Vertragspsychotherapeuten können ab Januar 2021 Ergotherapie verordnen
Ab 1. Januar 2021 können auch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Ergotherapie verordnen. Damit soll die Versorgung von psychisch kranken Patienten verbessert werden. Ergotherapie unterstützt Patienten dabei, eine durch Krankheit oder Verletzung verlorengegangene oder noch nicht ausreichend entwickelte Handlungsunfähigkeit im Alltagsleben (wieder) zu erreichen.
Indikationsspektrum für Psychotherapeuten
Bei der Verordnung sind die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und des dazugehörigen Heilmittelkatalogs zu beachten. Vertragspsychotherapeuten verordnen Ergotherapie bei Indikationen nach der Psychotherapie-Richtlinie. Das entspricht den Diagnosegruppen PS1 bis PS3 aus dem Heilmittelkatalog. Eine Verordnung kann auch bei Indikationen der neuropsychologischen Therapie erfolgen. Diese bilden die Diagnosegruppen PS4 und EN1 des Heilmittelkatalogs ab. Verordnungen bei Diagnosen über das Indikationsspektrum der Psychotherapie-Richtlinie hinaus sind möglich, wenn der behandelnde Arzt informiert und die Behandlung mit ihm abgestimmt ist.
Neues Verordnungsformular für Heilmittel (Muster 13)
Die Verordnung erfolgt auf der ab Januar 2021 gültigen Heilmittel-Verordnung (Muster 13). Die Verordnung kann direkt aus dem Praxisverwaltungssystem ausgestellt werden. Sie können die Formulare beim Kohlhammer-Verlag über das Bestellformular anfordern. Bei Blankoformularbedruckung wird Ihre Verordnungssoftware zum ersten Januar 2021 entsprechend angepasst werden.
Bitte beachten Sie, dass der Kohlhammer-Verlag vom 23. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 keine Formulare ausliefern kann.
Infobroschüren & Ausfüllhilfe zum Download
- Broschüre Ergotherapie richtig verordnen für Psychotherapeuten (April 2024)
- KBV-PraxisWissen Heilmittel
- Ausfüllhilfe Muster 13 (Verordnung von Ergotherapie für Psychotherapeuten)
- KBV: Psychotherapeuten können ab Januar 2021 Ergotherapie verordnen
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie (mit Heilmittelkatalog)
- Heilmittel
Direktkontakt
- Verordnungsberatung Heil- und Hilfsmittel
- 0711 7875-3669
- verordnungsberatung@kvbawue.de
-
- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr