für die Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger ist für die Aufnahme einer Substitutionsversorgung von mindestens 20 Patienten in den folgenden Landkreisen aktuell eine ZuZ-Förderung nach § 11 ZuZ-Richtlinie möglich (nächster Stichtag: 6. Dezember 2024):

Planungsbereichverfügbare Förderungen
Alb-Donau-Kreis1
Calw1
Enzkreis1

* Hinweis: Die Fördergebiete für suchtmedizinischen Schwerpunktpraxen sind nicht in der Karteansicht dargestellt.

Fördergebiete und Niederlassungsoptionen als Karte

Das Icon mit dem €-Symbol zeigt Ihnen in der Kartendarstellung unter Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt?, wo sich ZuZ-Fördergebiete befinden. Per Klick auf den betreffenden Planungsbereich können Sie dort außerdem sofort sehen, ob dort aktuell Möglichkeiten zur Praxisübernahme bestehen.

* Hinweis: Die Veröffentlichung der Fördergebiete erfolgt ohne Gewähr.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Bitte verwenden Sie das passende ZuZ-Antragsformular und reichen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der KVBW ein.

Bei einigen Antragstypen sammeln wir die eingegangenen Anträge bis zu einem festgelegten Stichtag (entscheidend ist das Datum des Antragseingangs), um eine transparente Antragsprüfung vornehmen zu können. Anschließend prüfen wir das geplante Vorhaben.

Mit Stichtag

  • Neugründung/Übernahme Einzelpraxis
  • Neugründung/Übernahme/Einstieg in BAG/MVZ (Kooperation)
  • Nebenbetriebsstätte/Zweigpraxis
  • Anstellung
  • Substitution

Nächster Stichtag: 6. Dezember 2024

Bei folgenden Anträgen erfolgt eine stichtagsunabhängige Bearbeitung der eingegangenen Anträge.

Ohne Stichtag

  • Praktisches Jahr
  • Hospitation

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung Ihrer Daten und die Bestimmungen der geltenden Richtlinie.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.

ZuZ-Antragsformulare

Wie wird aktuell gefördert?

FördergrundZuZ-Förderung
Übernahme oder Neugründung von Praxen im Fördergebiet
Neugründung/Übernahme Einzelpraxis
  • bis zu 80.000 Euro Investitionskosten­zuschuss
Neugründung/Übernahme ärztl. Kooperation (BAG/MVZ)
  • bis zu 120.000 Euro Investitionskosten­zuschuss
Beitritt zu einer ärztl. Kooperation
  • bis zu 40.000 Euro Investitionskosten­zuschuss je beitretendem Partner
Neue Nebenbetriebsstätten/Zweigpraxen im Fördergebiet
Errichtung Nebenbetriebsstätte 
  • bis zu 40.000 Euro Investitionskostenzuschuss
Errichtung Zweigpraxis
Anstellung im Fördergebiet
Anstellung von Ärzten
  • bis zu 2.000 Euro je Monat und Angestelltem
  • ggf. bis zu 5.000 Euro einmaliger Investitionskostenzuschuss für Anstellungsaufwand
Praktisches Jahr
Wahltertial des PJ in der Allgemeinmedizin
  • bis zu 2.976 Euro falls gesamtes Wahltertial in Vollzeit (max. 4 Monate bzw. 16 Wochen)
Hospitation
Beschäftigung eines Arztes zur Hospitation
  • bis zu 2.500 Euro bei Tätigkeit in Vollzeit in einer haus- oder fachärztlichen Praxis
Substitutionsförderung
Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung
  • bis zu 1.000 Euro für Teilnahme-/Prüfungsgebühren
Substitutionsgestützte Behandlung
  • bis zu 1.500 Euro bei konsiliarischer Tätigkeit nach § 5 Abs. 4 BtMVV
  • bis zu 2.500 Euro bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 BtMVV
Suchtmedizinische Schwerpunktpraxis
  • bis zu 20.000 Euro bei Übernahme von mindestens 20 Substitutionspatienten

Einzelheiten zu den Förderbestimmungen sind der ZuZ-Richtlinie zu entnehmen.

ZuZ-Richtlinie zum Download