Vorstand der KVBW

Repräsentanten der KVBW nach Innen und Außen

Der Vorstand führt die KVBW und vertritt die Interessen der baden-württembergischen Vertragsärzte und Vertrags­psychotherapeuten zum Beispiel in Vertrags- und Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen, in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen. Er entwickelt die strategische Ausrichtung der Körperschaft und trägt die Verantwortung für das Handeln der KVBW.

Am 10. Dezember 2022 hat die Vertreterversammlung » den zweiköpfigen Vorstand der KV Baden-Württemberg gewählt: Dr. Karsten Braun » und Dr. Doris Reinhardt » bilden das Führungsduo für die Amtsperiode 2023 bis 2028. Jeder dieser beiden ist für verschiedene Ressorts verantwortlich: Organigramm ».

Was wir für Sie tun – Einblicke in die aktuelle Arbeit des Vorstands

Die gesamtwirtschaftliche Lage, die extrem angespannte Finanzsituation der GKV und die schwierigen politischen Rahmenbedingungen – das sind keine idealen Bedingungen für Honorarverhandlungen im Gesundheitswesen, weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Trotzdem konnten die KVBW-Vorstände Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt gemeinsam mit dem Verhandlungsteam bei den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen in Baden-Württemberg zum zweiten Mal in Folge einen Spitzenwert erzielen. Gegenüber 2024 gibt es einen Zuwachs um 0,4 Prozent. Unterm Strich steht ein Plus von 6,5 Prozent.

„Das Ergebnis bestätigt einmal mehr unsere langjährig gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen der KVBW und den Krankenkassen im Land. Es zeigt auch, dass die Versorgung im Mittelpunkt steht“, so Braun.

Das Plus von 6,5 Prozent bezieht sich auf den budgetierten Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, bezogen auf das gesamte Honorar beträgt die Erhöhung 3,9 Prozent. Ähnlich hoch, nämlich um 3,85 Prozent, steigt der Orientierungswert.

Als überaus positiv bewertete der KVBW-Chef auch, dass es weiterhin gelungen sei, die Eckpfeiler unserer landesspezifischen Förderstruktur zu erhalten, das sind zum Beispiel Zuschläge für das Mammografie-Screening oder das psychiatrische Gespräch.

Ebenfalls erfreulich: „Wir haben erreicht, dass es künftig einen Zuschlag für Besuche im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege geben wird“, so Braun.

(Stand: 9. Dezember 2024)

Bei der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) steht der nächste Schritt an. Nachdem die künftigen Standorte feststehen, geht es nun darum, die Schließungen für 18 Praxen zu terminieren und umzusetzen. Die Vertreter­versammlung hat auf ihrer letzten Sitzung am 4. Dezember 2024 dem Struktur- und Schließ­konzept mit großer Mehrheit zugestimmt.

„Die Versorgungsrealität zwingt uns dazu zu handeln, alles andere wäre fahrlässig“, verdeutlichte Dr. Doris Reinhardt gegenüber den Delegierten. Das Schließkonzept sieht vor, dass zwischen Ende März bis Ende November 2025 die betroffenen Bereitschaftspraxen geschlossen werden. Auch dazu sind intensive Kommunikations­maßnahmen geplant, vor allem zu den Mitgliedern, den Notfalldienstbeauftragten und den Praxisteams. Die Schließtermine für die betroffenen Praxen werden in der Woche vor Weihnachten bekannt gegeben.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen für die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst erfolgen dann im kommenden Jahr. „Unser Ziel ist es, unsere Mitglieder so bald wie möglich darüber zu informieren, an welchen Standorten sie künftig Dienst tun werden“, erläutert Reinhardt.  

Rund um die Schließung einer Bereitschaftspraxis gibt es im kommenden Jahr dann weitere dezentrale Kommunikationsmaßnahmen sowohl für die jeweilige Ärzteschaft vor Ort wie auch für die Bevölkerung. 

(Stand: 9. Dezember 2024)

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat am 25. September 2024 dem Vorgehen des Vorstandes bei der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Neukonzeption legt zunächst fest, an welchen Standorten künftig eine Bereitschaftspraxis angesiedelt ist.

Im nächsten Schritt wird aktuell erarbeitet, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Praxen jeweils künftig geöffnet sein sollen. Dabei ist an einzelnen Standorten auch eine Erweiterung vorgesehen, so dass es auch zu Mehrfachbesetzungen, zumindest zu einzelnen Zeiten, kommen kann. Gleichzeitig entsteht ein Schließkonzept, in dessen Rahmen die Zeitpunkte für die Schließtermine der Praxen, die nicht weiterbetrieben werden, festgelegt wird. 

Die KVBW-Vorstände Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt werden die Ergebnisse der Reform am Montag, 21. Oktober 2024, der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen. Die Umsetzung der Reform erfolgt dann schrittweise. Vor der Schließung eines Standortes wird die KVBW frühzeitig mit allen Beteiligten vor Ort in Kontakt treten. „Unsere Mitglieder und die Verantwortlichen in den Bereitschaftspraxen brauchen Planungssicherheit“, betonte Dr. Reinhardt. „Die wollen wir daher auch geben.“

Dass es den „Poolarzt 3.0“ schon im Laufe des kommenden Jahres wieder geben wird, bezweifelte die KVBW-Vorständin: „So einfach ist das nicht.“ Die erzielte Einigung mit der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sei ein erster Schritt, aber zunächst müssen noch bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden.  

