Erweiterter Landesausschuss
Versorgung nach § 116b SGB V
Der erweiterte Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft für Baden-Württemberg (erweiterter Landesausschuss) entscheidet über Verfahren zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß § 116b SGB V. Die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses ist derzeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) angesiedelt.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über Aktuelles zum Verfahrensstand der ASV. Unten stehen Anzeigeformulare zur ASV – unterteilt nach Krankheitsbildern – sowie ein Merkblatt und Formulare für Wechsel in der Teamkonstellation als Download zur Verfügung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag, für jedes Krankheitsbild der ASV konkrete Anforderungen innerhalb einer Richtlinie (ASV-RL) festzulegen. Diese ASV-RL umfasst die erforderliche Diagnostik, Behandlung und Beratung sowie die personellen, sachlichen und organisatorischen Anforderungen an diejenigen, die diese Versorgung anbieten möchten. Nach Inkrafttreten dieser Richtlinie können niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und zugelassene Krankenhäuser, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen wollen, dies gegenüber dem erweiterten Landesausschuss anzeigen.
Die in den Anzeigeformularen aufgenommenen Vollmachten sind freiwillige Erklärungen. Diese Bevollmächtigungen dienen der Vereinfachung und der Beschleunigung des Anzeigeverfahrens. Wir bitten Sie diese, wenn möglich zu verwenden.