Gemeinsame Prüfungseinrichtung
ARGE Wirtschaftlichkeitsprüfung
Niedergelassene Ärzte sind dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet und dürfen Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel nur in einem bestimmten Umfang verordnen. Der Gesetzgeber hat den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsame Aufgaben übertragen (§ 106 SGB V):
- die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung
- die Regelung des Verfahrensablaufs für notwendige beziehungsweise gesetzlich vorgegebene Prüfungen (vgl. Prüfvereinbarung (gültig ab dem 01.01.2023))
- die Organisation der für die Prüfung erforderlichen Prüfungseinrichtungen.
Die Verbände der Krankenkassen und die KVBW haben dem gesetzlichen Auftrag folgend eine Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftlichkeitsprüfung (ARGE WP) gebildet. Diese ist Träger für:
- die gemeinsame Prüfungsstelle
- den gemeinsamen Beschwerdeausschuss.
Sitz der gemeinsamen Prüfungsstelle und des gemeinsamen Beschwerdeausschusses ist Freiburg. Bezirksprüfungsstellen und Kammern des Beschwerdeausschusses in Stuttgart und Freiburg sind für das eigentliche Prüfgeschäft zuständig.
Mitglieder des gemeinsamen Beschwerdeausschusses sind je vier Vertreter der KVBW (in der Regel praktizierende Ärzte) und der Krankenkassen in Baden-Württemberg sowie ein unparteiischer Vorsitzender. Die Kammern des Beschwerdeausschusses sind mit je drei Vertretern der KVBW und der Krankenkassen in Baden-Württemberg und einem unparteiischen Vorsitzenden besetzt.
Die Prüfungseinrichtungen unterstehen der Aufsicht des Sozialministeriums Baden-Württemberg.