Notbremse im ärztlichen Bereitschaftsdienst
Dienstpflicht und Abläufe nach dem BSG-Urteil
Um den ärztlichen Notdienst nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) weiter zu gewährleisten, gilt ein befristeter Notfallmaßnahmenplan mit Besonderheiten in der Organisation. Diese „Notbremse“ greift bis zur Neukonzeption, die wir Schritt für Schritt realisieren. Nachdem das schriftliche Urteil inzwischen vorliegt, können wir den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg rechtssicher neu aufstellen. Bis dahin setzen wir auf interkollegiale Solidarität und gemeinsames Engagement der Niedergelassenen, um die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in der sprechstundenfreien Zeit bestmöglich sicherzustellen. Die „Notbremse“ endete formal am 31. März 2024. Die reduzierten Öffnungszeiten der Notfallpraxen führen wir auf dem Niveau der „Notbremse“ fort bis Ende des ersten Quartals 2025, um eine stabile Dienstplanung zu ermöglichen: Schnellinfo Ärztlicher Bereitschaftsdienst / „Notbremse“ / Dienstplanung (24.06.2024)
Dienstpläne: Wer wird eingeteilt?
- ausschließlich Vertragsärztinnen und -ärzte und MVZ-Angestellte
- keine Poolärztinnen und -ärzte ohne vertragsärztlichen Status
Notfallpraxen: Diese Öffnungszeiten gelten jetzt
Knappere ärztliche Ressourcen bedeuten ein knapperes Versorgungsangebot. In fast allen baden-württembergischen Notfallpraxen gelten reduzierte Öffnungszeiten. Einige wenige Standorte müssen wir sogar ganz schließen. Unsere interaktive Karte zeigt Ihnen aktuell und auf einen Blick, wo die nächste Notfallpraxis zu finden ist und wann sie offen hat.
Was KV-Mitglieder wissen müssen
- Seit 25. Oktober 2023 gelten neue Dienstpläne für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die ausschließlich mit Vertragsärzten und MVZ-Angestellten besetzt sind.
- Auch Vertragsärzte, die lange keine Dienste mehr gemacht haben, sind gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet und werden zum Dienst eingeteilt.
- Poolärzte sind ab sofort nicht mehr in BD-online verfügbar. Es bleibt möglich, Dienste abzugeben oder zu tauschen, allerdings nur mit anderen Vertragsärzten/MVZ.
Mehr dazu: Wie funktioniert ein Diensttausch? » - Wenn Sie einen anderen approbierten Arzt beauftragen, den Dienst in Ihrem Namen und unter Ihrer LANR abzuleisten, sind einige Dinge zu beachten.
Mehr dazu: Wie kann ich einen „persönlichen Vertreter“ beauftragen?
Kontakte für eine persönliche Vertretung können Sie über unsere Notfalldienst-Vertreterbörse knüpfen:
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Mailadresse und Handynummer in BD-Online
Hinterlegen Sie unbedingt im Dienstplanungsprogramm BD-Online aktuelle und vollständige Kontaktdaten, damit Sie Ihre Dienstzeiten erfahren. Tragen Sie Ihre persönliche E-Mail-Adresse und Handynummer ein, damit Sie zuverlässig erreichbar sind. Sie sind als Vertragsarzt/MVZ verpflichtet, dies zu gewährleisten. Die Faxfunktion ist außerhalb der Praxiszeiten nicht praktikabel.
Was Poolärzte jetzt wissen müssen
Wir sehen uns gezwungen, die Teilnahme der Poolärzte am ärztlichen Notfalldienst mit sofortiger Wirkung zu beenden.
- Sie interessieren sich für den neuen NFD K-Status, der Ihnen wieder die Direktübernahme von Diensten in BD-Online ermöglicht? Alle Informationen unter Kooperationsärzte »
- Sie möchten Dienste für KVBW-Mitglieder übernehmen (persönliche Vertretung)?
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