Wechsel zu trivalenten Grippe-Impfstoffen empfohlen – G-BA hat Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst

Der Einsatz von quadrivalenten Impfstoffen bleibt für die Saison 2024/2025 weiterhin möglich

Seit September 2023 empfiehlt die WHO den Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen ohne B/Yamagata Linie. Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist der Empfehlung der WHO inzwischen gefolgt und hat ihre Empfehlung zu Influenza-Impfstoffen aktualisiert. Die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) wurde entsprechend angepasst, indem nur noch auf den Influenza-Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination verwiesen wird.

Verfügbarkeit des empfohlenen Influenza-Impfstoffes

Die Verfügbarkeit von trivalenten inaktivierten Influenza-Impfstoffen wird erst ab der Saison 2025/2026 erwartet. Für die bestehende Saison 2024/2025 gehen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die STIKO davon aus, dass überwiegend quadrivalente Impfstoffe verfügbar sein werden. Trotz der Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie besteht in der Saison 2024/2025 für diese Impfstoffe ein Leistungsanspruch durch die Krankenkasse.

Hochdosis-Impfstoff Efluelda® für Personen ab 60 Jahren

Laut Schutzimpfungs-Richtlinie haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 60 Jahren ausschließlich Anspruch auf die Impfung mit einem Hochdosis-Influenza-Impfstoff. Dieser enthält im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen die vierfache Antigenmenge, die bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken soll.

Nur wenn ein vom Paul-Ehrlich-Institut bestätigter Lieferengpass für den Hochdosis-Impfstoff Efluelda® besteht, kann der normaldosierte inaktivierte Influenza-Impfstoff zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.

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