Vergütung der RSV-Impfung für ältere Erwachsene jetzt mit allen Krankenkassen geregelt
Seit August 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für ältere Erwachsene eine Impfung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren (RSV). Diese Empfehlung wurde am 27. September 2024 in die Schutzimpfungs-Richtlinie (Si-RL) übernommen.
Einheitliche Vergütungshöhe bei Versicherten aller Krankenkassen
Mit den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK), der IKK classic und der Knappschaft hat die KVBW nun zum 15. Februar 2025 eine Einigung über die Vergütungshöhe der Impfleistung für die Impfung gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) für Erwachsene erzielt. Wie bereits zuvor mit der AOK Baden-Württemberg, der SVLFG und den Betriebskrankenkassen wurde eine Vergütung in Höhe von 10,40 € vereinbart. Die Impfleistung wird ab dem 15. Februar 2025 bei allen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit der KVBW abgerechnet.
Die Vergütungsregelung für die RSV-Impfung für Erwachsene bei Versicherten der AOK-Baden-Württemberg, der SVLFG und der Betriebskrankenkassen gilt bereits in gleicher Höhe seit dem 15. Oktober 2024.
Die neue Regelung im Überblick
Versicherte der Ersatzkassen, IKK classic und Knappschaft | |||
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Gebührenordnungspositionen | Vergütung ab 15.02.2025 | Bezugsweg seit 15.10.2024 | |
RSV-Impfung für Erwachsene | 89137 (Standardimpfung) 89138 (Indikationsimpfung) | 10,40 € | Sprechstundenbedarf |
Den Impfstoff beziehen Sie für alle GKV-Versicherte über den Sprechstundenbedarf.
Rückwirkende Erhöhung der allgemeinen Impfvergütung
Zusätzlich konnte die allgemeine Impfvergütung für Versicherte der Ersatzkassen, der Innungskrankenkassen sowie der Knappschaft rückwirkend zum 1. Oktober 2024 erhöht werden.
Die Vergütungsübersicht mit allen neuen Beträgen finden Sie hier:
Wer erhält die Impfung gegen RSV?
Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 75 Jahren eine einmalige Impfung gegen RSV als Standardimpfung – möglichst vor Beginn der RSV-Saison – mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff (derzeit verfügbar sind Arexvy® von GlaxoSmithKline und Abrysvo® von Pfizer).
Eine Indikationsimpfung erhalten Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, z. B.
- chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
- chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
- hämato-onkologische Erkrankungen
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
- chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
- angeborene oder erworbene Immundefizienz
Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen der genannten chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher.
Außerdem erhalten Personen die Indikationsimpfung, wenn sie in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung haben.
Besonderheit bei der Impfung gegen RSV
Neu ist, dass die STIKO bei der Indikationsimpfung nicht generell Erkrankungen benennt, bei denen die Impfung empfohlen wird, sondern ihre Empfehlung auf „schwere Ausprägungen“ dieser Erkrankungen beschränkt. Insofern muss der Arzt jeweils abwägen, ob die Voraussetzungen für die Impfung gegeben sind.
Die STIKO empfiehlt, dass die individuelle Entscheidung zur Indikationsimpfung unter folgenden Aspekten getroffen werden soll:
- Schwere der Grunderkrankung und ggf. deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung
- Vorliegen einer schweren Immundefizienz
- fragliche Schutzdauer nach Impfung sowie unklare Boosterfähigkeit nach Auffrischimpfung, mögliche Nebenwirkungen der RSV-Impfung
Dokumente zum Download
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