Ärzte in Weiterbildung & Psychotherapeuten in Ausbildung
Sie möchten einen Arzt in Weiterbildung zum Facharzt (ÄiW) oder Psychotherapeuten in Ausbildung (Weiterbildungsassistent) in Ihrer Praxis beschäftigen? Was Sie dazu wissen und beachten sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sie finden auch Informationen zur finanziellen Förderung von allgemeinmedizinischer sowie fachärztlicher Weiterbildung und psychotherapeutischer Ausbildung.
Ablauf: Anstellung und Förderung eines Arztes in Weiterbildung (AiW)
Klicken Sie die Grafik an, um zum PDF zu gelangen.
Assistenten in Weiterbildung und Ausbildung beschäftigen
Um einen Arzt in Weiterbildung in Ihrer Praxis anzustellen, benötigen Sie eine sogenannte Assistentengenehmigung. Diese können Sie bei uns, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), beantragen.
Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Anstellungsverhältnisses bei der KVBW ein und kalkulieren Sie dabei eine Mindestbearbeitungszeit von sechs Wochen für Ihren Antrag ein. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer weiteren Planung.
Antragsformulare Ärzte
Wenn der zu beschäftigende Arzt in Weiterbildung (Weiterbildungsassistent) noch Zeiten der Mindestweiterbildungszeit (gemäß WBO 2020) bzw. Zeiten für die Zusatz- oder Schwerpunktbezeichnung absolvieren muss, nutzen Sie bitte folgenden Antrag.
Wenn der zu beschäftigende Arzt bereits alle erforderlichen Mindestweiterbildungszeiten (gemäß WBO 2020 oder WBO 2006) absolviert und vor hat, sich zur Facharztprüfung anzumelden, reichen Sie bitte folgenden Antrag ein.
Antragsformular AiW Übergang Fachgespräch
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung (AiW) im Übergang bis zum Fachgespräch und der im Anschluss geplanten Kooperation
Wenn sich die zu beschäftigende Person in der Ausbildung zum Erwerb der deutschen Approbation (ohne Kenntnisprüfung) oder in der Ausbildung zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung befindet, reichen Sie bitte folgenden Antrag ein.
Antragsformular Erwerb der deutschen Approbation
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Assistenten
Bitte beantragen Sie, soweit Ihre Fachgruppe zu den förderfähigen Fachgruppen gehört, parallel die entsprechende Förderung!
Antragsformulare Psychotherapeuten (PPT/KJP)
Wenn sich die zu beschäftigende Person (Ausbildungsassistent) in der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PPT) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) befindet, nutzen Sie bitte folgenden Antrag.
Wenn sich die zu beschäftigende Person (Weiterbildungsassistent) in der psychotherapeutischen Weiterbildung mit Approbation befindet, reichen Sie bitte folgenden Antrag ein.
Antragsformular Genehmigung Beschäftigung PPT/KJP
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Psychologischen Psychotherapeuten (PPT/KJP) in Weiterbildung
Unsere kostenlose Onlinebörse ist der Marktplatz für Weiterbildungsstellen in Haus- und Facharztpraxen. Suchen Sie nach Ärzten in Weiterbildung bzw. freien Weiterbildungsstellen oder geben Sie selbst ein Inserat auf.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Genehmigung zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten kann zur Absolvierung der nach der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung erforderlichen Mindestweiterbildungszeiten sowie nach Vorliegen der erforderlichen Mindestweiterbildungszeiten in der Übergangszeit bis zum Fachgespräch und der anschließend geplanten Anstellung bzw. Zulassung durch den Zulassungsausschuss für Ärzte erteilt werden.
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten
Approbationsurkunde/Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung/Facharztanerkennung (falls vorhanden) des Arztes in Weiterbildung (in Kopie)
Weiterbildungsbefugnis des Antragstellers (in Kopie)
Antrag auf Förderung Arzt in Weiterbildung unter Weiterbildungsförderung | KVBW, falls Ihre Fachgruppe zu den förderfähigen Fachgruppen zählt
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Assistenten zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung oder zum Erwerb der Approbation (ohne Kenntnisprüfung)
Erlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Assistenten in der Weiterbildung zum ärztlichen Psychotherapeuten für die nach der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung erforderlichen Langzeittherapien und die dazu notwendigen Stundenkontingente
Approbationsurkunde nach § 3 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) des Psychotherapeuten in Weiterbildung (in Kopie)
Weiterbildungsbefugnis des Antragstellers (in Kopie)
Nachweise über absolvierte Weiterbildungszeiten und ggf. Gründe bei Unterbrechungen
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Ausbildungsassistenten zum Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Bescheinigung der Ausbildungsstätte über den Beginn der Ausbildung des Psychotherapeuten in Ausbildung und dessen Ausbildungsstand (in Kopie)
Kooperationsvereinbarung zwischen Ausbildungsstätte und Antragsteller oder eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über das Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Antragsteller (in Kopie)
Das vom Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeuten oder vom Ärztlichen Leiter des MVZ sowie vom Weiterbildungsassistenten unterzeichnete Antragsformular können Sie gerne eingescannt per E-Mail an unten stehende E-Mail-Adresse senden. Die beizufügenden Nachweise sind in Kopie ausreichend und Sie können uns diese ebenfalls eingescannt per E-Mail schicken. Bitte sehen Sie von Mehrfachzusendungen über unterschiedliche Kommunikationswege ab.
