Anstellung
Ärzte und Psychotherapeuten ohne eigene Praxis
Wer als Arzt oder Psychotherapeut im ambulanten Bereich arbeiten möchte, lässt sich immer öfter in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) anstellen. Gerade junge Mediziner arbeiten gerne als Angestellte, aber auch bei Vorruheständlern ist die Angestelltentätigkeit in der vormals eigenen Praxis beliebt. Jedes vierte Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ist heute ein Angestellter. Tendenz steigend.
Weitere Möglichkeiten einer Anstellung
- Sicherstellungsassistent (zur vorübergehenden Entlastung)
- Weiterbildungsassistent (Arzt/Psychotherapeut in Weiterbildung)
Neuanstellung
Wenn Sie in Ihrer Praxis einen Arzt oder Psychotherapeut mit Genehmigung des Zulassungsausschusses anstellen möchten, müssen Sie und der Angestellte einiges beachten und wissen.
- Facharztanerkennung sowie Arztregistereintragung des Anzustellenden
- Genehmigung der Anstellung durch den Zulassungsausschuss
- Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen aus der Bedarfsplanung
- Klärung der genehmigungspflichtigen Leistungen für den Anzustellenden
Anstellung im offenen Planungsbereich
Fachidentität? | Leistungsbeschränkung? |
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Anstellung im gesperrten Planungsbereich
ohne Leistungsbeschränkung, wenn | mit Leistungsbeschränkung, wenn |
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Antragsformulare
Die anstellende Praxis muss einen Antrag beim Zulassungsausschuss stellen.
Antragsformular Anstellung Arzt
Antrag auf Genehmigung zur Anstellung eines Arztes
Antragsformular Anstellung Arzt MVZ
Antrag auf Genehmigung zur Anstellung eines Arztes im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
Antragsformular Anstellung Psychotherapeut
Antrag auf Genehmigung zur Anstellung eines Psychologischen Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in einer Einzelpraxis / Berufsausübungsgemeinschaft
Antragsformular Anstellung Psychotherapeut MVZ
Antrag auf Genehmigung zur Anstellung eines Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
Antragsformulare Anstellung mit Sonderbedarfsfeststellung
Diese finden Sie auf den Seiten des Zulassungsasschusses:
Tipps zur Antragsstellung – So geht es am Schnellsten:
- Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig beim Zulassungsausschuss. Er kann keine rückwirkenden Genehmigungen aussprechen. Die Sitzungstermine sowie Antragsfristen finden Sie unter „Sitzungstermine Zulassungsausschüsse“.
- Legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Nutzen Sie unsere Checkliste Anstellungsantrag , um die Vollständigkeit Ihres Antrags zu prüfen.
- Senden Sie Ihren unterschriebenen Antrag mit allen Unterlagen per Post den für Sie zuständigen Zulassungsausschuss (siehe Zulassungsausschuss).
- Nutzen Sie unseren Katalog häufig gestellter Fragen [link]. Wir haben dort Informationen zum Thema Anstellung für Sie zusammengestellt.
- Nutzen Sie bitte auch unsere in dem Zusammenhang wichtigen Beratungsangebote: Beratungsangebote A-Z
Veränderung von Anstellungen
Verändert sich der Anstellungsumfang (reduziert/erhöht) müssen Praxisinhaber das ebenfalls dem Zulassungsausschuss vorlegen und von diesem genehmigen lassen.
- Hier genügt ein einfaches Schreiben, dem Sie den geänderten Arbeitsvertrag oder die Änderungsvereinbarung beifügen.
Ende von Anstellungen
Auch die Beendigung der Anstellung, insbesondere das Datum, zu dem die Anstellung endet, müssen Sie dem Zulassungsausschuss mitteilen.
- Hier genügt ein einfaches Informationsschreiben an den Zulassungsausschuss, dem Sie einen Nachweis beifügen, sobald Sie von der Beendigung wissen.
Stellenmarkt der KVBW-Online-Börse
Praxisinhaber wie auch Bewerber können unsere kostenlose Online-Börse (Kategorie „Praxis – Stellen”) nutzen, um passende ärztliche oder psychotherapeutische Arbeitgeber oder Angestellte zu finden.