Arztregister
Ihr Weg zur Zulassung oder Anstellung
Die Eintragung in das Arztregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 SGB V). Die Arztregistereintragung setzt unter anderem eine abgeschlossene Weiterbildung als Facharzt oder eine Ausbildung als Psychotherapeut in einem der anerkannten Richtlinienverfahren voraus.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg führt ein Arztregister für jeden ihrer Zulassungsbezirke. Dort sind alle Ärzte und Psychotherapeuten eingetragen, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen oder angestellt sind oder eine Zulassung anstreben oder sich in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) anstellen lassen möchten.
Die Eintragung ins Arztregister beantragen Sie bei der Arztregisterstelle, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnort haben. Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wählen Sie sinnvollerweise das Arztregister, in dessen Zulassungsbezirk Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen möchten.
Unterlagen zur Aufnahme ins Arztregister:
- ausgefülltes Antragsformular
- Geburtsurkunde (oder entsprechender Nachweis aus dem Personenstandsregister)
- gegebenenfalls Urkunde über Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch)
- Zeugnis über den Studienabschluss
- Approbationsurkunde
- Urkunde über Facharztanerkennung oder Qualifikation im Richtlinienverfahren
- Nachweise/Zeugnisse über bisherige ärztliche/psychotherapeutische Tätigkeit
- Urkunde/n über abgeschlossene Weiterbildungen
- Promotionsurkunde beziehungsweise Nachweise über die Berechtigung zum Führen akademischer Grade oder Titel
- gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
- bei ausländischen Dokumenten die Übersetzung eines in Deutschland staatlich anerkannten Übersetzers
Für KV-Mitglieder: So melden Sie Daten ans Arztregister
Wir kommen unserem gesetzlichen Auftrag nach und erheben Ihre aktuellen Sprechstundenzeiten – insbesondere die offenen Sprechstunden – sowie Informationen über barrierefreie bzw. barrierearme Zugangswege und behindertengerechte Ausstattung der Praxen. Bitte nutzen Sie das Online-Meldeformular auf dieser Homepage, das Ihnen ermöglicht, uns Ihre Sprechzeiten, Kontaktdaten sowie Praxismerkmale zur Barrierefreiheit elektronisch zu melden:
Anträge auf Eintragung ins Arztregister
Die Anträge auf Eintragung ins Arztregister sind für die jeweilige Region voradressiert. Darüber hinaus gibt es für Ärzte und Psychotherapeuten getrennte Formulare.
Originaldokumente vorlegen
Urkunden sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Die Arztregister fertigen für Ihre Registerkarte entsprechende Beglaubigungen an. Anstelle von Urschriften können ausnahmsweise auch amtlich beglaubigte Abschriften eingereicht werden. Die amtlich beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde darf nicht älter als einen Monat sein.
Auch, wenn Sie bereits zugelassen sind, bleibt das Arztregister ein wichtiger Bestandteil Ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit. Für Änderungen Ihrer Daten oder beispielsweise der Sprechzeiten bestehen verschiedene Mitteilungspflichten (siehe Vertragsarztpflichten).
Arztregisteranträge einreichen
Sie möchten Ihren Antrag persönlich im Arztregister abgeben? Dann ist eine vorherige Terminvereinbarung beim jeweiligen Arztregister notwendig, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.
Gerne können Sie uns Ihre Anträge auch auf dem Postweg zukommen lassen. Ihre Originalurkunden werden von uns beglaubigt und anschließend an Sie zurückgeschickt. Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!