Zumindest herrscht nun Klarheit darüber, welche Bedingungen Ärzte erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten und nicht der Sozialversicherungspflicht zu unterliegen.

  1. Abrechnung nach EBM mit eigener Arztnummer (LANR)
  2. Nutzungsentgelt für Struktur der KV (Personal, Technik, Räume, Fahrzeuge) – umsatzunabhängig, nicht nur symbolisch 
  3. Vertretung durch selbstgewählte und qualifizierte Personen

Wichtig ist nun eine gesetzliche Klarstellung. Die soll mit einem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) kommen. Danach müssen umfangreiche standortbezogene Berechnungen für Nutzungsentgelte und Sicherstellungszuschläge erfolgen. „Erst wenn diese Dinge alle erledigt sind, können wir uns überhaupt Gedanken über den Poolarzt 3.0 machen“, so Dr. Reinhardt.   

(Stand: 30.09.2024)

Die Dänen gelten bekanntlich als eines der glücklichsten Völker. Vielleicht liegt das auch an ihrem vorbildlichen Gesundheitssystem, das regelmäßig Delegationsreisen aus aller Welt zur Besichtigung anlockt. Im September 2024 war Dr. Doris Reinhardt, Vorständin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), auf Einladung von Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg, mit einer baden-württembergischen Delegation unter Leitung von Staatssekretärin Dr. Ute Leidig in Kopenhagen unterwegs. 

Auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg am 25. September 2024 berichtete Doris Reinhardt von ihrer Dänemark-Reise und ihren Erkenntnissen. Beeindruckt zeigte sie sich von dem „tief verankerten Gemeinschaftsgefühl, dem demokratischen Konsens und der Gewohnheit, Kompromisse zu machen.“ 

Das dänische Gesundheitssystem ist in vielen Punkten weiter als das Deutsche. Es gibt eine elektronische Kommunikation zwischen Gesundheitsdienstleistern, die systematische Nutzung von Daten und digitalisierte Arbeitsabläufe. Zentrales Merkmal ist eine ausgereifte Patientensteuerung mit der landesweiten Nummer 1813. „Jeder Patient muss sich zuerst dort melden, vorher darf er nirgendwohin“, so Reinhardt. 

Da das Kontingent in den Krankenhäuser begrenzt sei, habe die Pflege und Rekonvaleszenz zu Hause hohe Priorität. Wie auch in Deutschland haben aber auch die Dänen Probleme, Arztsitze auf dem Land oder den Inseln zu besetzen. „Alle wollen in die Hauptstadt nach Kopenhagen.“ 

Ihr persönliches Fazit: „Von den Dänen können wir noch viel lernen.“ 

(Stand: 30.09.2024)

Die Vertreterversammlung hat am 10. Juli eine Weiterbildungsförderung in der Gruppentherapie beschlossen. Mitglieder, welche schon eine Genehmigung für Einzeltherapie in einem Richtlinienverfahren haben, sollen eine einmalige pauschale Förderung in Höhe von 3.000 Euro für die Weiterbildung in der Gruppentherapie erhalten. 

„Durch diese Förderung kann eine Säule der psychotherapeutischen Versorgung wirksam gestärkt werden“, betont Dr. Karsten Braun. Gruppenpsychotherapie ist mit einem Anteil von fünf Prozent in der ambulanten Versorgung stark unterrepräsent­iert, obwohl sie genauso wirksam und effektiv ist wie Einzelpsychotherapie. „Hier setzt unsere neue Förderrichtlinie an. Wir wollen gezielt motivierte und erfahrene Mitglieder, die bereits eine Genehmigung für die psychotherapeutische Behandlung als Einzeltherapie haben, unterstützen, sich auch in Gruppentherapie zu quali­fizieren“, ergänzt Dr. Doris Reinhardt. 

Die Förderung soll dann ausbezahlt werden, wenn das Mitglied die Weiterbildung abgeschlossen und die „offizielle“ Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Gruppentherapien durch die KV (GB QSVM) erhalten hat. Mit erstmaliger Abrechnung der entsprechenden GOPs soll der Förderbetrag dem Honorar zugeschlagen werden. Die Förderdauer soll maximal drei Jahre ab Bewilligung betragen. Weitere Details und das Antragsformular finden Sie im Bereich der Genehmigungspflichtigen Leistungen.

(Stand: 12. Juli 2024)

Weiterführende Informationen

Es ist gute Tradition, dass nach der letzten Vertreterversammlung vor der Sommer­pause im Garten der KVBW in Stuttgart ein bisschen gefeiert wird und die Alltags­probleme in der Gesund­heits­versorgung einen Abend lang ausgeblendet werden. Der Sommerempfang ist eine gemeinsame Veranstaltung der Ärzte-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenschaft, zu der auch Vertreter von Politik und Krankenkassen geladen sind. Auch der gesamte Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung war dieses Mal zu Gast. 

Dr. Torsten Tomppert, Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, begrüßte das „Team Versorgung“, das den Anspruch habe, eine flächendeckende Versorgung zu garantieren. Minister Manfred Lucha beschwor das „Bündnis der Motivierten“ und lobte die gute Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft im Land: „Ich bin dankbar, dass wir gemeinsam nach Lösungen für die Probleme suchen“.

