Entbudgetierung für die hausärztliche Versorgung
In der Nacht auf Freitag, 31. Januar 2025, haben einige Punkte aus dem ursprünglichen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in einer „abgespeckten“ Form den Bundestag passiert. Darin enthalten sind die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen aus dem EBM-Kapitel 3 und die Hausbesuche. Ebenso beschlossen wurde eine vier Quartale umfassende Versorgungspauschale bei Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf und eine Vorhaltepauschale, die an bestimmte, noch zu definierende Kriterien für hausärztliche Versorgung gebunden sein wird.
Über die Hintergründe des Beschlusses informiert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in einer aktuellen Schnellinformation .
Weitere Regelungen
Mit dem jetzigen GVSG wurde auch eine Regelung zur erleichterten Hilfsmittelversorgung für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) oder von medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) behandelt werden, verabschiedet. Ebenso entfällt die Altersbeschränkung für die Verordnung von Notfallkontrazeptiva zulasten der GKV bei Fällen, in denen Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung vorliegen. Außerdem wurde die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung bis Anfang Dezember 2025 verlängert.
Weiterer Zeitplan für das GSVG
Das GVSG muss noch den Bundesrat passieren. Möglicher Termin ist der 14. Februar 2025. Danach kann die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen; einen Tag danach tritt das Gesetz in Kraft.
Wie die Regelungen dann genau aussehen werden, ist aktuell nicht absehbar. Klar ist aber, dass es noch eine Weile dauern wird. Auch wenn das Gesetz noch rechtzeitig vor den Wahlen in Kraft tritt, werden die Regelungen frühestens zum Quartal 4/2025 wirksam werden.