RSV-Impfung für ältere Erwachsene jetzt über Sprechstundenbedarf verordnen

Verhandlungen zur Vergütungshöhe der Impfleistung noch nicht mit allen Krankenkassen abgeschlossen

Seit August 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für ältere Erwachsene eine Impfung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV). Diese Empfehlung wurde am 27. September 2024 in die Schutzimpfungs-Richtlinie (Si-RL) übernommen.

Wie wird die Impfung gegen RSV für Erwachsene verordnet und abgerechnet?

Es ist in Baden-Württemberg nun gelungen, mit allen Krankenkassen der GKV den Bezug des Impfstoffes für die RSV-Impfungen für Erwachsene über den Sprechstundenbedarf (SSB) zu vereinbaren.

Mit der AOK Baden-Württemberg, der SVLFG und den Betriebskrankenkassen konnte eine Vergütung in Höhe von 10,40 € abgestimmt werden. Die Impfleistung muss bei Versicherten dieser Krankenkassen ab dem 15. Oktober 2024 mit der KVBW abgerechnet werden.

Jedoch konnte bisher noch nicht mit allen Krankenkassen eine Einigung über die Vergütungshöhe für die Impfleistung erzielt werden.

Mit der IKK classic, der Knappschaft und den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) sind die Verhandlungen hierzu noch nicht abgeschlossen. Die Impfleistung muss bei Versicherten dieser Krankenkassen vorerst weiterhin privat abgerechnet werden.

Die neue Regelung im Überblick

ImpfungVersicherte der AOK BW, SVLFG und BKKenVersicherte der IKK classic, Knappschaft und Ersatzkassen

 

RSV-Impfung für Erwachsene

GebührenordnungspositionenVergütung ab dem 15.10.2024

 

GOÄ

89137 (Standardimpfung)
89138 (Indikationsimpfung)

10,40 €

Verordnung des Impfstoffes über SSB

Sobald die Verhandlungen mit den Krankenkassen abgeschlossen sind, werden wir Sie darüber informieren.

Nicht verwechseln: RSV-Prophylaxe für Säuglinge

Die Regelungen zur RSV-Impfung für Erwachsene betreffen nicht die RSV-Prophylaxe für Säuglinge mit dem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®). Die RSV-Prophylaxe für Säuglinge wird als eRezept auf Namen des Patienten zulasten der jeweiligen Krankenkasse verordnet (kein Sprechstundenbedarf!).

Wer erhält die Impfung gegen RSV?

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 75 Jahren eine einmalige Impfung gegen RSV als Standardimpfung – möglichst vor Beginn der RSV-Saison – mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff (derzeit verfügbar sind Arexvy® von GlaxoSmithKline und Abrysvo® von Pfizer).

Eine Indikationsimpfung erhalten Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, z. B.

  • chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
  • chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
  • hämatoonkologische Erkrankungen
  • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
  • chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • angeborene oder erworbene Immundefizienz

Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der genannten chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher.

Außerdem erhalten Personen die Indikationsimpfung, wenn sie in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung haben.

Besonderheit bei der Impfung gegen RSV

Neu ist, dass die STIKO bei der Indikationsimpfung nicht generell Erkrankungen benennt, bei denen die Impfung empfohlen wird, sondern ihre Empfehlung auf „schwere Ausprägungen“ dieser Erkrankungen beschränkt. Insofern muss der Arzt jeweils abwägen, ob die Voraussetzungen für die Impfung gegeben sind.

Die STIKO empfiehlt, dass die individuelle Entscheidung zur Indikationsimpfung unter folgenden Aspekten getroffen werden soll:

  • Schwere der Grunderkrankung und ggf. deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung
  • Vorliegen einer schweren Immundefizienz
  • fragliche Schutzdauer nach Impfung sowie unklare Boosterfähigkeit nach Auffrischimpfung, mögliche Nebenwirkungen der RSV-Impfung

Informationen zur RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen

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