Die KVBW-Vorstände nutzten die Stunden, um Freunde und Partner der Gesund­heits­versorgung in einem entspannten Kontext zu treffen und die Beziehungsebene in lockeren Gesprächen zu pflegen. „Das tut gut und hilft, später am Verhandlungs­tisch leichter zu Ergebnissen zu kommen“, so Dr. Braun. „Es gab reichlich Zeit zum Austausch, auch mit unserem Sozialminister Lucha, dem ich gerne zustimme, wenn er davon spricht, dass der Grundsatz ‚digital vor ambulant vor stationär’ gelten müsse und wir ein ‚Bündnis der Motivierten’ bräuchten. Wir sind jedenfalls dabei!“

Großes Dankeschön an das Orgateam.

(Stand: 12. Juli 2024)

Großen Andrang gab es bei den vier Info­veranstaltungen für hausärztliche Mitglieder Ende April an unseren vier Standorten. Anlass war die Budgetierung, die zum Quartal 4/2023 zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder gegriffen hat. Hoffentlich nur vorübergehend – der Gesetzesentwurf zum Gesundheits­versorgungs­stärkungsgesetz (GVSG) sieht eine Entbudgetierung der Hausärzte vor, wann sie kommt, ist jedoch noch offen.

Für dieses Jahr bleiben die finanziellen Auswirkungen für die Hausärztinnen und Hausärzte leider bestehen. „64 Prozent unserer Praxen sind davon betroffen“, berichtet die stellvertretende KVBW-Vorstands­­vorsitzende Dr. Doris Reinhardt, „das Ausmaß ist zwar unterschiedlich, in einzelnen Fällen kann es jedoch existenz­bedrohliche Auswirkungen haben.“ Insgesamt liegt der Honorar­verlust im Quartal 4/2023 bei sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahres­quartal. 

Der Gesprächs- und Beratungs­bedarf war und ist deshalb groß. „Uns ging es an diesen Abenden auch darum, darzustellen, warum es zu dieser verheerenden Situation gekommen ist und Hilfestellungen für vernünftige Lösungen zu geben“, erläutert Vorstands­vorsitzender Dr. Karsten Braun und betont, dass die KVBW diese Entscheidung weder gewollt noch zu verantworten habe.

Auf dieser Homepage finden Sie umfangreiche Informationen zu Budgetierung, darunter die Folienvorträge, die die Geschäftsführung und die Abrechnungsberatung bei den Info­veranstaltungen gezeigt haben. Die wichtigsten Fragen beantwortet Dr. Karsten Braun in einem Video.

(Stand: 4. Juni 2024)

KVBW-Vorstand Dr. Karsten Braun zur Hausärzte-Budgetierung

„Nah am Leben – und nah am Aufgeben“ ist der einprägsame Slogan auf den Plakaten der Kampagne #RettetDiePraxen der KBV und den KVen, die seit April überall in Deutschland zu sehen sind. Eine Auswahl können Sie ab sofort auch kostenfrei für Ihre Praxis im KBV-Webshop bestellen.

Die Aktion umfasst ein großes Paket an verschiedenen Maßnahmen: Neben Plakaten gibt es TV-Spots, Video-Clips, Social-Media-Beiträge und eine sogenannte Lito-Bike-Tour durch mehrere Städte.

Ein solches Fahrrad mit einer Plakattafel als Anhänger fuhr kürzlich auch durch die an Stuttgarter Innenstadt. Das Plakat zeigt eine HNO-Ärztin, wie sie einen jungen Menschen untersucht. Es gibt ähnliche Motive mit Orthopäden, Gynäkologinnen, Kinderärztinnen und Hausärzten.

„Die Nähe zu unseren Patientinnen und Patienten hat für uns Ärzte einen hohen Stellenwert, doch die ist durch die mangelhafte Gesundheitspolitik stark gefährdet. Ich unterstütze diese Kampagne, denn wir brauchen die Unterstützung der Bevölkerung, damit sich endlich etwas ändert, für uns und für die Patienten“, forderte der KVBW-Vorstands­vorsitzende Dr. Karsten Braun.

Die Kampagne rückt drei zentrale Forderungen an die Gesundheitspolitik in den Mittelpunkt:  

  1. weniger Papierkram, mehr Patientenzeit
  2. eine faire Finanzierung
  3. eine funktionierende Digitaltechnik  

Weitere Infos zur Kampagne #RettetDiePraxen sowie Plakate für das Wartezimmer gibt es bei der KBV.

(Stand: 4. Juni April 2024)

In diesen Tagen erhalten die Praxen die Abrechnungsunterlagen für das Quartal 4/2023, für das bei den Hausärzten erstmals wieder eine Budgetierung greift. Nachdem jetzt die Zahlen vorliegen, sieht die Bilanz nicht so düster aus wie befürchtet. „Zahlreiche Hausarztpraxen sind von der Budgetierung nicht betroffen“, so die KVBW-Vorstände. „Andererseits ist es für die tatsächlich Betroffenen natürlich sehr bitter. Wir können nur dringend empfehlen, die Art der künftigen Praxisführung den Gegebenheiten anzupassen, solange die Budgetierung greift.“

Ausnahmemöglichkeiten oder Widerspruch prüfen

Für alle anderen ist es wichtig zu wissen, dass es Ausnahmemöglichkeiten gibt. So sind unter besonderen Voraussetzungen (wie z. B. Anfängerpraxis oder angestellter Weiterbildungsassistent) Anpassungen bei den Fallzahlen möglich. „Ob es sinnvoll sein kann, Widerspruch gegen den Honorarbescheid einzulegen, sollte gründlich geprüft werden. Dazu sollten Sie vorab Kontakt mit unserer Abrechnungsberatung aufnehmen“, empfiehlt Dr. Braun.

