Abrechnung: Wie, was, wann, wohin?
Informationen zur Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung
Damit wir Ihr Honorar auszahlen können, übermitteln Sie nach jedem Quartal Ihre Abrechnung leitungsgebunden elektronisch (online) an die KVBW. Maßgeblich ist die Abrechnungsrichtlinie der KVBW. Technische Voraussetzung ist ein von der KBV zertifiziertes Praxisverwaltungssystem. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungsdatei vollständig, korrekt und verschlüsselt ist (Dateiendung .con.xkm).
Online
Übermittlung der Abrechnungsdatei und gegebenenfalls elektronischer Dokumentationen (DMP, Hautkrebs-Screening, Koloskopie, Dialyse) wahlweise per
- Mitgliederportal (gesicherte Online-Plattform der KVBW)
- 1-Click Abrechnung via KV-Connect
1-Click-Abrechnung über KIM oder KV-Connect
Mit KV-Connect können Sie Ihre Quartalsabrechnung direkt aus der Praxissoftware einreichen. Inzwischen hat die KVBW auch die Voraussetzungen für die 1-Click-Abrechnung über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) geschaffen. Wie Sie die 1-Click-Abrechnung in Ihrer Praxis nutzen können, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem PVS-Anbieter.
Postalisch
Was wir weiterhin in Papierform benötigen:
- unterschriebene SammelerklärungHinweis: Integrierte PDF-Viewer der Browser (u. a. im Firefox, Chrome, Safari) unterstützen das Datenformat dieses PDF-Formulars nicht. Bitte Datei herunterladen und mit einem PDF-Reader (z. B. Adobe Reader) öffnen.
- Scheine von Sozialämtern und Asylbewerbern
- Rechnungsnachweise bei Abrechnung von Sachkosten
- Behandlungspläne zur künstlichen Befruchtung (Muster 70/70A)
Bitte denken Sie daran, diese Unterlagen (Behandlungsausweise, Materialkostenrechnungen etc.) mit Ihrem Praxisstempel zu versehen, um jederzeit eine eindeutige Zuordnung zu Ihrer Quartalsabrechnung zu gewährleisten.
Zentraler Abrechnungseingang:
Briefe mit Abrechnungsunterlagen an:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
– Quartalsabrechnung –
Postfach 210864
76158 Karlsruhe
Päckchen und Pakete bei umfangreichen Abrechnungsunterlagen an:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
– Quartalsabrechnung –
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Was in der Praxis verbleibt:
- Scheine der sonstigen Kostenträger (Bundeswehr, Postbeamte, Polizei,
SVA/BVG/BE G) - BG-Fälle
- Protokoll des KBV-Prüfmoduls
- Scheinzahlzusammenstellung
- Eingangsbestätigung der Onlineabrechnung
- Anerkennungsbescheide Psychotherapie (Muster PTV 7)
Hinweise zum elektronischen Einlesen
Bitte ausschließlich den aktuellen maschinenlesbaren Vordruck für die Sammelerklärung verwenden und nur die notwendigen Unterlagen beifügen: keine Protokolle oder Listen, keine Büro- oder Heftklammern!
Ausfüllen der Sammelerklärung
- Eintragungen der Praxis in roter oder grüner Farbe sind unzulässig
- vollständig und leserlich ausfüllen
- mit dem Vertragsarztstempel versehen
- keine Streichungen vornehmen oder Anmerkungen einfügen
Pflichtangaben:
- Quartal
- BSNR
- Datum sowie persönliche Unterschrift
- des Praxisinhabers
- aller Mitglieder einer BAG
- des Vertretungsberechtigten und aller ärztlichen Leiter eines MVZ
Abgabetermine
-
07 Jan 2025
-
02 Apr 2025
-
02 Jul 2025
-
02 Okt 2025
-
07 Jan 2026
Bitte reichen Sie die Abrechnung fristgerecht zum bekannt gegebenen Abgabetermin ein.
Nur eine Terminüberschreitung von mehr als zwei Wochen muss beantragt werden.
Bitte denken Sie in diesem Ausnahmefall an die rechtzeitige Einreichung eines begründeten schriftlichen Antrags (Antrag per Mail an abrechnungstermin.verlaengerung@kvbawue.de), da anderenfalls der in der Abrechnungsrichtlinie vorgesehene Honorarabzug für jede vollendete Kalenderwoche greift, um die der bekannt gegebene Abgabetermin überschritten wurde.
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) an. Bei Nebenbetriebsstätten teilen Sie uns bitte immer die der Haupt-BSNR mit. Das macht es für uns leichter, Ihr Anliegen zuzuordnen und zügig zu bearbeiten.
Leistungen können Sie nur dann mit der KVBW abrechnen, wenn diese laut EBM oder aufgrund vertraglicher Regelungen der KVBW mit den Krankenkassen abrechnungsfähig sind. Mehr Informationen unter EBM & regionale Gebührenziffern.
Aufbewahrungsfrist
Sicherungskopien der erstellten Abrechnungsdateien unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 16 Quartalen in der Praxis.