Antikorruptionsgesetz: Was bleibt erlaubt, was ist strafbar?
Der Bundestag hat mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ neue Straftatbestände eingeführt, die Fehlverhalten von Ärzten und Psychotherapeuten sanktionieren. Die KVBW, die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Bezirksärztekammern und die Landespsychotherapeutenkammer arbeiten eng zusammen, um Sie im Umgang mit dieser komplexen Materie zu informieren und zu unterstützen.
„Auf Nummer sicher“ heißt eine neue Broschüre, die die neuen Regelungen des Antikorruptionsgesetzes vorstellt und einen Überblick darüber gibt, was künftig strafbar ist und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Zudem macht die Broschüre deutlich, was weiterhin erlaubt bleibt. Schließlich bewegen sich die Ärzte und Psychotherapeuten in einem Spannungsfeld, da Kooperationen zwischen Beteiligten im Gesundheitswesen auch ausdrücklich vom Gesetzgeber erwünscht sind.
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