Infoveranstaltungen am 24. und 26. April

Am 24. und 26. April bieten wir dazu an jedem unserer Standorte eine Informations­veranstaltung an, an der auch die KVBW-Vorstände anwesend sein werden.   

Aktuelle Sonder-Vertreterversammlung am 17. April

Am Mittwoch, 17. April, gibt es dazu eine Sonder-Vertreterversammlung, an der darüber sowie über weitere Entwicklungen in der Gesundheitspolitik diskutiert wird. Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, ist die von der KVBW seit langem geforderte Entbudgetierung nun im Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthalten. „Wir fordern die Umsetzung rückwirkend zum 1.1.2024“, so die KVBW-Vorstände. „Doch versprochen wurde sie schon oft. Dass sie wirklich kommt, darauf können wir erst vertrauen, wenn das Gesetz wirklich verabschiedet wurde.“

(Stand: 12. April 2024)

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Die Kostenentwicklungen in den Praxen bereiten vielen Mitgliedern Sorge und den Vorstand erreichen dazu auch immer wieder Briefe. Auch der aktuelle Tarifabschluss für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) trägt zu dieser Entwicklung bei. Zum 1. März 2024 steigen in allen Tarifgruppen der MFA die Gehälter um 7,45 Prozent.

Tarifabschluss war dringend nötig

„Grundsätzlich war dieser Abschluss dringend nötig“, betont Vorstandsvorsitzender Dr. Karsten Braun. „Wir müssen den Praxisteams bessere Konditionen bieten, sonst wird sich der schon vielerorts manifestierte Fachkräftemangel verschärfen und die MFA werden mit den Füßen abstimmen.“ Dass sie dies oftmals schon tun, verdeutlichen folgende Zahlen: Die Anzahl der beschäftigten MFA ist im Jahr 2021 bundesweit um 7,9 Prozent gestiegen, in den Arztpraxen aber nur um 2,7 Prozent. In den Praxen sonstiger medizinischer Berufe verzeichnet man hingegen Anstiege um 4,8 Prozent, in Krankenhäusern um 12 Prozent und in sonstigen Einrichtungen um 53 Prozent.

Die Unzufriedenheit der MFA war groß, was angesichts der Bezahlung auch nicht verwundert: Ihr Stundenlohn lag mit 13,22 Euro nur wenig über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro. Selbst Pflegehilfskräfte mit nur einjähriger Ausbildung erhalten ab 1. Mai 2024 16,40 Euro. Für MFA¸ die in bestimmten Einrichtungen nach TVÖG EG5 bezahlt werden, liegt er nun bei 17,34 Euro.

Gestiegene Gehälter müssen beim Honorar berücksichtigt werden

Bei allem Verständnis für die Tariferhöhungen ist für den KVBW-Vorstand aber auch klar: „Die gestiegenen MFA-Gehälter müssen in den Honoraren berücksichtigt werden.“ Die nächsten Finanzierungsverhandlungen werden im Spätsommer geführt. „Wir setzen uns in allen Gesprächen mit Politik und Krankenkassen auf Bundes- und Landesebene für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Praxen ein.“

(Stand: 12. April 2024)

Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Die Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist eine der wichtigsten Aufgaben in den kommenden Monaten für den Vorstand und die KVBW. Dazu wurde nun ein entsprechendes abteilungsübergreifendes Projekt mit dem Namen ÄBD 2024+ gestartet. Mit dem neuen Begriff ÄBD (Ärztlicher Bereitschaftsdienst) soll deutlich gemacht werden, dass der Bereitschaftsdienst eben kein Notfalldienst, sondern nur eine Überbrückungsbehandlung darstellt. 

„Wir müssen bei diesem Projekt unglaublich viele Rahmenbedingungen und vertragliche Verpflichtungen beachten und viele Beteiligte einbeziehen“, so Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt. Daher gibt es Teilprojekte zu den Bereichen: neue Struktur der Notfallpraxen, Neuorganisation des Fahrdienstes, Vermittlung durch die 116117, Telemedizin, Kommunikation und Vertretungsmöglichkeiten. 

Hausärztliche Regelversorgung massiv belastet

Angesichts von über 900 unbesetzten Arztsitzen ist vor allem die hausärztliche Regelversorgung massiv belastet. „Wir entwickeln den ÄBD weiter, damit auch künftig die Regelversorgung zu Sprechstundenzeiten gesichert ist“, stellte Reinhardt in der Vertreterversammlung am 6. März klar. Die Umfrage unter den Mitgliedern, die kürzlich an alle verschickt wurde, ergab u. a., dass der Wunsch nach komfortablen Vertreterlösungen weiterhin hoch ist.

Die Veränderungen im Bereitschaftsdienst bedeuten für den Vorstand auch umfangreiches Krisenmanagement, denn wenn im Rahmen der Notbremse bereits geschlossene Notfallpraxen nicht mehr geöffnet werden, wie in Künzelsau, Möckmühl, Geislingen, Bad Säckingen und Waghäusel-Kirrlach, dann gibt es empörte Reaktionen.

„Mit solchen Maßnahmen machen wir uns weder in der Bevölkerung noch in der Politik Freunde, doch unsere Aufgabe ist in erster Linie, die Sicherstellung der Regelversorgung im Blick zu behalten“, so Reinhardt. Wenn Ärzte zu den Sprechzeiten fehlen, weil sie nachts im Bereitschaftsdienst tätig waren, würde es die ambulante Versorgung verschlechtern – das kann auch keiner wollen.  

