EBM
Einheitlicher Bewertungsmaßstab: GKV-Gebührenordnung
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Bewertungsausschuss vereinbarte Abrechnungsgrundlage für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, also die GKV-Gebührenordnung. Im EBM ist jeder Leistung eine Gebührenordnungsposition (GOP) und eine Punktzahl zugeordnet. Das Honorar der einzelnen ärztlichen Leistungen ergibt sich, wenn man diese Punktzahl mit dem Punktwert multipliziert. Der bundeseinheitliche Punktwert für das Jahr 2024 beträgt 11,9339 Cent.
Die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verzeichneten Leistungen stellen den verbindlichen Katalog ambulanter und belegärztlicher Behandlungen dar, auf die gesetzlich Versicherte Anspruch haben. Dort nicht verzeichnete Leistungen dürfen Sie nicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.
EBM (KBV)
Eine kostenlose Fassung des aktuellen EBM finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV bietet eine Online-Version des EBM mit komfortabler Suchfunktion, Fachgruppenfilter und Quartalsvergleich an – auch der Anhang 2 ist im Online-EBM vorhanden. Zudem bietet die KBV PDF-Versionen (Gesamt-EBM, Arztgruppen-EBM und Archiv) sowie Offline-Versionen des EBM (HTML-Version zum Download) an. Den EBM im Sicheren Netz (SNK) wird es zukünftig nicht mehr geben.
BA-Beschlüsse (KBV)
Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) beschließt der Bewertungsausschuss (BA). Alle BA-Beschlüsse finden sich auf der KBV-Internetseite.
EBM Anhang 2 – OPS-Codes (KBV)
Das Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen nach OPS codiert stellt die KBV als maschinenlesbare Datei im csv bzw. xls-Format zur Verfügung.
Hinweis: Der bisherige Anhang-2-Browser (A2B) wird von der KBV aufgrund der veralteten Technologie nicht mehr aktualisiert. Wer Zugang ins Sichere Netz der KVen (SNK) hat, kann in einer überarbeiteten Version einfach zwischen EBM und dem Anhang-2-Browser (A2B) mit den OPS-Codes wechseln und bequem suchen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Ambulante Operationen.
Regionale GOP
Neben den bundesweit geltenden EBM-Ziffern gibt es auch Leistungen, die aufgrund besonderer vertraglicher Regelungen der KVBW mit den Krankenkassen nur in Baden-Württemberg abrechnungsfähig sind. Dafür gelten regionale Gebührenpositionen (GOP). Die entsprechenden Leistungskataloge finden Sie unter Regionale GOP.
Einzelleistungen und besonders förderungswürdige Leistungen
Die KVen haben die Möglichkeit, mit den Krankenkassen für förderungswürdige Leistungen Zuschläge auf den Orientierungspunktwert zu vereinbaren. Die Übersichten zu den Sondervereinbarungen, die die KVBW mit den Krankenkassen abgeschlossen hat, und zu den im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gelisteten Einzelleistungen finden Sie unter Einzel- und geförderte Leistungen.