Vergütung für Apps bei psychischen Erkrankungen geregelt
Für die digitale Anwendung „Invirto“ bei Angststörungen gibt es ab 1. April 2023 eine neue Leistung im EBM. Ärzte und Psychotherapeuten können darüber die bei der App notwendige Verlaufskontrolle und Auswertung abrechnen. Eine Vergütung wurde außerdem für die App „elona therapy Depression“ im Bundesmantelvertrag-Ärzte festgelegt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Invirto“ im Dezember nach zweijähriger Erprobung dauerhaft in das Verzeichnis der verordnungsfähigen DiGA aufgenommen. Die App kann Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren verordnet werden, die an einer Agoraphopie, Panikstörung oder sozialen Phobie leiden.
Neue GOP 01474 für „Invirto“
Nach der dauerhaften Aufnahme von „Invirto“ in das DiGA-Verzeichnis hat der Bewertungsausschuss jetzt die Vergütung der Verlaufskontrolle und Auswertung der App festgelegt. Die Abrechnung erfolgt danach über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01474 (64 Punkte/7,35 Euro). Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung können die GOP je Indikation einmal im Krankheitsfall abrechnen. Die Leistung wird, zunächst für zwei Jahre, extrabudgetär vergütet.
Die Abrechnung erfolgte während des Erprobungszeitraums über die Pauschale 86700 (7,12 Euro), nach den Regelungen der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).
App „Invirto“: Neu im EBM ab 1. April
GOP | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|
01474 | Verlaufskontrolle und Auswertung der App „Invirto“ bei der Behandlung von:
für Patienten zwischen 18 und 65 Jahren. Hinweis: Ärzte und Psychotherapeuten mit einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Verhaltenstherapie gemäß der Psychotherapie-Vereinbarung können die GOP je Indikation einmal im Krankheitsfall abrechnen. | 64 Punkte / 7,35 Euro |
Vergütung für „elona therapy Depression“
Für die DiGA „elona therapy Depression“ kann die Pauschale 86700 ab 1. April 2023 erstmals abgerechnet werden. Sie wurde in der Anlage 34 zum BMV-Ä aufgenommen. Darin sind die DiGA gelistet, für die Ärzte und Psychotherapeuten die Verlaufskontrolle und Auswertung abrechnen können. Dies ist für digitale Anwendungen möglich, die vorläufig im DiGA-Verzeichnis gelistet sind und für die das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat.
Mit der vorläufigen Aufnahme zur Erprobung von „elona therapy Depression“ im Dezember 2022 in das DiGA-Verzeichnis hatte das BfArM festgelegt, dass bei diesem Produkt eine Verlaufskontrolle und Auswertung erforderlich ist. Das digitale Angebot kann die ambulante Psychotherapie bei einer Angsterkrankung, Depression oder hypochondrischen Störungen ergänzen.
Quelle: KBV