(Stand: 11. März 2024)

Mehr kinderärztliche Weiterbildungsstellen

Dieser Einsatz hat sich ausgezahlt: Der Vorstand hatte sich im vergangenen Jahr dafür stark gemacht, dass die Förderung für die kinderärztliche Weiterbildung ausgebaut wird. Mit Erfolg: Das Land Baden-Württemberg fördert in diesem und im kommenden Jahr bis zu zehn zusätzliche Vollzeitstellen für die ambulante kinder- und jugendärztliche Weiterbildung mit einem Budget von insgesamt 648.000 Euro.

„Das hat unser Sozialminister Manfred Lucha möglich gemacht“, lobt Vorstands­vorsitzender Dr. Karsten Braun. „Diese Maßnahme ist ein Baustein, die vielerorts beklagte Not, einen Termin beim Kinderarzt zu finden, etwas abzumildern.“

Ausreichend sei diese Maßnahme aber noch lange nicht. Deshalb sei es wichtig, dass möglichst bald die Begrenzung der Fördermittel für die ambulante kinder- und jugendärztliche Facharztweiterbildung durch die Zuordnung in den nicht gedeckelten hausärztlichen „Fördertopf“ aufgehoben wird, so wie es die Gesundheits­minister­konferenz unter dem Vorsitz von Minister Lucha vergangenes Jahr beschlossen hat. 

Neuregelung der Weiterbildungsförderung notwendig

Damit aber nicht genug: „Es bedarf darüber hinaus einer kompletten Neuregelung haus-, fachärztlicher und psychotherapeutischer Weiterbildungsförderung auf Bundesebene. Für Psychotherapeuten gibt es bisher gar keine Weiter­bildungs­förderung“, kritisiert Braun. 

Die Zahl fachärztlicher Weiterbildungsstellen ist bundesweit gedeckelt, die Mittel bringen zur Hälfte die Krankenkassen und die Ärzte. Es könne nicht sein, dass unsere Mitglieder beim Wegfall einer Deckelung immer höhere Umlagen für die Finanzierung der Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte leisten müssen, so Braun. 

Die zuverlässige Bereitstellung von Fördermitteln auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch den Staat oder die Krankenkassen sichert auf Dauer die ambulante Versorgung und erhöht die Attraktivität der Niederlassung.

(Stand: 11. März 2024)

Austausch im Vorstandsquartett

Was machen eigentlich die ehemaligen KV-Chefs Dr. Norbert Metke und Dr. Johannes Fechner? Auch wenn die beiden auf der gesundheitspolitischen Bühne nicht mehr präsent sind, verfolgen sie weiterhin mit großem Interesse das Geschehen. Regelmäßig treffen sie sich auch mit ihren Nachfolgern Dr. Doris Reinhardt und Dr. Karsten Braun. 

Beliebter Treffpunkt für das „Vorstandsquartett“ ist eine Stuttgarter Raucherbar mit Zutritt ab 18, „da sind wir vier ja gerade eben drüber“, meint Braun scherzhaft. 
Braun und Reinhardt schätzen den Austausch mit ihren Vorgängern. „Im Großen und Ganzen sind sie mit unserer Arbeit zufrieden“, sagen die beiden augenzwinkernd. 

Dass die Ex-KVBW-Chefs nun nur noch in der Rolle der Beobachter sind, damit haben sie kein Problem. Braun: „Sie beneiden uns nicht um die Baustellen, an denen wir arbeiten müssen.“

(Stand: 11. März 2024)

Viermal im Jahr trifft sich der Vorstand mit den Vertretern der B52-Verbändekooperation Baden-Württemberg, in dem sich vier große Krankenkassen (BKK Landesverband Süd, die IKK classic, der Verband der Ersatzkassen Baden-Württemberg und die KNAPPSCHAFT - Regionaldirektion München) zusammengeschlossen haben. Den Austausch zwischen KVBW und den Krankenkassen zu pflegen und sich über politische Themen auszutauschen, das sind die zentralen Anliegen der Gespräche. 

Das erste Treffen in diesem Jahr fand in den Räumen unserer Tochterfirma, der KV SiS BW Sicherstellungs-GmbH in Mannheim, statt. Das ist einer der beiden Service-Center-Standorte für die Nummer mit den Elfen, der 116117, die sich unter anderem um die Vermittlung von Patienten im ärztlichen Bereitschaftsdienst kümmert. Dass diese viel besser als ihr Ruf ist, wurde an diesem Nachmittag deutlich. Die Krankenkassen-Chefs erlebten live einen Nachmittag im 116117-Patientenservice.  

In der Vergangenheit wurde die Erreichbarkeit der Nummer häufig kritisiert. Die aktuellen Zahlen verdeutlichen die positive Entwicklung der KV SiS BW Sicherstellungs-GmbH. Gegenüber 2022 wurde die Erreichbarkeit im vergangenen Jahr um fast 20 Prozentpunkte auf 79 Prozent verbessert, erläuterte Geschäftsführer Daniel Herrmann. Mittlerweile nehmen die Mitarbeiter über 80 Prozent der Anrufe mit einer Wartezeit von unter drei Minuten an. 

Gelungen ist dies durch eine Optimierung der Einsatzplanung, deutlich mehr Personaleinsatz, eine Patientensteuerung über die strukturierte Ersteinschätzungssoftware (SmED) sowie geschicktes Personalrecruiting auf Social-Media-Kanälen. Der Einsatz von Teilzeitkräften zu Spitzenzeiten wie samstagvormittags und der Hilfe von Medizinstudierenden haben ebenso einen Anteil an dieser positiven Entwicklung.  

