KVBW begrüßt Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte

Bundestag beschließt Teile des geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG)

Die Vorstände der KVBW, Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt, begrüßen die beschlossene Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen. „Es ist sehr erfreulich, dass diese Einigung nun noch erzielt wurde. Diese Maßnahme ist für die ambulante Versorgung zwingend notwendig“, so die KVBW-Vorstände. 

Die Entbudgetierung war mehrfach versprochen worden, unter anderem im Koalitionsvertrag, hatte sich aber immer wieder verzögert. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag haben einige Punkte aus dem ursprünglichen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) den Bundestag passiert.

Genaue Ausgestaltung noch offen

„Bei aller Freude über das Gesetz müssen wir uns aber erst noch die Möglichkeiten der genauen Ausgestaltung anschauen, denn im Detail wird es richtig kompliziert“, so Dr. Karsten Braun. So sei leider an zentralen Stellen noch festgehalten, dass es nicht zu Mehrausgaben bei den Gesetzlichen Krankenkassen kommen soll. 

Vorgesehen ist die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen und der Hausbesuche. Ebenso beschlossen wurde eine vier Quartale umfassende Versorgungspauschale bei Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf und eine Vorhaltepauschale, die an bestimmte noch zu definierende Kriterien für hausärztliche Versorgung gebunden sein wird.

Wirksamwerden der Regelungen dauert noch

Kritisch sieht die KVBW-Vorständin Dr. Doris Reinhardt, den engen Spielraum, den der Gesetzestext dem Bewertungsausschuss und den KVen lässt. Die GKV verhält sich in Sachen Entbudgetierung weiter sperrig. „Wie die Regelungen dann genau aussehen werden, ist aktuell nicht absehbar. Klar ist aber, dass es noch eine Weile dauern wird. Auch wenn das Gesetz noch rechtzeitig vor den Wahlen in Kraft tritt, werden die Regelungen frühestens zum Quartal IV/2025 wirksam werden“, erläutert Reinhardt. 

Beide Vorstände betonen, dass die hausärztliche Entbudgetierung nur der erste Schritt sein darf. „Im nächsten Schritt müssen auch die Fachärzte entbudgetiert werden“, stellen sie klar.