Zweitmeinungsverfahren
Alles Wichtige zur genehmigungspflichtigen Leistung
Rechtsgrundlagen
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren/Zm-RL)
Gebührennummern
- 88200A Zweitmeinungsverfahren bei bevorstehender Tonsillotomie / Tonsillektomie
- 88200B Zweitmeinungsverfahren bei bevorstehender Hysterektomie
- 88200C Zweitmeinungsverfahren bei bevorstehender Schulterarthroskopie
- 88200D Zweitmeinung vor Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom
- 88200E Zweitmeinungsverfahren bei geplanter Knieendoprothese
- 88200F Zweitmeinungsverfahren vor einem Eingriff an der Wirbelsäule
- 88200G Zweitmeinungsverfahren vor kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen
- 88200H Zweitmeinungsverfahren Eingriffe zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
- 88200I Zweitmeinungsverfahren vor einer geplanten Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie)
- 88200J Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Hüftgelenkersatz
- 88200K Zweitmeinungsverfahren bei Eingriffen an Aortenaneurysmen
Formulare
- Antrag Genehmigung Zweitmeinung Tonsillotomie/Tonsillektomie
- Antrag Genehmigung Zweitmeinung Hysterektomie
- Antrag Genehmigung Zweitmeinung Schulterarthroskopie/Knieendoprothese
- Antrag Genehmigung Zweitmeinung Diabetisches Fußsyndrom
- Antrag Genehmigung Zweitmeinung Eingriffe an der Wirbelsäule
- Antrag Genehmigung Zweitmeinung kathetergestützte Herzuntersuchung & Ablationen / Implantation Herzschrittmacher
- Antrag Genehmigung Zweitmeinung Entfernung der Gallenblase
- Antrag Genehmigung Zweitmeinung Hüftgelenkersatz
- Antrag Genehmigung Zweitmeinung Aortenaneurysma
Online-Antragsservice
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Weiterbildungs-/Lehrbefugnis notwendig
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Genehmigung unter anderem eine durch die Landesärztekammer erteilte Weiterbildungsbefugnis im jeweiligen Fachgebiet oder eine akademische Lehrbefugnis erforderlich ist.
Hinweise zum Thema
- Patienteninformationsblatt zur Verwendung durch den Erstmeiner:
G-BA: Patientenmerkblatt Zweitmeinungsverfahren - Merkblatt Zweitmeinungsverfahren (Genehmigung)
- Merkblatt Zweitmeinungsverfahren (Abrechnung)
- KBV: Praxisinformation Zweitmeinungsverfahren
Ergänzende Untersuchungen
Ergänzende, medizinisch notwendige Untersuchungen sind im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens entsprechend der Abrechnungsbestimmungen des EBM berechnungsfähig. Sofern es sich hierbei um genehmigungspflichtige Leistungen handelt (z. B. Ultraschall), sind vor der Leistungserbringung die entsprechenden Genehmigungen bei der KVBW zu beantragen.