Auch zu Beginn der „Notbremse“ im ärztlichen Bereitschaftsdienst war die 116117 eine wichtige und verlässliche Unterstützung. Ein erhöhtes Anrufvolumen konnte in dieser Zeit nicht festgestellt werden. Regelmäßige Hospitationen haben zudem die Kooperation mit den Rettungsleitstellen verbessert. 

Für Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt steht fest: „Für die Zukunft liegt unser Fokus auf einer weiteren Erhöhung der Erreichbarkeit, Reduzierung der Wartezeit, sowie der Implementierung digitaler Angebote.“ 

(Stand: 19. Januar 2024)

Die Ergebnisse des Krisengipfels Anfang Januar, die Digital-Gesetze, die Krankenhaus- und Notfallreform, die geplante Entbudgetierung der Hausärzte – wenn die KVBW-Vorstände in Berlin sind, gibt es jede Menge Themen, die mit (berufs-) politischen Entscheidungsträgern zu besprechen sind. Dazu bieten sich auch Veranstaltungen an wie die Neujahrsempfänge des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes sowie der KBV vergangene Woche.  

„Wir haben Lauterbach bei beiden Terminen aus nächster Nähe erlebt und viele gute Gespräche geführt“, resümieren Dr. Braun und Dr. Reinhardt. Neben den beiden saßen am Baden-Württemberg-Tisch auch KVBW-Geschäftsführerin Susanne Lilie, VV-Vorsitzender Thomas Heyer, die VV-Mitglieder Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Burkhard Lembeck, Wolfgang Miller, GBA-Mitglied Karin Maag sowie Medi-Vorsitzender Norbert Smetak.  

„Insgesamt ist festzustellen, dass wir bei aller Kritik an der Gesundheitspolitik erfreut feststellen, dass die ambulante Versorgung mit ihren Problemen wieder in den Fokus gerückt ist, wenngleich wir derzeit noch den Blick auf unsere Fachärzte vermissen“, so Braun. „Lauterbach kündigte erneut die Entbudgetierung der Hausärzte an, konsequenterweise muss es mit der für die Fachärzte weitergehen. Er bestätigte auch eine Bagatellgrenze von 300 Euro, wie ich sie schon lange gefordert hatte.“ 

Ein klares Bekenntnis der Deutschen Ärzteschaft zur Demokratie und gegen jede Form von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit gab es von BÄK-Präsident Klaus Reinhardt im Kaufhaus KaDeWe, an dessen unrühmliche Vergangenheit im Nationalsozialismus auch Lauterbach erinnert. Die jüdische Besitzerfamilie war von den Nazis enteignet worden. 

Begleitend zu beiden Veranstaltungen nahmen die KVBW-Vorstände an verschiedenen Terminen bei der KBV teil: zur Besprechung, Wertung und Abstimmung in Bezug auf das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, haus- und fachärztliches Honorar sowie das Eckpunktepapier Notfallversorgung.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung, 10. Januar 2024: Lob und Kritik bei der KVBW zu den Maßnahmen des Krisengipfels

(Stand: 19. Januar 2024)

Die Vertreterversammlung (VV) hat am Nikolaustag mit überwältigender Mehrheit unser neues Konzept Notfalldienst 2024+ beschlossen. Es gab viel Lob und Anerkennung für die Arbeit des Vorstandes. „Das hat uns sehr gefreut, denn es war ein enormer Kraftakt, innerhalb von nur fünf Wochen eine neue Struktur für unseren Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg zu entwickeln“, so die stellvertretende KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Reinhardt. Seit Ende Oktober gab es zahlreiche intensive Sitzungen mit der Taskforce, die sich aus Mitarbeitenden verschiedener Geschäftsbereiche zusammensetzt. Dr. Doris Reinhardt entscheidet dabei nicht vom grünen Tisch aus. Die Allgemein­medizinerin bringt langjährige praktische Erfahrungen aus ihrer hausärztlichen Tätigkeit im Ortenaukreis ein. Die Dienste außerhalb der regulären Sprechzeiten gehörten da ganz selbstverständlich dazu: „Ich habe leidenschaftlich gerne Dienst gemacht, auch Nachtdienste. Ich gucke auf das System mit einem Herzen, das selbst immer gerne versorgt hat.“ Nach der Wahl in den KV-Vorstand hat sie eine andere Rolle, profitiert dabei aber enorm davon, dass sie die Anforderungen im Bereitschaftsdienst genau kennt. Das bildet die Basis ihrer Reformstrategie: „Wir schauen unsere Ressourcen an und schauen den Bedarf an. Wir machen eine ehrliche Struktur, mit einem ehrlichen Preisschild."

Die Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes schafft Ressourcen für die Regelversorgung.

Die zentralen Punkte für den Notfalldienst 2024+

Vertretungsmöglichkeiten

Im Januar stellen wir Ihnen auf dieser Homepage eine Plattform zur Verfügung, um nach einer Vertretungsmöglichkeit zu suchen. Sie können dann dort eine „Anzeige“ schalten, um einen persönlichen Vertreter für Ihren Dienst zu finden. Wir wollen Ihnen dafür auch einen Mustervertrag an die Hand geben. 

Weniger Dienste – mehr Sicherheit

Unser Ziel ist, mit unserem neuen Konzept Ihre Dienstbelastung zu senken. Um Sie zudem von den anstrengenden Nachtdiensten zu entlasten, organisieren wir den Fahrdienst neu. Es wird künftig keine Selbstfahrerdienste mehr geben. Wir etablieren einen zentralen Fahrdienst und gewährleisten so, dass niemand allein unterwegs sein muss.

