Sicherstellung

Ambulante Versorgung wird sichergestellt

Kein Arzt oder Psychotherapeut lässt sich einfach so in seiner Praxis nieder. Zumal im Studium über die Praxis der vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit nicht viele Worte gemacht werden. Anders bei uns. Die Niederlassungs­be­ra­tung der KVBW macht Tag für Tag in intensiven Detailgesprächen den Weg zur eigenen Praxis frei und erfüllt damit eine der tragenden Säulen des gesetzlichen Auftrages: die Sicherheit nämlich, dass dem individuellen Bedarf in den Regionen Baden-Württembergs entsprechend, immer eine ausreichende Zahl von Ärzten und Psychotherapeuten für die ambulante Versorgung der Menschen zur Verfügung steht. Auch die Organisation eines leistungsfähigen Notfalldienstes an Wochenenden und Feiertagen ist ein Teil davon.

Die Kassenärztliche Vereinigung agiert hier allerdings nicht völlig frei, denn die Sicherstellung ist eingebunden in das Korsett einer gesetzlichen Bedarfsplanung. Deshalb sind viele Regionen für die Niederlassung weiterer Ärzte oder Psychotherapeuten gesperrt. Gemeinsame Ausschüsse mit den Krankenkassen entscheiden über die Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten. Gemeinsame Verfahren erfordern manchen Kompromiss. Aber das hält uns nicht davon ab, die gesetzlichen Stolpersteine im Interesse unserer Mitglieder und der Patienten weitgehend aus dem Weg zu räumen.