Humangenetik und Pathologie: Neue Gensymbole für die EBM-Abrechnung

Ab 1. Juli 2025: HGNC löst OMIM-Kodierung ab

Die Kodierung von human- und tumor­genetischen Leistungen muss ab 1. Juli 2025 nicht mehr nach der OMIM®-Datenbank, sondern ausschließlich mit Gensymbolen des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC) erfolgen. Das hat der Bewertungs­ausschuss jetzt entschieden.

Details der Regelung 

Die Änderungen betreffen folgende EBM-Abschnitte:

  • 11.3 Diagnostische Gebührenordnungspositionen
  • 11.4 In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen
  • 19.4 In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen.

Für 15 Leistungen aus diesen EBM-Abschnitten ist es erforderlich, genetische Kodierungen als zusätzliche Abrechnungs­begründung anzugeben. Bislang erfolgt dies mit OMIM®-Kodes – künftig mit HGNC-Symbolen.

Die Leistungen nach den Gebührenordnungs­positionen (GOP) 11233, 11511, 11512 bis 11513, 11516 bis 11518, 11521 und 11522, 19421 und 19424, 19451 bis 19453 und 19456 müssen ab der Abrechnung für das dritte Quartal 2025 mit HGNC-Symbolen kodiert werden.

Wichtig für Ihre Abrechnung des 2. Quartals 2025

Aufgrund der Änderungen sind wir als KVBW an die verkürzte Frist zur Übermittlung von Daten gebunden. Das bedeutet für Sie, dass die Abrechnung der human- oder tumorgenetischen Untersuchungen nach den oben genannten GOP noch für das zweite Quartal 2025 mit den OMIM-Kodes zulässig sind. Die Abrechnung muss jedoch bis spätestens 29. Juli 2025 bei der KVBW eingereicht werden. Abrechnungen der GOP, die im dritten Quartal 2025 oder später eingereicht werden, müssen mit HGNC-Symbolen gekennzeichnet werden.

Zum Hintergrund

Der bestehende Lizenzvertrag zwischen der Johns-Hopkins-Universität und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Nutzung der OMIM-Kodierung in der vertragsärztlichen Versorgung wird nicht verlängert. Das bedeutet den Umstieg von der OMIM-Kodierung auf das Gensymbol des HUGO Human Gene Nomenclature Committee (HGNC) zum 1. Juli 2025.

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