Patientensteuerung und Telemedizin

Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe brauchen, müssen in die richtige Versorgungsebene gelotst werden. Wir sehen ein großes Potenzial, um Anfragen, die bei der Rufnummer 116117 eingehen, telemedizinisch abschließend zu behandeln, sodass viele Menschen gar nicht erst in eine Notfallpraxis zu kommen brauchen. Mit unserem Tele­medizin­angebot docdirekt und dem telemedizinischen  Angebot bei der 116117 an den Wochenenden tagsüber haben wir seit Jahren Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt, auf die wir nun aufbauen können.

(Stand: 12. Dezember 2023)

Erfreuliches gibt es von den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen in Baden-Württemberg zu berichten: Der Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun hat gemeinsam mit KVBW-Geschäftsführerin Susanne Lilie und dem Verhandlungsteam aus ihrem Geschäftsbereich Vertragswesen ein Gesamtplus von 188,3 Millionen Euro bzw. 6,1 Prozent bezogen auf den budgetierten Teil der Gesamtvergütung (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung – MGV) erzielt. Damit wird der Abschluss zwischen KBV und GKV-Spitzenverband auf Bundesebene deutlich übertroffen.

„Es ist das höchste Ergebnis, das wir in Baden-Württemberg seit Jahren überhaupt verhandeln konnten“, berichtet Dr. Karsten Braun und ergänzt: „Es war ausgesprochen schwierig, das zu verhandeln." Er betont, dass er es bei allem Frust, der aufgrund der aktuellen Lage in den Praxen herrscht, grundsätzlich für wichtig halte, mit den Krankenkassen vernünftig im Dialog zu bleiben – anders als im Bund – und die Versorgung als Ganzes nicht aus den Augen zu verlieren. „Unser Honorarplus in Baden-Württemberg ist auch das Ergebnis einer seit vielen Jahren gut funktionierenden Zusammenarbeit und Beziehungen zwischen der KVBW und den Krankenkassen.“

(Stand: 11. Dezember 2023)

Die Verunsicherung und die vielen Fragen, die in Folge des BSG-Urteils und des Notfallplans zum ärztlichen Bereitschaftsdienst auftauchen, nehmen die beiden Vorstände Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt sowie die aktiv beteiligten Geschäftsbereiche in der KVBW sehr ernst. Es gibt ein großes Informations­bedürfnis bei den Mitgliedern, dem wir mit verschiedenen Kommunikations­maßnahmen gerecht werden wollen.

Sehr viel Zeit nehmen sich die Vorstände für die wöchentlichen Online-Meetings mit den Kreis- und Notfallpraxis-Beauftragten und den Notfallpraxis-Koordinatorinnen. Diese Verantwortlichen für die Organisation der Notfallpraxen vor Ort sind in diesen Tagen besonders gefordert. Bei den Videokonferenzen haben sie Gelegenheit, ihre Sorgen und Nöte zu thematisieren und Fragen zu stellen. Neben den Vorständen sind Kerstin Schubert, die Geschäftsbereichsleiterin Notfalldienst, und Kai Sonntag, Leiter der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, sowie weitere Mitarbeitende der KVBW anwesend. 

In mehreren Schnell­informationen an die KVBW-Mitglieder hat der Vorstand aktuell und zeitnah informiert und viele Fragen beantwortet. Ausführliche FAQs gibt es auf dieser Homepage. Die Informationsbroschüre zum Notfalldienst wurde aktualisiert und auf die neuen Anforderungen abgestimmt. Die Patienteninfo: Notfallpraxen mit verkürzten Öffnungszeiten können Praxen herunterladen und als Aushang in ihrem Wartezimmer nutzen.

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(Stand: 7. November 2023)

Die schwierige kinderärztliche Versorgung in vielen Gebieten in Baden-Württemberg ist eine Herausforderung, um die sich der KVBW-Vorstand auf vielen Ebenen kümmert. Ein erster politischer Erfolg ist nun zu verzeichnen: Die Gesundheits­minister­konferenz unter Vorsitz des baden-württembergischen Ministers Manfred „Manne“ Lucha hat auf ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, die Kinderärztinnen und Kinderärzte bei der Förderung der Weiterbildung in das „Förderprogramm Weiterbildung“ Allgemeinmedizin laut § 75a SGB V aufzunehmen, also in den hausärztlichen Fördertopf.

Für diese Entscheidung haben sich die KVBW-Vorstände Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt in den vergangenen Monaten sehr stark eingesetzt. „Dass Sozialminister Lucha unserer Empfehlung folgt, zeigt einmal mehr, dass wir in Baden-Württemberg eine gute Kooperation mit dem Sozialministerium pflegen“, so der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun. Der Beschluss müsse nun rasch Eingang in die Gesetzgebung finden, es böte sich zum Beispiel eine Aufnahme in das geplante Gesund­heitsversorgungs­stärkungsgesetz (GVSG) an.

Für den kinderärztlichen Nachwuchs ist das eine gute Nachricht, denn damit wäre dann eine unbegrenzte Förderung der kinderärztlichen Weiterbildung möglich – analog zu den Hausärzten. Gleichzeitig entlastet diese Neuerung den fachärztlichen Fördertopf, sodass mehr Mittel für die Weiterbildungsförderung in anderen Fächern zur Verfügung stehen. Hier sind die Gelder gedeckelt und so stark nachgefragt, dass derzeit alle Förderstellen für 2023 bereits ausgeschöpft sind.

