Antikorruptionsgesetz: Was bleibt erlaubt, was ist strafbar?

Neue Broschüre von KVBW, Ärzte- und Psychotherapeutenkammer informiert.

Der Bundestag hat mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ neue Straf­tat­bestände eingeführt, die Fehlverhalten von Ärzten und Psycho­therapeuten sanktionieren. Die KVBW, die Landes­ärztekammer Baden-Württemberg, die Bezirksärzte­kammern und die Landes­psychotherapeuten­kammer arbeiten eng zusammen, um Sie im Umgang mit dieser komplexen Materie zu informieren und zu unterstützen.

„Auf Nummer sicher“ heißt eine neue Broschüre, die die neuen Regelungen des Antikorruptions­gesetzes vorstellt und einen Überblick darüber gibt, was künftig strafbar ist und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Zudem macht die Broschüre deutlich, was weiterhin erlaubt bleibt. Schließlich bewegen sich die Ärzte und Psychotherapeuten in einem Spannungs­feld, da Kooperationen zwischen Beteiligten im Gesundheits­wesen auch ausdrücklich vom Gesetzgeber erwünscht sind.