Innovationsfonds des G-BA
Neue Versorgungsformen & Versorgungsforschung
Sie möchten die KVBW als Projektpartner für Ihre Projektidee anfragen?
Sie interessieren sich für neue Versorgungsformen oder Versorgungsforschung? Sie haben innovative Projektideen, in deren Rahmen die ärztliche oder psychotherapeutische Versorgung durch Mitglieder der KVBW betroffen ist? Und: Sie sind auf der Suche nach Projektpartnern? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Sie finden hier Informationen, Ansprechpartner und Tipps, wie Sie Ihr Vorhaben bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) vorstellen können und wie das Antragsverfahren für die Beantragung von Fördergeldern aus dem Innovationsfonds des G-BA abläuft.
Was ist der Innovationsfonds des G-BA?
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (2015) enthielt den Auftrag für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), einen Innovationsfonds zu schaffen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 92a des Sozialgesetzbuch V (SGB V). Das Ziel: Über die finanzielle Förderung innovativer Projekte soll die medizinische Versorgung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickelt werden.
So nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Um Ihr Vorhaben besser beurteilen zu können, bitten wir Sie, einige Angaben zu Ihrem Projekt zu machen. Das KVBW-Team aus dem Geschäftsbereich Vertragswesen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte speichern Sie das Kontaktformular auf Ihrem Endgerät ab. Füllen Sie es an Ihrem Bildschirm aus. Und: Drücken Sie dann auf den Button „Absenden per E-Mail, um es mit Ihrem E-Mail-Programm zu verschicken.
Welche Projekte fördert der Innovationsfonds des G-BA?
Gefördert werden Projekte zu neuen Versorgungsformen sowie Versorgungsforschung, die über die Regelversorgung hinausgehen. Jedes geförderte Projekt muss wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden und folgende Kriterien erfüllen:
- Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung
- Potenzial für eine dauerhafte Aufnahme in die Regelversorgung
- tragfähiges Evaluationskonzept
Wie stelle ich einen Antrag für eine Förderung aus dem Innovationsfonds des G-BA?
Bei der Antragsstellung ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen. Die Mittelvergabe erfolgt über ein zweistufiges Antragsverfahren:
- Stufe 1: Förderung der Konzeptentwicklung zur Ausarbeitung qualifizierter Anträge
- Stufe 2: Förderung der Projektdurchführung über maximal vier Jahre
In Dokument Ablauf der Antragsstellung werden die einzelnen Schritte der Antragsstellung dargestellt.
Welche Rollen kann die KVBW einnehmen?
Die KVBW kann bei den Innovationsfondsprojekten drei unterschiedliche Rollen einnehmen:
- Konsortialführerin: Die Konsortialführerschaft ist vergleichbar mit der klassischen Projektleitung. Durch sie werden Entscheidungen getroffen oder herbeigeführt und die Projektarbeit koordiniert sowie mit dem Fördergeldgeber kommuniziert.
- Konsortialpartnerin: Eine Konsortialpartnerschaft stellt eine Art Teilprojektleitung dar. Hierbei werden Teile des gesamten Projekts thematisch eigenverantwortlich bearbeitet und an den jeweiligen Konsortialführer weitergegeben. Ein Konsortialpartner entscheidet mit über die Entwicklung und Durchführung des Projektes.
- Kooperationspartnerin: Die Rolle des Kooperationspartners ist die kleinste Rolle. Hierbei werden einzelne Themengebiete bearbeitet und an den Konsortialpartner oder -führer übergeben. Im Gegensatz zu Konsortialführer- und Konsortialpartnerschaften ist ein Kooperationspartner regelmäßig nicht direkt bei der Antragsstellung beteiligt und nicht direkt fördermittelberechtigt.
Welche Aufgabe hat der Innovationsausschuss?
Der beim G-BA ansässige Innovationsausschuss veröffentlicht regelmäßig Förderbekanntmachungen für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Die Förderbekanntmachungen gliedern sich in einen themenoffenen und einen themenspezifischen Teil. Zu den zehn stimmberechtigten Mitgliedern des Innovationsausschusses gehören Vertreter
- der Krankenkassen
- der Deutschen Krankenhausgesellschaft
- der Zahnärzte
- des Bundesgesundheits- sowie Bundesforschungsministeriums und
- der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Experten aus Wissenschaft und Versorgungspraxis beraten den Ausschuss bei der Auswahl der Projekte.
Wie hoch ist das Fördervolumen?
Durch das vom Bundestag beschlossene Digitale-Versorgung-Gesetz (2019) wird der Innovationsfonds fortgeführt. In den Jahren 2020 bis 2024 beträgt das Fördervolumen pro Jahr 200 Millionen Euro, die der Innovationsauschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses verteilt. Der größte Teil der Finanzmittel in Höhe von 160 Millionen Euro wird für neue Versorgungsformen eingesetzt, während 40 Millionen Euro an Projekte zur Versorgungsforschung vergeben werden.