Datenschutz & Schweigepflicht
Was Praxen wissen und tun müssen
Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz fordert einerseits der Gesetzgeber ein, vor allem aber spielen beide Aspekte eine zentrale Rolle im Vertrauensverhältnis zu Ihren Patienten. Als niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut sind Sie verpflichtet, persönliche und zum Teil sensible Patientendaten besonders zu schützen.
Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien
- EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (vgl. BfDI: Broschüre Datenschutz-Grundverordnung)
- Berufsordnung der Landesärztekammer (LÄK) bzw. der Landespsychotherapeutenkammer (LPK)
- Patientenrechtegesetz (PRG) (vgl. Broschüre Patientenrechtegesetz)
- KBV: IT-Sicherheitsrichtlinie
Sicherheitsanforderungen für Praxis-IT
Im Digitale-Versorgung-Gesetz beauftragt der Gesetzgeber die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) damit, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für alle Praxen zu entwickeln. Darin werden die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit verbindlich festgelegt, um sensible Daten in den Praxen noch besser zu schützen. Klare Vorgaben sollen dabei helfen, Patientendaten noch sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren (mehr erfahren »).
EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind ab 25. Mai 2018 geltendes nationales Recht. Für Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet das, dass sie nunmehr nachweisen müssen, dass und wie sie den Datenschutz in der Praxis einhalten. Unsere Praxisinformationen beschreiben detailliert und praktisch, wie Sie die neuen Vorgaben korrekt umsetzen.
Was Praxen jetzt tun müssen:
- KBV-Praxisinformation: Datenschutz-Grundverordnung
- KBV: Datenschutz: Was Praxen und MVZ ab 25. Mai 2018 benötigen
- Patienteninformation zum Datenschutz – Muster (Word)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Muster (Word)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Ausfüllbeispiel
Antworten auf häufige Fragen zur EU-DSGVO finden Sie unter FAQ Datenschutz.
Datenschutz-Grundverordnung: Handreichung für Mitglieder der KVBW
Empfehlungen von KBV und BÄK und Datenschutz-Check 2018
Eine praktische Orientierungshilfe bieten die Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK). Die Bundesärztekammer und die KBV haben ihre Empfehlungen in Folge des neuen Datenschutzrechts überarbeitet und um die neuen Vorgaben ergänzt. Zudem haben sie mit Blick auf das neue Datenschutzrecht einen „Datenschutz-Check 2018“ erarbeitet, um Praxen Hilfestellungen zu geben, was angesichts der neuen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten ist.
Themenauswahl
- Schweigepflicht (z. B. Strafmaß bei Verstößen, Ausnahmen und Einschränkungen)
- Datenschutz (z. B. Berichtigung, Löschen und Sperren von Daten)
- Dokumentation (z. B. Schutz vor Einsichtnahme und Zugriff, Aufbewahrungspflichten)
- Einsichtnahme und Übermittlung von Patientenakten
- Grundsätze beim Einsatz von IT in der Arztpraxis
- Überblick über die empfohlenen IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Checkliste zu den wichtigsten Punkten wie Umgang mit Passwörtern, Einrichtung von Netzwerken, Datensicherung
Selbsttest „Mein PraxisCheck“ zur Informationssicherheit
Datenschutz ist Teil des Qualitätsmanagements
Wie Sie Instrumente aus dem Qualitätsmanagement (QM) einsetzen können, um die Datenschutz-Anforderungen zu erfüllen, erfahren Sie bei unseren Fachberatern für Qualitätsmanagement. Der QEP-Qualitätsziel-Katalog reflektiert die gesetzlichen Anforderungen und widmet sich der Thematik in mehreren Kriterien und Qualitätszielen, angefangen mit dem Führen der Patientenakte.
Hinweis:
Auf dieser Website stellen wir unseren ärztlichen und psychotherapeutischen Mitgliedern als Informationsservice die wichtigsten Neuerungen der Datenschutzgrundverordnung auf Grundlage des aktuellen Wissensstands zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass wir als Körperschaft des öffentlichen Rechts Rechtsberatung nur im Rahmen unserer eigenen behördlichen Zuständigkeit gewähren und dass zur Datenschutzgrundverordnung derzeit noch keine, insbesondere keine höchstrichterliche oder gar europäische Rechtsprechung vorliegt. Der Service beschränkt sich daher auf die Wiedergabe frei zugänglicher Informationen aus Drittquellen, die wir im Interesse unserer Mitglieder als nützlich erachten.
Die angegebenen Informationen und – sofern vorhanden – Empfehlungen wurden von den Autoren und der Redaktion mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet und geprüft. Sie haben jedoch keinen konkreten Lebenssachverhalt im Sinne einer Beratung zum Gegenstand. Der Leser ist aufgefordert, sich in Bezug auf die Thematik auch selbst zu informieren, Fachinformationen der Datenschutzbehörden zur Kontrolle heranzuziehen und im Zweifelsfall sowie in allen konkreten Einzelfallfragen den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und/oder einen Spezialisten aus der freien Rechtsanwaltschaft zu konsultieren.