Wussten Sie, dass über 99 Prozent der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen in Deutschland wirtschaftlich erfolgreich laufen? Die Honorare sind stabil.
Auf der grünen Wiese
Erfüllen Sie sich den Traum von der eigenen Praxis auf dem Land! Dort können Sie Ihren Praxisstandort meist frei wählen. Bis zu 80.000 Euro Zuschuss erleichtern die Entscheidung für eine Region, wo Ärzte dringend gebraucht werden.
Ein Fels in der Brandung
Sie möchten die Nachfolge eines Kollegen antreten? Eine bestehende Praxis zu übernehmen bringt hohe Planungssicherheit, dank etabliertem Patientenstamm und eingespieltem Praxisteam. So fällt der Start in die Selbstständigkeit leicht.
Erfrischend anders
Realisieren Sie Ihre eigenen Ideen und Ziele! Sie sind der Visionär. Gestalten Sie Ihr Arbeitsumfeld nach Ihren Vorlieben und arbeiten Sie selbstbestimmt! Regelmäßige Nacht- und Wochenenddienste sind endlich passé.
Sie haben's drauf
Als kompetenter Ansprechpartner für Gesundheitsfragen genießen Sie hohes Ansehen. In der eigenen Praxis, in der Sie Patienten von der Diagnose bis zur Ausheilung kontinuierlich betreuen, bauen Sie ein Vertrauensverhältnis auf, wie es im Krankenhaus kaum möglich ist.
Praxismodelle im Überblick
Für Ärzte und Psychotherapeuten gibt es so viele Varianten der selbstständigen beruflichen Tätigkeit wie nie. Diese Tabelle gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Vor- und Nachteile der einzelnen Praxisformen. Die Broschüren der Buchreihe „Beratungsservice für Ärzte” geben ausführliche Informationen und Entscheidungshilfen zur Niederlassung, zum Aufbau und zur Führung einer Vertragspraxis.
ein Arzt/Psychotherapeut ist wirtschaftlich und organisatorisch selbstständig
Kooperation eigenständiger Praxen mit getrennter Abrechnung und getrennter Patientenkartei
Unternehmen mehrerer Gesellschafter mit gemeinsamer Abrechnung und gemeinsamer Patientenkartei
ärztlich oder psychotherapeutisch geleitete Einrichtung, in der Freiberufler und/oder Angestellte arbeiten
Rechtsform
Einzelunternehmer (freiberuflich)
meist Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG), öffentlich-rechtliche Rechtsform (nur für Kommunen), denkbar auch als unselbständiges MVZ unter dem Dach eines Trägers
Standort
örtlich
örtlich, überörtlich, KV-übergreifend
örtlich
Interdisziplinarität
fachgleich oder fachübergreifend
fachgleich oder fachübergreifend
fachgleich oder fachübergreifend
Vorteile (exemplarisch)
höchster Grad der Unabhängigkeit
hohe Eigenständigkeit
Kostenersparniseffekte durch gemeinsame Räume, Geräte, Personal etc.
Kostenersparniseffekte
gemeinschaftliche Verantwortung
Kontinuität der Patientenbetreuung
zeitliche Entlastung durch Arbeitsteilung
Sonderform Jobsharing-BAG: beschränkte Zulassung als Jobsharing-Partner eines zugelassenen fachidentischen Kollegen in gesperrten Gebieten möglich
Kostenersparniseffekte
flexible Arbeitszeiten und -einteilung
Patientenbindung duch fächerübergreifendes Angebot
Anstellung in einem MVZ als Einstieg in die ambulante Versorgung oder Vorbereitung auf den Ruhestand
Kooperation mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen möglich
Nachteile (exemplarisch)
Praxisinhaber trägt Kosten vollständig selbst
Praxisinhaber ist voll für den wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich
Praxisinhaber muss für Vertretungen sorgen
gegenseitige Vertretung hat Grenzen
gemeinsame Haftung
komplexe gesellschafts- und steuerrechtliche Sachverhalte
Gewinnverteilung bedarf klarer Regeln
potentielles wirtschaftliches Risiko
das MVZ und nicht die Person besitzt die Zulassung bei Angestellten
detailliert geplante Aufbau- und Ablauforganisation unabdingbar