Leistungen, welche von nicht genehmigten Assistenten erbracht werden, können von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg nicht anerkannt werden. Ausbezahlte Honorare werden daher vom jeweiligen Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeuten zurückgefordert. Darüber hinaus kann die Beschäftigung von ungenehmigten Assistenten zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens führen.
Die Abrechnung der vom Assistenten erbrachten Leistungen erfolgt über den Genehmigungsinhaber.
Hintergrund: Die vom Assistenten erbrachten Leistungen gelten als persönliche Leistung des Genehmigungsinhabers.
Der Assistent darf nicht der Vergrößerung der Vertragsarztpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs dienen.
Hintergrund: Sinn und Zweck der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bestehen darin, dass diesem praktische Erfahrung und zusätzliche Kenntnisse vermittelt werden, um auch in Zukunft eine möglichst hohe Versorgungsqualität zu gewährleisten.
Eine Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wird erteilt, wenn der Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut vorübergehend gehindert ist, seinen vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Pflichten in vollem Umfang nachzukommen.
Gemäß § 34 Abs. 4 Heilberufe-Kammergesetz i. V. m. der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg muss die berufliche Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung angemessen vergütet werden. Als Orientierungswert für eine angemessene Vergütung kann der Durchschnittswert der Vergütung auf der Basis der branchenüblichen Tarifverträge entsprechend dem jeweiligen Stand der Weiterbildung zugrunde gelegt werden. Für weitere Informationen bitten wir Sie sich an Ihre zuständige Ärztekammer zu wenden.
Die Zulassung verpflichtet den Arzt nach § 19a Abs. 1 Ärzte-ZV die vertragsärztliche Tätigkeit vollzeitig auszuüben. Nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der geltenden Fassung hat die Weiterbildung mindestens in halbtags zu erfolgen.
Die Genehmigung eines Vertragsarztes mit vollem Versorgungsauftrag als Weiterbildungsassistent ist damit ausgeschlossen.
Der Vertragsarzt hat jedoch die Möglichkeit, sich für die Zeit der Weiterbildung einen Vertreter in seiner Vertragsarztpraxis genehmigen zu lassen oder das Ruhen der Zulassung beim Zulassungsausschuss für Ärzte zu beantragen. Für eine ausführliche Beratung stehen Ihnen unsere Niederlassungsberater im Hause zur Verfügung.
Auch weiterbildungsbefugten angestellten Ärzten in der Vertragsarztpraxis kann ein Weiterbildungsassistent genehmigt werden. Ist ausschließlich der angestellte Arzt in der Vertragsarztpraxis weiterbildungsbefugt, muss neben der Weiterbildungsbefugnis des angestellten Arztes auch die von der Ärztekammer erteilte Zulassung als Weiterbildungsstätte vorgelegt werden. Der Antrag ist in diesen Fällen vom Vertragsarzt und angestellten Arzt in der Vertragsarztpraxis zu stellen.
Hat ein Weiterbildungsassistent seine Pflichtweiterbildungszeit erfüllt und sich zur Facharztprüfung angemeldet, können Sie einen „Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung im Übergang bis zum Fachgespräch und der im Anschluss geplanten Kooperation“ (Link siehe unten) stellen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg kann für ihn in der Übergangszeit bis zum Fachgespräch und der anschließend geplanten Anstellung oder Zulassung eine weitere Genehmigung zur Beschäftigung als Arzt in Weiterbildung für maximal ein Jahr erteilen.
die Genehmigung der Anstellung oder Zulassung durch den Zulassungsausschuss für Ärzte beantragen und
die Genehmigung der Anstellung oder Zulassung durch den Zulassungsausschuss für Ärzte erteilt bekommen.
In unterversorgten Gebieten besteht ab nach § 18 der ZuZ-Richtlinie (gültig ab 01.01.2025) die Möglichkeit eine Förderung zu erhalten. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg geht auf die förderberechtigten Praxen zu.
Wir fördern die Weiterbildung zum Facharzt: Als niedergelassener Arzt mit Weiterbildungsbefugnis der Ärztekammer können Sie einen Zuschuss von monatlich 5.400 Euro (ab 1. Januar 2025: 5.800 Euro) beantragen, um einen Weiterbildungsassistenten anstellen, weiterbilden und ihm eine vergleichbare Vergütung wie im Krankenhaus zahlen zu können.