Videosprechstunde
Betreuung von Patienten per Telemedizin
Eine Alternative für den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Konsultation per Video. Sie ist bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht in der Praxis in Behandlung war.
Videosprechstunde: So einfach geht es
- Registrierung bei einem zertifizierten Videodienstanbieter
KBV-Liste zertifizierter Videodienstanbieter - Anzeige bei der KV
Meldeformular Videodienstanbieter (Videosprechstunde)
Anzeige genügt. Sie müssen keine Bestätigung oder Genehmigung der KV abwarten. Bei einem Leistungsortwechsel (neue Betriebsstätte, BSNR) bitte erneut einreichen.
Praxen benötigen:
- Internetanbindung mit den für Praxen empfohlenen Firewall-Einstellungen
- Bildschirm (Monitor/Display), Kamera, Mikrofon, Lautsprecher
- Einwilligung des Patienten
Patienten benötigen:
- Internetanbindung
- PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
Voraussetzungen und Abrechnungsregeln
Videosprechstunden wieder begrenzt
Nach dem Wegfall der Corona-Sonderregelung sind Fallzahl und Leistungsmenge bei der Videosprechstunde wieder begrenzt. Ärzte und Psychotherapeuten dürfen maximal 30 Prozent ihrer Patienten (Behandlungsfälle) ausschließlich per Video behandeln. Leistungen, die in einer Videosprechstunde durchgeführt werden können, sind je Behandler pro Quartal auf 30 Prozent je GOP limitiert.
Ausnahme für Psychotherapeuten: Die Obergrenze gilt nicht bezogen auf jede einzelne GOP, sondern auf die Gesamtpunktzahl der im Quartal abgerechneten GOPs des Kapitels 35, die per Videosprechstunde zulässig sind. Ausnahme davon ist die psychotherapeutische Akutbehandlung nach der GOP 35152. Für diese Leistung gilt weiterhin die GOP-bezogene Begrenzung. Sie darf weiterhin für sich genommen nur zu maximal 30 Prozent per Video stattfinden.
Psychotherapie per Video
Auch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten dürfen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. Für den Beginn einer Psychotherapie ist allerdings der persönliche Kontakt zwischen Patient und Therapeut zwingend erforderlich. Das Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) und probatorische Sitzungen dürfen nicht per Video stattfinden.
Diese Leistungen der Psychotherapie per Video sind dauerhaft möglich:
- Akutbehandlung vgl. Akutbehandlung & Gruppentherapie per Video »
- Gruppentherapie und gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
- Einzeltherapie
- fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen (zum Beispiel: psychotherapeutisches Gespräch nach GOP 22220 und 23220)
AU-Bescheinigung per Video
Video-Anamnese mit AU | Telefon-Anamnese mit AU |
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alle Erkrankungen, falls per Video feststellbar |
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maximal 7 Tage (Erstbescheinigung bekannte Patienten) maximal 3 Tage (Erstbescheinigung unbekannte Patienten) | maximal 5 Tage (Erstbescheinigung bekannte Patienten)
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Folgebescheinigung nur bei vorherigem Praxisbesuch | Folgebescheinigung nur bei vorherigem Praxisbesuch |
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unter den Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie § 4 (5) | unter den Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie § 4 (5a) |