Offen oder gesperrt?
Niederlassungsmöglichkeiten nach Fachgruppen
Freie Kapazitäten: Nur eine Momentaufnahme
Unsere Kartendarstellung dient der besseren Übersicht über offene und gesperrte Gebiete; sie stellt den Versorgungsstand zum Zeitpunkt der jüngsten Sitzung des Landesausschusses (23. Oktober 2024) dar. Veränderungen können sich durch Jobsharing-Sachverhalte oder zwischenzeitliche Entscheidungen der Zulassungsausschüsse ergeben. Die aktuelle Zahl freier Sitze erfragen Sie bitte bei unserer Niederlassungsberatung.
Offene und gesperrte Gebiete in Baden-Württemberg
Bitte wählen Sie eine Arztgruppe aus:
- Hausärzte
- Anästhesisten
- Augenärzte
- Chirurgen und Orthopäden
- Fachärztliche Internisten
- Frauenärzte
- Hautärzte
- HNO-Ärzte
- Humangenetiker
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Kinder- und Jugendärzte
- Laborärzte
- Nervenärzte
- Neurochirurgen
- Nuklearmediziner
- Pathologen
- Physikalische- und Rehabilitationsmediziner
- Psychotherapeuten
- Radiologen
- Strahlentherapeuten
- Transfusionsmediziner
- Urologen
Bedarfsplanung und Landesausschuss
Wo Ärzte und Psychotherapeuten gebraucht werden, regelt die Bedarfsplanung. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft regelmäßig, welche Planungsbereiche über- oder unterversorgt sind. Hausärzte werden dabei kleinräumig beplant, Fachärzte großflächiger (je spezialisierter desto größere Planungsbereiche).
In gesperrten Gebieten dürfen sich Ärzte und Psychotherapeuten, die gesetzlich Versicherte behandeln möchten, nur neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn sie die Praxis eines Vorgängers übernehmen oder im Jobsharing tätig werden. In offenen Planungsbereichen sind Neugründungen von Praxen möglich.
ZuZ-Förderung: Wir fördern ambulante Versorgung
Finanzielle Anreize gibt es für diejenigen, die sich in einem unserer ZuZ-Fördergebiete niederlassen (erkennbar am €-Symbol in der Karte) oder dort Kollegen anstellen. Informieren Sie sich über unser Förderprogramm ZuZ: Ziel und Zukunft.