ICD-10-Diagnosen
Diagnoseschlüssel und Kodierrichtlinien
Als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut sind Sie gesetzlich verpflichtet, die für die Behandlung maßgeblichen ICD-10-Diagnosen mit Ihrer Quartalsabrechnung zu übermitteln (§ 295 SGB V). Über den Gesundheitsfonds bestimmen die Diagnoseschlüssel das vertragsärztliche und -psychotherapeutische Honorar mit. Korrekte Kodierung ist bares Geld wert, denn die ICD-10-Kodierungen beeinflussen direkt die Gesamtvergütung der KVBW. Damit hängt letztlich das Honorar Ihrer Praxis von einer umfassenden Kodierung ab. Wer lückenhaft, falsch oder unplausibel kodiert, riskiert, in eine Prüfung zu geraten oder die Streichung von Gebührenpositionen.
Kodierunterstützung in der Praxissoftware
Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) unterstützt Sie beim Verschlüsseln von Diagnosen – ob bei der Abrechnung oder bei der Angabe der Diagnose auf der AU oder dem Rezept. Basis ist und bleibt die ICD-10-GM.
Mehr zu den digitalen Helfern beim Kodieren:
ICD-10-Browser der KBV
Kodier-Manuale des Zi
Zi-Online-Kodierhilfe und Zi-Thesauren
Ohne ICD-Diagnose – Verdacht auf Off-Label-Use
Eine korrekte Kodierung schützt Sie außerdem vor zu Unrecht eingeleiteten Prüfverfahren im Verordnungsbereich. Fehlt die passende ICD-10-Diagnose zu einer ausgestellten Arzneimittel-Verordnung, kann der Verdacht auf einen Off-Label-Einsatz entstehen. Dies kann eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nach sich ziehen. Weitere Infos und Ansprechpartner zu diesem Thema finden Sie hier.
Praxiskennzahlen zur ICD-10-Kodierung
Wollen Sie wissen, wo Sie hinsichtlich Ihrer Kodierqualität stehen? Nutzen Sie die Berichte zur Diagnosequalität Ihrer eigenen Praxis. Sie können Ihre persönlichen Praxiskennzahlen zur ICD-10-Kodierung im Dokumentenarchiv unseres geschützten Mitgliederportals abrufen (Aktentyp 'Unternehmen Praxis').