Verordnungen

Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Richtlinien, Richtwerte, Rabattverträge, Sprechstunden­bedarf, Medizinprodukte, Impfungen, Rezept­vordrucke und Nachforderungsrisiken sind auf diesen Seiten Thema.

  • Verordnungen: was, wie, wie viel?

    Was Sie GKV-Patienten verordnen können, wie die Muster auszufüllen sind, welche Mengengrenzen gelten und wie wir Sie mit unseren Serviceangeboten unterstützen, erfahren Sie auf unserer Überblicksseite zum Verordnungsmanagement.

  • Arzneimittel

    Hier gelangen Sie zu den Themen Arzneimittel-Richtlinie, frühe Nutzenbewertung, Rabattverträge, Richtwerte, Praxisbesonderheiten, Zielvereinbarungen und Nachforderungsrisiken.

  • Heilmittel

    Wie Sie Leistungen aus den Bereichen Physiotherapie, Podologie, Logopädie und Ergotherapie korrekt verordnen, lesen Sie hier. Heilmittel-Richtlinie, Richtwerte, besondere Verordnungsbedarfe und langfristiger Heilmittelbedarf heißen die Stichworte.

  • Hilfsmittel

    Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe oder Inkontinenz­produkte unterstützen Patienten dabei, ein Handicap auszugleichen. Bei der Verordnung müssen Ärzte bestimmte Regeln beachten. Die wichtigsten sind hier zusammen­gefasst.

  • Impfungen

    Informieren Sie sich hier, welche Schutzimpfung welcher Kosten­träger übernimmt, über die gebräuchlichen Impfziffern, Übersichten zu Bezugswegen und Vergütung, Ausfüll­hinweise für Impfstoffrezepte sowie unsere Serviceangebote zum Thema.

  • Sprechstundenbedarf

    Welche Arznei- und Verbandstoffe sowie medizinisch-technischen Mittel Sie über Sprechstunden­bedarf beziehen dürfen, können Sie hier nachlesen. Dazu gibt es einen praktischen Entscheidungs­leitfaden und eine Ausfüllhilfe für das SSB-Rezept.

  • Teststreifen

    Harn- und Blutteststreifen dürfen in der erforderlichen Menge zulasten der GKV verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Formal werden sie wie Arzneimittel verordnet (auf Muster 16 ohne Diagnoseangabe).

  • Verbandmittel

    Verbandmittel werden auf Muster 16 verordnet. Hier erfahren Sie, welche Verbandsmittel grundsätzlich oder nur ausnahmsweise verordnungsfähig sind. Außerdem stellen wir Ihnen eine Übersicht zur Auswahl günstiger Verbandstoffe für die Praxis zur Verfügung.

     

  • Sonstige Verordnungen

    Muster 4 (Verordnung einer Krankenbeförderung), Muster 12 (Verordnung häuslicher Krankenpflege), Muster 61 (Verordnung medizinischer Rehabilitation) und Muster 63 (Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung) stehen auf dieser Seite im Fokus.

  • Verordnungsdaten Ihrer Praxis

    Als Vertragsarzt in Baden-Württemberg erhalten Sie mit Ihren Honorarunterlagen informative Auswertungen zu Ihren Verordnungen. Wichtige Begriffs­definitionen, Erläuterungen zu den Daten sowie Schau­bilder zum besseren Verständnis sind hier abrufbar.

Nachrichten zu Verordnungsthemen

Über Neuerungen im Bereich Arzneimittel, Impfungen, Heil- und Hilfsmittel, Sprechstundenbedarf sowie aktuelle praxis­relevante Informationen zu den Verordnungs­modalitäten informieren wir Sie in der Rubrik Nachrichten zum Praxisalltag.