Schön für die Krankenhäuser – aber nicht gut für die Versorgung

Krankenhausreformgesetz abgestimmt

„Ambulant vor stationär“ – diese so wichtige Maßgabe in der Gesundheitspolitik wird aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) durch das nun zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Regierungsfraktionen abgestimmte Krankenhausreformgesetz ad absurdum geführt.

„Wir brauchen starke Krankenhäuser, wir brauchen aber vor allem die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, damit die Patienten möglichst wenig ins Krankenhaus müssen“, erläuterte KVBW-Vorstandschef Dr. Karsten Braun. „Leider ist nichts davon zu spüren, dass der ambulante Bereich gestärkt werden soll. Stattdessen werden unausgegorene Pläne präsentiert, die tief in den ambulanten Bereich eingreifen.“ Braun bezog sich dabei vor allem darauf, dass weiterhin die kleinen Krankenhäuser in ambulant-stationäre Einrichtungen umgewandelt werden sollen. „Völlig unklar sind Finanzierung, Trägerschaft, wirtschaftliche Verantwortung, woher das Personal kommen soll und wie die Schnittstellen in die Regelversorgung ausgestaltet sein sollen. Das ist schon eine ganze Menge, was noch offen ist. Von einem durchdachten Konzept kann daher keine Rede sein.“ 

Keine Rosinenpickerei

Für seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt fehlen entscheidende Passagen im Gesetz. „Nach dem Gesetz sollen die Krankenhäuser leichter ambulant tätig sein dürfen. Wenn man das schon so will, dann möge aber bitte auch festgeschrieben werden, dass die Krankenhäuser in den jeweiligen Fachgebieten Grundversorgung anbieten und das ganze Leistungsspektrum auch abdecken. Es kann nicht sein, dass sich die Krankenhäuser dann im Stile von Rosinenpickern die finanziell attraktiven Bereiche raussuchen und alles andere ihren Kolleginnen und Kollegen in den Praxen überlassen“, so Reinhardt.