Vor- und nachstationäre Behandlung
§ 115a SGB V: Prä- und poststationäre Versorgung
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2012 die Bestimmungen des § 115a Abs. 1 des SGB V ergänzt und geregelt, dass Krankenhäuser niedergelassene Vertragsärzte mit der vor- oder nachstationären Behandlung von Patienten beauftragen können. Das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu inzwischen mehrere – zum Teil stark einschränkende – Urteile erlassen.
Um Ihnen den Umgang mit vor- und nachstationären Leistungen und mit Fragestellungen rund um die Beauftragung solcher Leistungen durch Krankenhäuser vor dem Hintergrund der aktuellen BSG-Rechtsprechung im Praxisalltag zu erleichtern, haben wir ein Merkblatt zum Thema prästationäre und poststationäre Behandlung auf Grundlage der neuen BSG-Rechtsprechung zusammengestellt.
Bei Fragen zum täglichen Umgang mit § 115a-Fällen in der Praxis wenden Sie sich gerne telefonisch an unsere Fachberater.
Ungerechtfertigte Forderung von Ein-/Überweisung
Die an die Patienten herangetragene Bitte des Krankenhauses, eine Überweisung beziehungsweise Einweisung zu besorgen, obwohl diese im jeweiligen Fall gar nicht ausgestellt werden darf, kann in der Arztpraxis zu Unstimmigkeiten und Diskussionen führen. Um Sie in diesen Situationen zu unterstützen, stellen wir Ihnen einen Mustervordruck zur Verfügung, den Ihr Patient dem Kollegen aus dem Krankenhaus vorlegen kann. Mehr erfahren »