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(Stand: 7. November 2023)

Der Mangel an medizinischen Fachangestellten (MFA) gefährdet zunehmend die ambulante Versorgung und der Unmut der Beschäftigten ist groß. Deshalb haben die MFA-Verbände am 8. September 2023 eine große Protestveranstaltung in Berlin organisiert. Es versammelten sich knapp 2.000 Menschen vor dem Brandenburger Tor, um der Gesundheitspolitik die „Rote Karte“ zu zeigen.

Zu den zahlreichen Rednern von Kammern, Ärzte- und Zahnärzteverbänden gehörte auch Dr. Doris Reinhardt. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende betonte, dass die Sicherstellung der Patientenversorgung nicht möglich sei, wenn MFA fehlen. „Sie stellen sich mit einer Vielzahl von Qualifikationen und mit viel Menschlichkeit zur Verfügung. Ihr Anspruch, von dieser Gesellschaft anerkannt und wertgeschätzt zu werden, wird auch von uns eingefordert“. 

Die Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe (VMF), Hannelore König, freute sich über die große Beteiligung und über den  Zusammenschluss der Teilnehmenden. „Es ist wichtig, dass die Betroffenen in den ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen, aber auch in den Dentallaboren, gemeinsam in Berlin aufgetreten sind, um auf das verheerende Ausmaß der gesundheitspolitischen Fehlentscheid­ungen aufmerksam zu machen.“

(Stand: 8. September 2023)

Dr. Karsten Braun nutzte sein Statement bei der Krisensitzung in Berlin am 18. August 2023, um den Ärger mit Einzelprüfanträgen der Krankenkassen zum politischen Thema zu machen: „Oftmals handelt es sich dabei um Bagatellbeträge. Für den betroffenen Arzt sind die Stellungnahmen für Einzelprüfungen jedoch immer mit viel Arbeit und Zeit verbunden. Er ist aber doch Arzt geworden, um Patienten zu behandeln und nicht um völlig unnötige Stellungnahmen zu schreiben.“ 

In Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Einzelfallprüfanträge auf rund 7.500 im Jahr verfünffacht. Damit bekommt jede zweite Praxis mindestens einmal im Jahr unangenehme Post von der Prüfstelle. Davon betroffen sind auch jene Praxen, die sich laut statistischer Prüfung völlig wirtschaftlich verhalten haben. 

„Diese medizinisch unsinnigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen müssen endlich abgeschafft werden“, forderte Braun. „Derartige Prüfanträge sind eine reine Maßnahme, um Ängste zu schüren und Ärztinnen und Ärzte an der Verordnung von Medikamenten und Heilmitteln zu hindern. Hier ist von Seiten der Krankenkassen mehr Fehlertoleranz gefragt, wenn wir in Zeiten von Ärztemangel froh sind über jeden, der im System bleibt oder mehr Fälle versorgt. Dennoch halten manche Krankenkassen an diesem Prüfsystem fest, da sie den ‚Polizeieffekt‘ dieser Anträge schätzen, wenn Ärztinnen und Ärzte die Kosten für Medikamente oder Heilmittel aus eigener Tasche zahlen müssen. Wir sind nicht dafür da, um Finanzlöcher der Kassen zu stopfen und wir sind auch nicht dafür da, um unsinnige Stellungnahmen zu schreiben, sondern um Patienten zu versorgen.“

(Stand: 18. August 2023)

Höhepunkt der bundesweiten Aktion „PraxenKollaps. Praxis weg, Gesundheit weg!“ war die Krisensitzung in Berlin am 18. August 2023 mit rund 800 Niedergelassenen aus ganz Deutschland. In eindrucksvollen Statements machten Repräsentanten aller KVen, darunter der KVBW-Vorstand Dr. Karsten Braun, gegenüber Politik und Öffentlichkeit klar: So geht es nicht mehr weiter! Die Politik muss endlich umsteuern, um die ambulante Versorgung zu retten. 

Parallel zu den laufenden Finanzierungsverhandlungen benennt eine Medien­kampagne die wichtigsten Problemfelder wie den Fachkräftemangel oder die fehleranfällige Telematik­infrastruktur (TI). Am Ende der Veranstaltung beschloss die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) handfeste Forderungen an Gesundheitsminister Lauterbach, die die KVBW voll unterstützt.

Das sind die Forderungen der Praxen an die Politik:

  1. Tragfähige Finanzierung: Retten Sie die Praxen aus den faktischen Minusrunden und sorgen Sie dafür, dass auch Inflation und Kostensteigerungen unmittelbar berücksichtigt werden!
  2. Weg mit der Budgetierung: Beenden Sie die Budgetierung, damit auch Praxen endlich für alle Leistungen bezahlt werden, die sie tagtäglich erbringen!
  3. Ambulantisierung: Setzen Sie die angekündigte Ambulantisierung um – mit gleichen Spielregeln für Kliniken und Praxen!
  4. Digitalisierung: Sorgen Sie für nutzerfreundliche und funktionstüchtige Technik sowie die entsprechende Finanzierung.
  5. Mehr Weiterbildung: Die ärztliche und psychotherapeutische Weiterbildung muss schwerpunktmäßig ambulant stattfinden.
  6. Weniger Bürokratie: Schnüren Sie das angekündigte Bürokratieabbaupaket, damit wieder die Medizin im Vordergrund steht.
  7. Weg mit den Regressen: Schaffen Sie die medizinisch unsinnigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen ab!

(Stand: 18. August 2023)